Rechtsprechung
| OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 147 Abs. 2 S. 1; StPO § 33 Abs. 4
Akteneinsichtsrecht des Verteidigers vor Ergreifung des untergetauchten, mit Haftbefehl gesuchten Beschuldigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht vor Ergreifung des untergetauchten und mit Haftbefehl gesuchten Beschuldigten
Verfahrensgang
- LG München I, 23.03.2012 - 4 Qs 5/12
- OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 317 (Ls.)
- AnwBl 2012, 257
- BeckRS 2012, 14142
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …
Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
(...) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.07.1994 entschieden, dass aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör der Anspruch des inhaftierten Beschuldigten auf Einsicht seines Verteidigers in die Akte folgt, wenn und soweit er die darin befindlichen Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Entscheidung effektiv einwirken zu können und eine mündliche Mitteilung der Tatsachen und Beweismittel, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt, nicht ausreichend ist (BVerfG, NStZ 1994, 551).Erst im Rahmen der nach der richterlichen Vernehmung gebotenen Prüfung des Haftbefehls werde das Strafgericht unter Berücksichtigung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) zu beurteilen haben, welche Rechtsfolgen sich an eine etwaige Verweigerung der Akteneinsicht knüpfen.
Denn es stützt sich ausschließlich auf die vorausgegangene grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) von dem sich die nachfolgende Entscheidung vom 27.10.1997 (NStZ-RR 1998, 108) jedoch für den Fall noch nicht vollzogener Haftbefehle ausdrücklich abgrenzt.
Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) festgelegten Grundsätze über ein zumindest teilweises Akteneinsichtsrecht gelten somit erst ab der Festnahme des Beschuldigten und der Eröffnung des Haftbefehls.
- BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97
Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines …
Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
Insbesondere bedeutet die uneingeschränkte Verweigerung der Akteneinsicht angesichts der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen sowie der Tatsache, dass der Haftbefehl bisher nicht vollzogen worden ist, unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG NStZ-RR 1998, 108) weder eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, noch des Anspruchs auf Gewährleistung einer effektiven Verteidigungsmöglichkeit nach Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG.Dies gilt jedoch nach einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ-RR 1998, 108) dann nicht, wenn ein Haftbefehl - wie hier - zwar erlassen, aber nicht vollzogen ist.
Rn. 9 Dem OLG Köln war bei seiner genannten Entscheidung erkennbar der in etwa zeitgleich veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97 - (abgedruckt in NStZ-RR 1998, 108), auf den sich die Rechtsprechung des Senats in erster Linie stützt, noch nicht bekannt.
Denn es stützt sich ausschließlich auf die vorausgegangene grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) von dem sich die nachfolgende Entscheidung vom 27.10.1997 (NStZ-RR 1998, 108) jedoch für den Fall noch nicht vollzogener Haftbefehle ausdrücklich abgrenzt.
- BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05
Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen
Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
Rn. 8 Entgegen der Auffassung des Verteidigers ergibt sich weder aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.03.1998 - 2 Ws 115/98 - (abgedruckt in StV 1998, 269), noch aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 - (abgedruckt in NStZ 07, 274) sowie vom 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07 - (abgedruckt in NStZ-RR 08, 16) etwas anderes.
- BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer …
Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
Rn. 8 Entgegen der Auffassung des Verteidigers ergibt sich weder aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.03.1998 - 2 Ws 115/98 - (abgedruckt in StV 1998, 269), noch aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 - (abgedruckt in NStZ 07, 274) sowie vom 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07 - (abgedruckt in NStZ-RR 08, 16) etwas anderes. - OLG München, 27.08.2008 - 2 Ws 763/08
Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verteidigers bei nicht …
Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
Bereits mit Beschluss vom 27.08.2008 - 2 Ws 763/08 - (abgedruckt in NStZ 2009, 109) hat der Senat in einem gleichgelagerten Fall hierzu ausgeführt:. - OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98
Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
Rn. 8 Entgegen der Auffassung des Verteidigers ergibt sich weder aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.03.1998 - 2 Ws 115/98 - (abgedruckt in StV 1998, 269), noch aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 - (abgedruckt in NStZ 07, 274) sowie vom 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07 - (abgedruckt in NStZ-RR 08, 16) etwas anderes.
- OLG München, 22.01.2019 - 2 Ws 51/19
Akteneinsicht bei bestehendem Ergreifungshaftbefehl
Solange in einem laufenden Ermittlungsverfahren ein bestehender Ergreifungshaftbefehl gegen den untergetauchten Beschuldigten noch nicht vollstreckt ist, hat der Verteidiger weder einen Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht noch auf Mitteilung des Haftbefehls (OLG München, B. v. 27.08.2008, BeckRS 2008, 21804; OLG München, B. v. 26.04.2012, BeckRS 2012, 14142; vgl. a. BeckOK StPO/Wessing, 31. Ed. 15.10.2018, § 147, Rn 6; KG Berlin B. v. 06.07.2011, BeckRS 2011, 26211).
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