Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzrecht: Glaubhaftmachung der Schlechterstellung bei Beantragung der Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans durch einen Insolvenzgläubiger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 InsO, § 251 Abs 1 InsO, § 251 Abs 2 InsO, § 294 ZPO
Insolvenzrecht: Glaubhaftmachung der Schlechterstellung bei Beantragung der Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans durch einen Insolvenzgläubiger - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 250 Nr. 1; InsO § 251
Widerspruch gegen einen Insolvenzplan wegen Nichtberücksichtigung von Einnahmen des Schuldners im Insolvenzplan; Verpflichtung zur Erstellung eines Vergleichs zwischen der Rechtsposition des Gläubigers bei Abwicklung des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften der ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bestätigung eines Insolvenzplans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Gläubiger muss Schlechterstellung durch Insolvenzplan nachweisen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Insolvenzplan mit Benachteiligung für Gläubiger ist die Bestätigung zu versagen
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 09.07.2010 - 35 IN 25/10
- LG Potsdam, 26.08.2011 - 5 T 519/10
- BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
Papierfundstellen
- WM 2012, 1640
- BeckRS 2012, 17122
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05
Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan; …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (…BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, NZI 2007, 409 Rn. 7;… vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, NZI 2009, 515 Rn. 12;… vom 24. März 2011 - IX ZB 80/11, NZI 2011, 410 Rn. 9).Ob der Gläubiger durch den Plan wirtschaftlich benachteiligt wird, ist ausschließlich auf der Grundlage seines glaubhaft gemachten (§ 4 InsO, § 294 ZPO) Vorbringens zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007, aaO Rn. 10).
- BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/11
Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (…BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH…, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, NZI 2007, 409 Rn. 7;… vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, NZI 2009, 515 Rn. 12; vom 24. März 2011 - IX ZB 80/11, NZI 2011, 410 Rn. 9). - BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08
Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
Unerlässlich sind alle diejenigen Angaben, welche die Gläubiger für ein sachgerechtes Urteil über den Insolvenzplan, gemessen an ihren eigenen Interessen, benötigen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 37/08, NZI 2012, 139 Rn. 9 mwN). - BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw. …
Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (…BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH…, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, NZI 2007, 409 Rn. 7; vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, NZI 2009, 515 Rn. 12;… vom 24. März 2011 - IX ZB 80/11, NZI 2011, 410 Rn. 9).
- BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/13
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Zulässigkeit einer negativen …
Die Beklagte legte sofortige Beschwerde ein, über die - nachdem der Senat den der Beschwerde stattgebenden Beschluss des Landgerichts mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (IX ZB 250/11) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen hat - noch nicht abschließend entschieden worden ist. - BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im …
Diese Prüfung ist ausschließlich auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Vorbringens vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11, WM 2012, 1640 Rn. 6).Wäre die Regelung des § 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO ausschließlich auf die Rüge einer Verletzung des § 251 InsO beschränkt, hätte sie - sieht man von der Notwendigkeit der Glaubhaftmachung einer wesentlichen Schlechterstellung ab - keine praktische Bedeutung, weil die Beschwerde auf eine Verletzung des § 251 InsO ohnehin nur gestützt werden kann, sofern die Schlechterstellung bereits vor Bestätigung des Insolvenzplans glaubhaft gemacht wurde (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11, WM 2012, 1640 Rn. 6).
- BGH, 26.04.2018 - IX ZB 49/17
Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen wesentlicher …
Rn. 38 a) Ein Insolvenzplan muss die Angaben enthalten, welche die Gläubiger für ein sachgerechtes Urteil über den Insolvenzplan, gemessen an ihren eigenen Interessen, benötigen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11, WM 2012, 1640 Rn. 9).
- OLG Köln, 15.02.2017 - 18 U 107/16 Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (…BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE;… BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 205/05 -, NZI 2007, S. 409;… Beschl. v. 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07 -, NZI 2009, S. 515;… Beschl. v. 24. März 2011 - IX ZB 80/11 -, NZI 2011, S. 410; Beschl. v. 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11 -, BeckRS 2012, 17122).
Ob der Gläubiger durch den Plan wirtschaftlich benachteiligt wird, ist ausschließlich auf der Grundlage seines glaubhaft gemachten (§ 4 InsO, § 294 ZPO) Vorbringens zu beurteilen (…BGH, Beschl. v. 29. März 2007, aaO; Beschl. v. 19. Juli 2012, aaO.), so dass den Gläubiger oder anderen Beteiligten nicht nur die in § 251 Abs. 2 InsO ausdrücklich genannte Last der Glaubhaftmachung der Schlechterstellung trifft, sondern auch die Darlegungslast.
- OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 13 U 18/11
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Zulässigkeit einer negativen …
Der Bundesgerichtshof hat im Rechtsbeschwerdeverfahren zwischenzeitlich mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (IX ZB 250/11) den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. - AG Düsseldorf, 13.12.2024 - 503 IN 195/23 Abzustellen ist mithin auf eine Vergleichsrechnung zwischen dem Ergebnis entsprechend dem Insolvenzplan und eine hypothetischen Abwicklung des Regelverfahrens, wie sich dies aus dem Wortlaut der Regelung in Abs. 1 Nr. 2 ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.07.2012, IX ZB 250/11 Rn. 6, BeckRS 2012, 17122; LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2014, 326 T 163/14, ZInsO 2015, 159, 162).
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