Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 6 UF 148/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1629 Abs 2 S 3 BGB, § 1643 Abs 2 BGB, § 1796 Abs 2 BGB, § 1909 Abs 1 BGB, § 9 FamFG
Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1643, 1629 Abs. 2 S. 3, 1796 Abs. 2, 1909 Abs. 1
Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Erbausschlagung für minderjähriges Kind
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellung eines Ergänzungspflegers im Sorgerechtsverfahren betreffend ausschließlich Vermögensangelegenheiten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ergänzungspflegschaft ist ggf. anzuordnen, wenn das Sorgerechtsverfahren ausschließlich Vermögensangelegenheiten betrifft
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ausschlagen des Erbes kann nicht erzwungen werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung eines Ergänzungspflegers im Sorgerechtsverfahren betreffend ausschließlich Vermögensangelegenheiten
Verfahrensgang
- AG Landau/Pfalz, 28.08.2011 - 2 F 188/10
- OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 6 UF 148/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1287
- FamRZ 2012, 1961
- BeckRS 2012, 15542
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.09.2011 - XII ZB 12/11
Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge: Gesetzliche Vertretung des …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 6 UF 148/11
Betrifft ein Sorgerechtsverfahren - wie bei der familiengerichtlichen Genehmigung einer Erbausschlagung - ausschließlich Vermögensangelegenheiten, so bedarf es bei Vorliegen eines erheblichen Interessengegensatzes zwischen Eltern und Kindern der Bestellung eines Ergänzungspflegers, die durch Bestellung eines Verfahrensbeistands nicht ersetzt werden kann (im Anschluss an BGH, 7. September 2011, XII ZB 12/11).Auch insoweit hätte es der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bedurft, die durch die Bestellung eines Verfahrensbeistandes - wie erstinstanzlich geschehen - nicht ersetzt werden kann, weil das zur zur Beurteilung stehende Verfahren ausschließlich Vermögensangelegenheiten betrifft (vgl. BGH FamRZ 2011, 1788 Rdnr. 29 a.E.).
- KG, 04.03.2010 - 17 UF 5/10
Familiengerichtliches Verfahren: Ergänzungspflegerbestellung für ein …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 6 UF 148/11
Denn insoweit erscheint eine Vertretungsbefugnis durch ihren Vater zweifelhaft (vgl. dazu etwa KG Berlin FamRZ 2010, 1171; OLG Köln ZEV 2011, 595 sowie Beschluss vom 22. August 2011, 4 U 139/11, zitiert nach juris). - OLG Köln, 04.07.2011 - 21 UF 105/11
Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 6 UF 148/11
Denn insoweit erscheint eine Vertretungsbefugnis durch ihren Vater zweifelhaft (vgl. dazu etwa KG Berlin FamRZ 2010, 1171; OLG Köln ZEV 2011, 595 sowie Beschluss vom 22. August 2011, 4 U 139/11, zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 19.10.2006 - 3 WF 194/06
Familiengerichtliche Genehmigung einer Erbschaftsausschlagung für Kinder
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 6 UF 148/11
Das gilt auch, wenn nur geringes Barvermögen bzw. ein erheblich reparaturbedürftiges Hausanwesen vorhanden sein sollte (vgl. etwa OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2007, 1047).
- OLG Schleswig, 27.01.2020 - 15 WF 70/19
Familiengerichtliche Genehmigung des Beteiligungserwerbs an einer bestehenden …
- OLG Zweibrücken, 21.07.2016 - 2 WF 81/16
Genehmigungsverfahren für die Erbschaftsausschlagung eines Minderjährigen durch …
Sofern ein Nachlass nicht überschuldet ist, wird regelmäßig kein hinreichender Grund für die Erteilung der Genehmigung der Ausschlagung bestehen ( OLG Zweibrücken Beschluss vom 14. Juni 2012 - 6 UF 148/11 ; Saarbrücken Beschluss vom 28. April 2015 - 6 WF 42/15; Schleswig Beschluss vom 25. Februar 2013 - 10 WF 204/12). - OLG Köln, 03.02.2022 - 15 U 227/21
Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen Bildnis aus dem Bereich der …
Der Nachweis für die erfolgte Verkündung kann gemäß den § 165 Satz 1, § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO nur durch das Protokoll geführt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, NJW-RR 2012, 1287 Rn. 15).Auf die Berufung muss die rechtliche Nichtexistenz eines erstinstanzlichen Urteils durch die Aufhebung der den Parteien zugegangenen Entscheidung klargestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, NJW-RR 2012, 1287 Rn. 18).
- OLG Brandenburg, 11.12.2024 - 13 WF 134/24
Familiengerichtliche Genehmigung einer Erklärung über die Ausschlagung einer …
Maßgeblich ist sodann nicht nur das rein finanzielle Interesse des Kindes, sondern vielmehr, ob das genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäft im Gesamtinteresse des Kindes - samt seiner persönlichen Interessen - liegt (vgl. OLG Zweibrücken, BeckRS 2012, 15542, OLG Saarbrücken, BeckRS 2015, 11168, beck-online, OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.1.2014 - 9 UF 16/13, BeckRS 2014, 03335).
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