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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31724
BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11 (https://dejure.org/2012,31724)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11 (https://dejure.org/2012,31724)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 (https://dejure.org/2012,31724)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 184b Abs. 1 Nr. 2 Var. 4, Abs. 3 Alt. 2 StGB
    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches Zugänglichmachen; Tätigkeit als Moderator; zugangsgeschützte Foren und Chats); bandenmäßiges Unternehmen des Drittbesitzverschaffens kinderpornographischer Schriften

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften: Öffentliches Zugänglichmachen und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Dateien auf einer Internet-Tauschbörse für pädophile Nutzer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 184b Abs 1 Nr 2 Alt 4 StGB, § 184b Abs 2 StGB, § 184b Abs 3 Alt 2 StGB
    Verbreitung kinderpornographischer Schriften: Öffentliches Zugänglichmachen und Drittbesitzverschaffung kinderpornographischer Dateien auf einer Internet-Tauschbörse für pädophile Nutzer

  • Wolters Kluwer

    Zugänglichmachen von kinderpornografischen Dateien im Rahmen geschlossener Benutzergruppen durch "posten" von leicht veränderten Internetadressen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugänglichmachen von kinderpornografischen Dateien im Rahmen geschlossener Benutzergruppen durch "posten" von leicht veränderten Internetadressen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Internet

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BGH konkretisiert Rechtsprechung: Besitz an Dateien im Cache

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Internet

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Besitz an Dateien im Cache

  • strafrecht-bundesweit.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen wegen Streaming-Abmahnungen (RedTube-Abmahnungen)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Kinderpornographie - Anwendungsbereich des § 184 b StGB erneut erweitert // Strafbarkeit gemäß § 184 b StGB bereits durch Verlinkung möglich

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 333
  • StV 2012, 539
  • BeckRS 2012, 6061
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11
    Auch für die Tathandlung des Verbreitens i.S.v. § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB macht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 55, 59 f.) keinen rechtlich relevanten Unterschied, ob der Anbieter dem Nutzer die Dateien explizit zusendet (Upload) oder der Nutzer diese durch Aktivieren eines Links anfordert (Download).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung …

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11
    Mit diesem Speichern einer Datei im Cache-Speicher erlangt der Nutzer hieran Besitz - sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist - da es ihm möglich ist, diese jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (BGH NStZ 2007, 95;… vgl. auch Gercke, Praxishandbuch Internetstrafrecht Rn. 332;… Hilgendorf/Frank/Valerius, Computer- und Internetstrafrecht Rn. 419;… König, Kinderpornografie im Internet Rn. 250;… Hörnle in MünchKomm-StGB 2. Aufl. § 184b Rn. 38 f.; Schreibauer, Pornographieverbot S. 309).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2024 - 1 Ws 171/23

    Verbreiten von Inhalten in WhatsApp-Gruppen

    Da es möglich ist, die im Cache befindlichen Dateien jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden, kann der Nutzer mit dem Speichern einer Datei im Cache-Speicher hieran Besitz erlangen, sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist (BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 449/23

    Bandenmäßiges öffentliches Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte, …

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass das Betreiben einer Internet-Plattform nebst den dazugehörigen Chats zum Austausch kinderpornographischer Bild- und Videodateien als bandenmäßige Begehung zu werten ist (§ 184b Abs. 2, StGB; vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 ,StV 2012, 539; vom 28. März 2012 - 2 StR 398/11 ; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 ;… MüKo-StGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 33).

    Allerdings waren in den vorgenannten Entscheidungen jeweils Administratoren und Moderatoren entsprechender Internet-Plattformen angeklagt, die einem größeren, nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Personenkreis das Einstellen von und den Zugriff auf die inkriminierten Dateien ermöglicht hatten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 ,StV 2012, 539, Rn. 10 ff.).

    Bandenmäßig im Sinne von § 184b Abs. 2 Var. 2 bzw. § 184c Abs. 2 Var. 2 StGB handelt auch, wer einem zum Zwecke des Austausches kinder- und jugendpornographischer Inhalte ( § 184b Abs. 1 , § 184c Abs. 1 StGB ) betriebenen zugangsbeschränkten Internetforum beitritt und entsprechend den hierfür aufgestellten Regeln zugleich (konkludent) erklärt (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 ,StV 2012, 539;… vom 28. März 2012 - 2 StR 398/11 Rn. 11), hierüber fortan einen wiederholten Tauschhandel mit anderen registrierten Nutzern zu betreiben.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits anerkannt, dass sich für die Annahme einer Bandenabrede nicht alle Bandenmitglieder persönlich miteinander verabreden, einander kennen oder über die Identität eines jeden Mitglieds informiert sein müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03 ,wistra 2004, 265; vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04 , BGHSt 50, 160, 168 ; vom 28. März 2012 - 2 StR 398/11 ; vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 ).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass das Betreiben einer Internet-Plattform nebst den dazugehörigen Chats zum Austausch kinderpornographischer Bild- und Videodateien als bandenmäßige Begehung zu werten ist (§ 184b Abs. 2, StGB; vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 ,StV 2012, 539; vom 28. März 2012 - 2 StR 398/11 ; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19 ;… MüKo-StGB/Hörnle, 4. Aufl., § 184b Rn. 33).

    Allerdings waren in den vorgenannten Entscheidungen jeweils Administratoren und Moderatoren entsprechender Internet-Plattformen angeklagt, die einem größeren, nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Personenkreis das Einstellen von und den Zugriff auf die inkriminierten Dateien ermöglicht hatten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 ,StV 2012, 539, Rn. 10 ff.).

    Bandenmäßig im Sinne von § 184b Abs. 2 Var. 2 bzw. § 184c Abs. 2 Var. 2 StGB handelt auch, wer einem zum Zwecke des Austausches kinder- und jugendpornographischer Inhalte ( § 184b Abs. 1 , § 184c Abs. 1 StGB ) betriebenen zugangsbeschränkten Internetforum beitritt und entsprechend den hierfür aufgestellten Regeln zugleich (konkludent) erklärt (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 ,StV 2012, 539;… vom 28. März 2012 - 2 StR 398/11 Rn. 11), hierüber fortan einen wiederholten Tauschhandel mit anderen registrierten Nutzern zu betreiben.

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bereits anerkannt, dass sich für die Annahme einer Bandenabrede nicht alle Bandenmitglieder persönlich miteinander verabreden, einander kennen oder über die Identität eines jeden Mitglieds informiert sein müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. Dezember 2003 - 1 StR 297/03 ,wistra 2004, 265; vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04 , BGHSt 50, 160, 168 ; vom 28. März 2012 - 2 StR 398/11 ; vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 ).

  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem …

    Spätestens wenn die Daten auf einem permanenten Medium im Herrschaftsbereich des Nutzers gespeichert werden, hat dieser daran Besitz erlangt (vgl. BGH, U.v. 18.1.2012 - 2 StR 151/11 - juris Rn. 17), der durch Belassen der Daten auf dem Speichermedium perpetuiert wird (…vgl. BGH, B.v. 28.11.2008 - 2 StR 501/08 - juris Rn. 2).
  • LG Limburg, 07.03.2019 - 1 KLs 3 Js 7309/18

    Riesiges Netzwerk für Pädophile

    Ein solches Zugänglichmachen liegt in der Zurverfügungstellung einer Plattform, die dem Einstellen von Dateien im Internet dient, wobei die Möglichkeit des Lesezugriffs genügt und ist unabhängig davon zu bewerten, ob dort - wie hier erfolgt - lediglich entsprechende Links auf eine kinderpornographische Dateien gepostet werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 9).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass es zumindest bei TGE das Zugangshindernis des anfänglichen und monatlichen Postens kinderpornographischer Schriften gab, da es sich dabei um ein bloßes Scheinhindernis für pädophile Nutzer handelt, die regelmäßig im Besitz entsprechender Dateien sind oder sich diese beschaffen können (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 12ff, zum Hang zum Sammeln und Aufbewahren bei Menschen mit pädophiler Neigung, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 01.08.2014 - 2 BvR 200/14, Rz. 22).

    Bei Aufruf einer im Internet befindlichen Datei wird diese regelmäßig im Cache-Speicher der Festplatte gespeichert, wodurch der Nutzer daran Besitz erlangt, sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist, da es ihm möglich ist, diese jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 15ff; BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - 1 StR 430/06).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass dabei noch eine Mitwirkungshandlung des Gegenübers durch das Anklicken des jeweiligen, geposteten Links erforderlich ist, da es sich dabei lediglich um einen als geringfügig einzustufenden Schritt handelt, mit dem aufgrund des Zwecks des Mediums, das gerade auf den Austausch und die Übermittlung solcher Daten gerichtet ist, alsbald zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012 - 2 StR 151/11, Rz. 18).

  • LG Frankfurt/Main, 06.12.2022 - 8 KLs 3/22
    Bei Aufruf einer im Internet befindlichen Datei wird diese regelmäßig im Cache-Speicher der Festplatte gespeichert, wodurch der Nutzer daran Besitz erlangt, sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist, da es ihm hierdurch ermöglicht wird, diese Datei jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az. 2 StR 151/11, BeckRS 2012, 6061, Rz. 15 ff.; LG Limburg…, Urteil vom 07. März 2019, Az. 1 KLs - 3 Js 7309/18, a.a.O., Rz. 720).

    Dieser Auffassung steht auch nicht entgegen, dass dabei noch eine Mitwirkungshandlung des empfangenden Nutzers durch das Anklicken des jeweiligen, geposteten Links erforderlich ist, da es sich lediglich um einen als geringfügig einzustufenden Schritt handelt, mit dem aufgrund des Zwecks des Mediums, das gerade auf den Austausch und die Übermittlung solcher Daten gerichtet ist, alsbald zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az. 2 StR 151/11, a.a.O.; LG Limburg…, Urteil vom 07. März 2019, Az. 1 KLs - 3 Js 7309/18, a.a.O., Rz. 721).

    Hinsichtlich der Taten in Bezug auf den Betrieb der Plattform "BoysTown" (Ziffer 118) lag das öffentliche Zugänglichmachen in der Zurverfügungstellung einer Plattform, die dem Einstellen von Dateien im Internet dient, wobei die Möglichkeit des Lesezugriffs genügt und unabhängig davon zu bewerten ist, ob dort - wie hier erfolgt - lediglich entsprechende Links von kinder- oder jugendpornographischen Dateien gepostet werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az. 2 StR 151/11, a.a.O., Rz. 9; LG Limburg…, Urteil vom 07. März 2019, Az. 1 KLs - 3 Js 7309/18, a.a.O., Rz. 712).

    Bei Aufruf einer im Internet befindlichen Datei wird diese regelmäßig im Cache-Speicher der Festplatte gespeichert, wodurch der Nutzer daran Besitz erlangt, sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist, da es ihm hierdurch ermöglicht wird, diese Datei jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az. 2 StR 151/11, a.a.O., Rz. 15 ff.; LG Limburg…, Urteil vom 07. März 2019, Az. 1 KLs - 3 Js 7309/18, a.a.O., Rz. 720).

    Dieser Auffassung steht auch nicht entgegen, dass dabei noch eine Mitwirkungshandlung des empfangenden Nutzers durch das Anklicken des jeweiligen, geposteten Links erforderlich ist, da es sich lediglich um einen als geringfügig einzustufenden Schritt handelt, mit dem aufgrund des Zwecks des Mediums, das gerade auf den Austausch und die Übermittlung solcher Daten gerichtet ist, alsbald zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012, Az. 2 StR 151/11, a.a.O., Rz. 18; LG Limburg…, Urteil vom 07. März 2019, Az. 1 KLs - 3 Js 7309/18, a.a.O., Rz. 721).

  • VGH Hessen, 26.08.2026 - 26 A 1979/21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Beschaffens von Kinder- …

    Bedarf es aber nur noch einer geringfügigen Mitwirkungshandlung des Empfängers selbst, der lediglich etwa den Link anklicken muss, um die tatsächliche Herrschaft über die kinderpornographischen Dateien zu erlangen, und ist aufgrund der gerade auf den Austausch und die Übermittlung solcher Daten gerichteten Kommunikation in einem Chat mit einer alsbaldigen Inanspruchnahme des Downloadangebots zu rechnen, ist es ohne Bedeutung, dass der letzte Schritt zur eigentlichen Besitzerlangung in der Hand des Nutzers liegt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 -, juris Rn. 16 ff.;… siehe auch Ziegler, in: v. Heintschel-Heinegg/Kudlich, BeckOK StGB, § 184b Rn. 14 ).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16

    Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen …

    Dieses Zurverfügungstellen der Plattform begründet die Strafbarkeit der Angeklagten wegen des öffentlichen Zugänglichmachens der auf der Plattform eingestellten, volksverhetzenden Inhalte nach § 130 Abs. 2 Nr. 1, jeweils in Verbindung mit § 11 Abs. 3 StGB und ggf. in Verbindung mit § 130 Abs. 3 und Abs. 5 S. 1 StGB nF (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 - juris Rn. 9 zu § 184b StGB).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

    Wie ausgeführt wird bei Aufruf einer im Internet befindlichen Datei diese regelmäßig im Cache-Speicher der Festplatte gespeichert, wodurch der Nutzer jedoch nur dann Besitz erlangt, sofern er sich des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist, da es ihm möglich ist, diese jederzeit wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht werden (BGH, Urt. v. 18.01.2022, Az. 2 StR 151/11, m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund kann ein Besitz bezüglich von Daten, die - automatisch - im Cache eines Computers abgespeichert wurden, - wie oben dargestellt - nur dann angenommen werden, wenn sich der Täter des Vorhandenseins dieser Daten bewusst ist, da es ihm nur bei entsprechendem Bewusstsein jederzeit möglich ist, die Daten wieder aufrufen zu können (BGH, Urt. v. 18.01.2012, Az. 2 StR 151/11, m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: …

    Es ist insofern nicht erforderlich, dass der Dritte Gewahrsam an der Aufnahme erhält; vielmehr reicht es aus, wenn ihm ein "Internet-Link", also ein Sprungziel im Internet zu einem bestimmten Angebot, überlassen wird, durch dessen Aktivierung er die unbefugte Bildaufnahme ansehen kann (vgl. BGH, 2 StR 151/11 v. 18.01.2021 - Rn. 15 ff n. juris für das Drittbesitzverschaffen und Verbreiten i.S.v. § 184b StGB;… OLG München, 18 U 2067/07 v. 26.06.2007 - Rn. 21 f. n. juris für das öffentliche Zur-Schau-Stellen i.S.v. § 22 KunstUrhG;… MüKoStGB/Graf, a.a.O., Rn. 63;… NK-StGB/Kargl, 5. Auflage 2017, § 201a Rn. 18).
  • BGH, 27.02.2024 - 4 StR 198/23

    Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (Drittbesitzverschaffung: Abgrenzung …

    bb) Gemessen hieran erfüllt das Posten von Links durch den Angeklagten zum Abruf von kinder- bzw. jugendpornographischen Dateien auf den eigenhändig von ihm betriebenen Plattformen und auf der Plattform "T." - anders als vom Landgericht angenommen - nicht die Begehungsweise des Drittbesitzverschaffens, sondern des öffentlichen Zugänglichmachens (vgl. BGH…, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 398/11 Rn. 9; Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 Rn. 9).

    Vielmehr handelte es sich nach den getroffenen Feststellungen um Tauschbörsen im Darknet mit einem anonymen, nicht überschaubaren Benutzerkreis (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 Rn. 13 mwN).

    Zwar erfüllt das eigene Posten entsprechender Links im Rahmen der direkten online-Kommunikation einzelner oder mehrerer Teilnehmer in einem zu den Plattformen gehörenden Chat den Tatbestand des Unternehmens des Drittbesitzverschaffens (vgl. BGH…, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 398/11 Rn. 9; Urteil vom 18. Januar 2012 - 2 StR 151/11 Rn. 15).

  • AG Bocholt, 29.08.2017 - 3 Ds 581/16
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 398/11

    Betreiben eines Internet-Boards nebst dazugehörigen Chats als (bandenmäßige) …

  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 248/22

    Besitz kinderpornographischer Schriften (Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz …

  • LG Duisburg, 30.07.2025 - 31 KLs 6/25
  • LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13
  • AG Aachen, 30.04.2013 - 334 Ls 158/10

    Haftstrafe für Betreiber von Torrent-Portal

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