Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 79 Abs. 2 IRG; § 83b Abs. 2 S. 1b IRG
Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls; Voraussetzungen für das Überwiegen eines schutzwürdigen Interesses an einer Strafvollstreckung im Inland - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 79 Abs. 2; IRG § 83b Abs. 2 S. 1b
Auslieferung; Abwägung; Überwiegen des Interesses an der Strafvollstreckung im Inland - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bewilligungsentscheidung zur Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls; Voraussetzungen für das Überwiegen eines schutzwürdigen Interesses an einer Strafvollstreckung im Inland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2013, 315
- BeckRS 2012, 24668
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06
Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12
Rn. 14 Sie hat nämlich nicht die infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (…vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe aaO; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigen Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten abgewogen.Auch kann bei der Bewertung ungeachtet der grundsätzlichen Pflicht zur Bewilligung zulässiger Auslieferungsersuchen eines Mitgliedstaates (§ 79 Abs. 1 IRG) berücksichtigt werden, ob es sich bei dem Verfolgten um einen EU-Bürger handelt, welcher innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich Freizügigkeit genießt (vgl. OLG Stuttgart NJW 2007, 1702).
- EuGH, 17.07.2008 - C-66/08
Kozłowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12
Rn. 14 Sie hat nämlich nicht die infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (…vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe aaO; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigen Erwägungen zur Bedeutung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Unionsbürgers im ersuchten Staat eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten abgewogen. - OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12
Unter Berücksichtigung dieses weiten Ermessens ist aber erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (…vgl. Senat aaO; OLG Karlsruhe StV 2007, 149; KG NJW 2006, 3507; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
- OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12
In die Ermessensabwägung dürfen einerseits keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, andererseits müssen die wesentlichen Gesichtspunkte ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend gegenüber gestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107). - OLG Hamburg, 20.03.2008 - Ausl 3/08
Schwerwiegende Erkrankung - hier: epileptische Krampfanfälle - als …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12
So kann etwa der Gesichtspunkt Bedeutung erlangen, ob dieser in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt ist, um sich der ihm drohenden Strafvollstreckung zu entziehen (…vgl. Senat aaO; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - Ausl. 3/08), weil dieser Aspekt der Annahme seiner Schutzwürdigkeit entgegensteht. - KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06
Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2012 - 1 Ausl 26/12
Unter Berücksichtigung dieses weiten Ermessens ist aber erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (…vgl. Senat aaO; OLG Karlsruhe StV 2007, 149; KG NJW 2006, 3507; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
- OLG Brandenburg, 20.09.2021 - 1 AR 21/21
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Lettland zur Strafvollstreckung …
Überdies setzte eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen insbesondere voraus, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden könnte, den Verurteilten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10. September 2012, 1 Ausl 26/12, zitiert nach Juris). - OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20 Eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland würde voraussetzen, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden könnte, die Verfolgte zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich die Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10. September 2012 - 1 Ausl 26/12).
- OLG Brandenburg, 02.03.2021 - 1 AR 26/20 Eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland würde voraussetzen, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden könnte, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10. September 2012 - 1 Ausl 26/12).
- OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren
Hierbei steht der Bewilligungsbehörde ein weites Ermessen zu, das gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. OLG Stuttgart, StV 2007, 258; OLG Dresden, StV 2008, 534; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, Az.: 1 Ausl 26/12, BeckRS 2012, 24668; KG, Beschluss vom 28.08.2012, Az.: (4) 151 Ausl.A 109/12, BeckRS 2013, 01207). - OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 1 OAus 1/23 bb) Ferner setzte eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland insbesondere voraus, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden kann, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, 1 Ausl 26/12 -, jew. zit. n. juris).
- OLG Brandenburg, 04.11.2024 - 1 OAus 39/24
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung einer …
Unabdingbare Grundlage für einen resozialisierungsorientieren Strafvollzug ist zudem, dass der Verfolgte die deutsche Sprache in einem Maße beherrscht, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seiner Straftat, etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen, möglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010, (1) 53 AuslA 52/10 (26/10); OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, 1 Ausl 26/12 -, jew. zit. n. juris). - OLG Brandenburg, 13.12.2021 - 1 AR 34/21
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung einer …
Überdies würde eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland voraussetzen, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden könnte, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10. September 2012 - 1 Ausl 26/12). - OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 1 AR 27/20
Voraussetzungen der Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten …
Hierfür ist unabdingbare Grundlage, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten, etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Therapeuten, möglich ist (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10. September 2012, 1 Ausl 26/12, zit. nach Juris). - OLG Brandenburg, 07.10.2024 - 1 OAus 33/24
Zulässigerklärung einer Auslieferung zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe; …
Ferner setzte eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland insbesondere voraus, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden könnte, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, 1 Ausl 26/12 - zit. nach Juris). - OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 1 AR 35/22
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zweck der Vollstreckung …
Ferner setzte eine merkliche Erhöhung der Resozialisierungschancen durch die Strafvollstreckung in Deutschland insbesondere voraus, dass der hiesige Strafvollzug seiner Aufgabe gerecht werden könnte, den Verfolgten zu einem künftigen Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen, wofür unabdingbare Grundlage ist, dass sich der Verfolgte in deutscher Sprache in einem Maße verständigen kann, das eine inhaltliche Auseinandersetzung mit seinen Straftaten etwa im Gespräch mit den im Strafvollzug behandelnden Personen ermöglicht (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2012, 1 Ausl 26/12, Juris).
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