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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,712
BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11 (https://dejure.org/2012,712)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2012 - I ZB 43/11 (https://dejure.org/2012,712)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11 (https://dejure.org/2012,712)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 890

  • damm-legal.de

    Kein doppeltes Ordnungsgeld gegen juristische Person und Geschäftsführer

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den Geschäftsführer: Ordnungsgeldfestsetzung gegen die GmbH bei Zuwiderhandlung durch den Geschäftsführer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 890 ZPO, § 31 BGB
    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den Geschäftsführer: Ordnungsgeldfestsetzung gegen die GmbH bei Zuwiderhandlung durch den Geschäftsführer

  • IWW
  • JurPC

    Ordnungsgeld gegen juristische Person

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ordnungsgeld nur gegen juristische Person bei Verstoß gegen Unterlassung durch deren Organ

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgeld nur gegen die juristische Person bei Handeln eines ihrer Organe entgegen einer in einem Titel aufgegebenen Verpflichtung zur Unterlassung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ordnungsgeld nur gegen juristische Person bei Zuwiderhandlung ihres Organs gegen einen beide verpflichtenden Unterlassungstitel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Ordnungsgeld nur gegen die juristische Person bei Handeln eines ihrer Organe entgegen einer in einem Titel aufgegebenen Verpflichtung zur Unterlassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ordnungsgeldfestsetzung gegen juristische Person (§ 890 ZPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung von juristischer Person und Geschäftsführer - trotzdem nur eine Vertragsstrafe

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsverpflichtung: Bei Verstoß haftet nur die GmbH und nicht der Geschäftsführer

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld bei Verstoß gegen einen Unterlassungstitel gegen eine juristische Person und nicht gegen das handelnde Organ

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wirkung einer Unterlassungsverfügung gegen GmbH und Geschäftsführer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungstitel und Ordnungsgeldfestsetzung bei einer GmbH

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Unterlassungsklagen, Vorstand

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirkung einer Unterlassungsverfügung gegen GmbH und Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterlassungsverpflichtung gegen juristische Person und ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld (nur) gegen juristische Person

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Unterlassungsverpflichtung gegen juristische Person und ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1431
  • MDR 2012, 429
  • GRUR 2012, 541
  • WM 2012, 414
  • AnwBl 2012, 99
  • BeckRS 2012, 4571
  • NZG 2012, 320
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Rn. 8 Für dieses Ergebnis sprechen auch Sinn und Zweck der Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, die neben der Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven strafähnlichen Sanktionscharakter haben (vgl. BVerfGE 58, 159, 162;… BVerfG, NJW-RR 2007, 860 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 345 f. - Euro-Einführungsrabatt;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 12 Rn. 6.12;… Zöller/Stöber aaO § 890 Rn. 5).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Rn. 8 Für dieses Ergebnis sprechen auch Sinn und Zweck der Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, die neben der Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven strafähnlichen Sanktionscharakter haben (vgl. BVerfGE 58, 159, 162; BVerfG, NJW-RR 2007, 860 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 345 f. - Euro-Einführungsrabatt;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 12 Rn. 6.12;… Zöller/Stöber aaO § 890 Rn. 5).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Rn. 8 Für dieses Ergebnis sprechen auch Sinn und Zweck der Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, die neben der Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven strafähnlichen Sanktionscharakter haben (vgl. BVerfGE 58, 159, 162;… BVerfG, NJW-RR 2007, 860 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 345 f. - Euro-Einführungsrabatt;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 12 Rn. 6.12;… Zöller/Stöber aaO § 890 Rn. 5).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 256/77

    Inanspruchnahme aus erschwindelten Geschäften einer Gemeinde; Aufnahme eines …

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Diese erlangt vielmehr ihre Bedeutung, wenn das Handeln des Organs der juristischen Person nicht nach § 31 BGB zurechenbar ist, weil es sich aus Sicht eines Außenstehenden so weit vom organschaftlichen Aufgabenbereich entfernt, dass der allgemeine Rahmen der ihm übertragenen Obliegenheiten überschritten erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77, NJW 1980, 115 f.; Urteil vom 13. Januar 1987 - VI ZR 303/85, BGHZ 99, 298, 300).
  • BGH, 13.01.1987 - VI ZR 303/85

    Haftung einer GmbH für Vorbereitungshandlungen des Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Diese erlangt vielmehr ihre Bedeutung, wenn das Handeln des Organs der juristischen Person nicht nach § 31 BGB zurechenbar ist, weil es sich aus Sicht eines Außenstehenden so weit vom organschaftlichen Aufgabenbereich entfernt, dass der allgemeine Rahmen der ihm übertragenen Obliegenheiten überschritten erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77, NJW 1980, 115 f.; Urteil vom 13. Januar 1987 - VI ZR 303/85, BGHZ 99, 298, 300).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der …

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Rn. 7 b) Ist Vollstreckungsschuldner eines Unterlassungsgebots ausschließlich eine juristische Person, ist bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung das Ordnungsgeld gegen die juristische Person und die ersatzweise bestimmte Ordnungshaft gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89, GRUR 1991, 929, 931 = WRP 1993, 467 - Fachliche Empfehlung II; OLG Koblenz, VersR 1997, 1556, 1557; OLG Jena, InVo 2002, 121;… MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rn. 24;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 890 Rn. 6;… für ein wahlweises Ordnungsgeld gegen die juristische Person oder das Organ Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 890 Rn. 12;… für Ordnungsmittel nur gegen die Organe Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn. 55).
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter …

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Rn. 6 a) Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, ist nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 5 W 99/07, juris;… Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 405;… Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 890 Rn. 45; für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes und Haftung als Gesamtschuldner OLG Hamm, NJW-RR 1987, 383 und WRP 2000, 413, 417; OLG Braunschweig, WRP 1990, 723, 724;… Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 68 Rn. 8;… MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rn. 167; weitergehend für Festsetzung getrennter Ordnungsgelder OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, juris Rn. 1 und 3).
  • OLG Jena, 20.11.2001 - 6 W 678/01

    Unterlassungsvollstreckung; Verschulden; GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Rn. 7 b) Ist Vollstreckungsschuldner eines Unterlassungsgebots ausschließlich eine juristische Person, ist bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung das Ordnungsgeld gegen die juristische Person und die ersatzweise bestimmte Ordnungshaft gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89, GRUR 1991, 929, 931 = WRP 1993, 467 - Fachliche Empfehlung II; OLG Koblenz, VersR 1997, 1556, 1557; OLG Jena, InVo 2002, 121;… MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rn. 24;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 890 Rn. 6;… für ein wahlweises Ordnungsgeld gegen die juristische Person oder das Organ Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 890 Rn. 12;… für Ordnungsmittel nur gegen die Organe Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn. 55).
  • OLG Hamburg, 02.10.2007 - 5 W 99/07

    Tickethändler

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Rn. 6 a) Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, ist nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 5 W 99/07, juris;… Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 405;… Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 890 Rn. 45; für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes und Haftung als Gesamtschuldner OLG Hamm, NJW-RR 1987, 383 und WRP 2000, 413, 417; OLG Braunschweig, WRP 1990, 723, 724;… Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 68 Rn. 8;… MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rn. 167; weitergehend für Festsetzung getrennter Ordnungsgelder OLG Köln…, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, juris Rn. 1 und 3).
  • OLG Koblenz, 21.05.1996 - 5 W 244/96

    Ordnungshaftandrohung gegen Vorstandsmitglied der Schuldnerin

    Auszug aus BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
    Rn. 7 b) Ist Vollstreckungsschuldner eines Unterlassungsgebots ausschließlich eine juristische Person, ist bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung das Ordnungsgeld gegen die juristische Person und die ersatzweise bestimmte Ordnungshaft gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89, GRUR 1991, 929, 931 = WRP 1993, 467 - Fachliche Empfehlung II; OLG Koblenz, VersR 1997, 1556, 1557; OLG Jena, InVo 2002, 121;… MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rn. 24;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 890 Rn. 6;… für ein wahlweises Ordnungsgeld gegen die juristische Person oder das Organ Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 890 Rn. 12;… für Ordnungsmittel nur gegen die Organe Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 890 Rn. 55).
  • OLG Hamm, 03.06.1986 - 4 W 45/86
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12

    fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche …

    In der Regel fällt bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe an, für die Gesellschaft und Organ als Gesamtschuldner haften (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 6).

    Rn. 56 b) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot (§ 890 ZPO), das sowohl gegen eine juristische Person als auch gegen deren Organ verhängt worden ist, ein Ordnungsgeld nur gegen die juristische Person festzusetzen ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 6).

    Das schuldhafte Handeln des Organs, das der juristischen Person gemäß § 31 BGB zuzurechnen ist, begründet deren Verstoß, gibt aber keinen Anlass, daneben zusätzlich Ordnungsmittel gegen das ebenfalls zu den Titelschuldnern gehörende Organ festzusetzen (BGH, GRUR 2012, 541 Rn. 7).

    Mit dem Sinn und Zweck der Ordnungsmittel, die neben der Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven strafähnlichen Sanktionscharakter haben, ist schwerlich vereinbar, aufgrund der von einer natürlichen Person begangenen Zuwiderhandlung ein und dasselbe Ordnungsmittel gegen mehrere Personen festzusetzen (BGH, GRUR 2012, 541 Rn. 8).

    Die Einbeziehung des Organs in den Vollstreckungstitel wird dadurch nicht überflüssig, sondern erlangt ihre eigentliche Bedeutung erst, wenn das Handeln des Organs der juristischen Person nicht mehr nach § 31 BGB zurechenbar ist (BGH, GRUR 2012, 541 Rn. 9).

  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von …

    Bei der Verhängung der Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist daher grundsätzlich in derselben Art zu differenzieren wie bei der Verhängung der Ordnungsmittel nach § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO (…vgl. dazu BVerfG, NJW-RR 2017, 957 Rn. 24; BGH…, Urteil vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89, GRUR 1991, 929, 931 [juris Rn. 29] = WRP 1993, 467 - Fachliche Empfehlung II; Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 7).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …

    Daneben stellen sie - repressiv - eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 8;… Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 3/12, GRUR 2014, 909 Rn. 11 = WRP 2014, 861; vgl. BVerfGE 58, 159, 162 f.).
  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft - …

    Rn. 304 Dies steht im Einklang damit, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall, dass sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet sind und das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider handelt, nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen ist (vgl. BGH GRUR 2012, 541, 542 -Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren).

    Das kommt etwa in Betracht, wenn das Organ für einen neben der juristischen Person bestehenden eigenen Geschäftsbetrieb oder eine andere juristische Person die schuldhafte Zuwiderhandlung begangen hat (vgl. BGH GRUR 2012, 541, 542 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren m.w.N.; OLG Hamburg, NJOZ 2013, 2118 f.).

  • BGH, 17.07.2014 - I ZR 210/12

    Berichtigung eines Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit

    b) In der Regel fällt bei Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen durch eine Gesellschaft und ihr Organ bei einem Verstoß, welcher der Gesellschaft nach § 31 BGB zuzurechnen ist, nur eine Vertragsstrafe an, für die Gesellschaft und Organ als Gesamtschuldner haften (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 6).

    Rn. 56 b) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot (§ 890 ZPO), das sowohl gegen eine juristische Person als auch gegen deren Organ verhängt worden ist, ein Ordnungsgeld nur gegen die juristische Person festzusetzen ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 6).

    Das schuldhafte Handeln des Organs, das der juristischen Person gemäß § 31 BGB zuzurechnen ist, begründet deren Verstoß, gibt aber keinen Anlass, daneben zusätzlich Ordnungsmittel gegen das ebenfalls zu den Titelschuldnern gehörende Organ festzusetzen (BGH, GRUR 2012, 541 Rn. 7).

    Mit dem Sinn und Zweck der Ordnungsmittel, die neben der Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven strafähnlichen Sanktionscharakter haben, ist schwerlich vereinbar, aufgrund der von einer natürlichen Person begangenen Zuwiderhandlung ein und dasselbe Ordnungsmittel gegen mehrere Personen festzusetzen (BGH, GRUR 2012, 541 Rn. 8).

    Die Einbeziehung des Organs in den Vollstreckungstitel wird dadurch nicht überflüssig, sondern erlangt ihre eigentliche Bedeutung erst, wenn das Handeln des Organs der juristischen Person nicht mehr nach § 31 BGB zurechenbar ist (BGH, GRUR 2012, 541 Rn. 9).

  • BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23

    Verhängung von Ordnungsmitteln gegen das Organ einer juristischen Person

    Rn. 8 a) Ist die juristische Person ausschließliche Titelschuldnerin, ist bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung das Ordnungsgeld gegen die juristische Person und die ersatzweise bestimmte Ordnungshaft gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 7];… MünchKomm.ZPO/Gruber, 6. Aufl., § 890 Rn. 24;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl., § 890 Rn. 12;… Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 890 Rn. 49;… Zöller/Seibel, ZPO, 35. Aufl., § 890 Rn. 7).

    Rn. 9 b) Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, so ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen (BGH, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 6];… Zöller/Seibel aaO § 890 Rn. 7;… Teplitzky/Schilling, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 13. Aufl., Kap. 57 Rn. 34;… Sturhahn in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 8. Aufl., § 890 ZPO Rn. 46;… aA Lackmann in Musielak/Voit aaO § 890 Rn. 12;… Rensen in Wieczorek/Schütze aaO § 890 Rn. 49;… MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 890 Rn. 24; zur Vertragsstrafe vgl. BGH…, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 [juris Rn. 56 f.] = WRP 2014, 948 - fishtailparka).

    Rn. 10 Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, es bestehe kein Anlass, aufgrund einer der juristischen Person nach § 31 BGB zurechenbaren schuldhaften Zuwiderhandlung ihres Organs daneben zusätzlich Ordnungsmittel gegen das Organ festzusetzen oder dessen gesamtschuldnerische Haftung zu begründen (BGH, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 7]).

    Mit dem Sinn und Zweck der Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, die neben der Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven strafähnlichen Sanktionscharakter haben, sei es schwerlich vereinbar, dass aufgrund der von einer natürlichen Person begangenen Zuwiderhandlung ein und dasselbe Ordnungsmittel gegen mehrere Personen festgesetzt wird (BGH, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 8]; zum Verbot der Doppelahndung gegenüber ein und demselben Schuldner vgl. BGH…, Beschluss vom 21. April 2022 - I ZB 56/21, GRUR 2022, 1379 [juris Rn. 16] = WRP 2022, 1263).

  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 40/15

    Verstoß gegen das titulierte Gebot der Unterlassung von Aussagen im Internet: …

    Rn. 41 Die Bemessung der Ordnungsmittel hat sich, was das Landgericht nicht verkannt hat, am Zweck des Ordnungsmittels, zu orientieren, welcher darin besteht, künftigen Zuwiderhandlungen vorzubeugen und begangene Zuwiderhandlungen strafähnlich zu sanktionieren (BGHZ 146, 318, 323 - Trainingsvertrag;… Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., 2015, Rn. 6.12 zu § 12, auch zum Folgenden, u.H. u.a. auf BGH, GRUR 2004, 264, 267 - Euro-Einführungsrabatt; BGH, GRUR 2012, 541, Rn. 9 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren;… BGH, WRP 2014, 861, Rn. 14 - Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Rn. 101 Die Höhe des festzusetzten Ordnungsgeldes orientiert sich an dem Gedanken, dass künftigen Zuwiderhandlungen vorgebeugt und begangene Zuwiderhandlungen strafähnlich sanktioniert werden sollen (BGH GRUR 2014, 909 - Ordnungsmittelandrohung nach Prozessvergleich; BGH GRUR 2012, 541 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren).
  • BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17

    Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft wegen Verletzung der …

    Wenn Schuldner des Unterlassungsanspruchs wie hier (nur) eine juristische Person ist, ist das Ordnungsgeld gegen diese und die ersatzweise Ordnungshaft gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11 -, juris, Rn. 7;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 890 Rn. 6).
  • OLG Hamburg, 17.07.2023 - 15 W 13/23

    Ordnungsmittel gegen das Organ einer juristischen Person wegen Verstoßes gegen …

    Legt gegen einen ursprünglich sowohl gegen eine juristische Person als auch gegen deren Organ inhaltsgleich ergangenen Unterlassungstitel nur die juristische Person einen Rechtsbehelf ein und wird daraufhin ihr gegenüber der Titel mangels Vorliegens einer rechtswidrigen Verletzungshandlung aufgehoben, so kann gegen das Organ kein Ordnungsmittel verhängt werden, wenn es nach der Aufhebung des gegen die juristische Person ergangenen Titels die angegriffene Handlung ausschließlich in Ausübung seiner Organstellung für diese juristische Person wieder aufnimmt (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - Az. I ZB 43/11, BeckRS 2012, 4571 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren sowie an OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - Az. 5 W 99/07, BeckRS 2008, 7232; Abgrenzung zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 12. Juli 2012 - Az. 6 W 77/12, BeckRS 2012, 16601 sowie zu OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. April 2019 - Az. 6 W 20/19, BeckRS 2019, 11211).

    In diesem Zusammenhang hat das Landgericht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren" (BGH, Beschl. v. 12.01.2012, Az. I ZB 43/11,GRUR 2012, 541 sowie BeckRS 2012, 4571 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren) Bezug genommen.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, BeckRS 2012, 4571 Rn. 6 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren) ist ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO nur gegen die juristische Person festzusetzen, wenn sowohl diese als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet sind und das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwiderhandelt.

    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr entschieden, dass eine gesonderte Inanspruchnahme des Organs neben der juristischen Person im Erkenntnisverfahren erst dann im Zwangsvollstreckungsverfahren Bedeutung erlangt, wenn das Handeln des Organs der juristischen Person nicht nach § 31 BGB zurechenbar ist (BGH, BeckRS 2012, 4571 Rn. 9 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren; vgl. auch die Anm. von Jestaedt, GRUR 2012, 541 (542 f.)).

  • OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 2 W 52/18

    Ordnungsmittelverfahren: Ordnungsgeldfestsetzung bei Zuwiderhandlung gegen ein …

  • OLG Hamburg, 03.04.2013 - 3 W 18/13

    Wettbewerbsrechtliche Streitigkeit: Streitwertbemessung bei einer gegen eine …

  • OLG Hamm, 01.12.2015 - 4 W 97/14

    Streitwert der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen …

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 20 W 26/18

    Umfang des Unterlassungsgebots, Waren nicht zu vertreiben

  • OLG Köln, 05.10.2016 - 28 Wx 18/16

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung des …

  • OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 8 W 28/18

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Dritten im Sinne des § 142 ZPO wegen …

  • LG Berlin II, 16.09.2025 - 27 O 135/25

    Unterlassungsklage wegen Falschzitaten und der Verdrehung von Aussagen eines …

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung

  • OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 W 32/15

    Zwangsgeld gegen Gesellschaft und Geschäftsführer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 13 E 64/12

    Ablehnung der gerichtlichen Anordnung der Ersatzzwangshaft gegen die …

  • OLG Hamburg, 24.03.2026 - 3 W 51/25

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung gegen ein Verbot einer …

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2025 - 20 W 47/25
  • LAG Düsseldorf, 07.10.2020 - 12 SaGa 15/20

    Kündigungsvorwurf und äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch

  • OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 6 W 77/12

    Unterlassungsvollstreckung gegen Organ einer juristischen Person

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 106/12

    Keine doppelte Vertragsstrafe bei Unterlassungserklärungen

  • OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15

    Modedesign Studium - Vollstreckung von wettbewerbsrechtlichen …

  • LG Trier, 23.07.2024 - 7 HKO 1/24

    Verhängung von Ordnungsmittel sowohl gegen juristische Person als auch gegen …

  • LG Hamburg, 08.05.2023 - 416 HKO 114/21

    Zurechnung von Geschäftsführerhandeln zum Unternehmen

  • OLG Frankfurt, 09.08.2012 - 6 U 91/12

    Beschränkte Berufungseinigung gegen einen von mehreren Streitgenossen; …

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2022 - 20 W 4/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ordnungsgeldbeschluss Zuwiderhandlung gegen ein …

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18

    Umfang einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung

  • OLG Brandenburg, 28.10.2022 - 3 U 109/22

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Auskunftspflichtigen im Verfahren auf …

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2021 - 2 W 7/21

    Unterlassung des Anbietens patentverletzender Gegenstände Antrag auf Verhängung …

  • OLG Köln, 28.09.2017 - 6 W 96/17

    Vollstreckung eines Unterlassungstitels wegen kerngleicher Zuwiderhandlungen

  • OLG Frankfurt, 23.04.2019 - 6 W 20/19

    Verhängung von Ordnungsmittel nach § 890 ZPO bei Unterlassungstitel gegen …

  • OLG Hamm, 15.03.2016 - 4 W 61/15

    Voraussetzungen der Vollstreckung von Ordnungsmitteln gegen eine juristische …

  • OLG Frankfurt, 22.07.2024 - 26 W 11/22

    Ordnungsmittelverfahren wegen Verstoßes gegen Unterlassungstitel: Festsetzung von …

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2023 - 20 W 70/23
  • OLG Frankfurt, 12.04.2021 - 6 W 24/21

    Zwangsgeld bei unvollständiger Auskunft

  • BayObLG, 18.08.2020 - 1 Sch 93/20

    Vollziehbarerklärung einer schiedsgerichtlichen Eilanordnung

  • OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18

    Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO

  • OLG Hamm, 15.07.2024 - 4 W 25/23

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch es zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr …

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 W 78/16

    Zwangsvollstreckung: Ordnungsmittel aufgrund von Verstößen gegen ein …

  • ArbG Kaiserslautern, 25.01.2022 - 4 Ca 488/21
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 20 W 100/10

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen Organe einer juristischen Person

  • LG Flensburg, 30.03.2026 - 6 O 80/14
  • LG Hamburg, 06.02.2025 - 327 O 197/24

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen unwahrer Tatsachenbehauptung …

  • LG Düsseldorf, 08.06.2018 - 38 O 109/17
  • ArbG Rheine, 19.10.2022 - 1 Ca 1391/21

    Zwangsvollstreckung, gerichtlicher Vergleich, Bezugnahme auf Anlage zum Protokoll

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