Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 04.07.2012 - 4 Ta 155/12, 4 Ta 166/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
ArbGG § 78 Abs. 1, ZPO § 227 Abs. 4 S. 3, § 252, § 567 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Beschwerde gegen Verlegung des Verhandlungstermins aus dienstlichen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
UBeschwerde gegen Verlegung des Verhandlungstermins aus dienstlichen Gründen
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 24.05.2012 - 11 Ca 4157/11
- LAG Sachsen, 04.07.2012 - 4 Ta 155/12, 4 Ta 166/12
Papierfundstellen
- BeckRS 2012, 71091
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04
Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung; …
Auszug aus LAG Sachsen, 04.07.2012 - 4 Ta 155/12
Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230;… Zöller/Greger, 29. Auflage, § 252 ZPO Rdnr. 1;… Musielak, 4. Auflage, § 252 ZPO Rdnr. 2 m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 06.07.2004 - 9 W 15/04 -). - OLG Celle, 17.03.1975 - 7 W 22/75
Auszug aus LAG Sachsen, 04.07.2012 - 4 Ta 155/12
Angenommen hat die Rechtsprechung dies in Fällen, in denen ein bereits bestimmter Termin ohne Bestimmung eines neuen Termins aufgehoben wurde oder in denen der neue Termin unangemessen weit in die Zukunft verschoben wurde, so dass die gerichtliche Untätigkeit in den Auswirkungen einer Aussetzung gleichkommt (OLG Celle NJW 1975, 1230;… Zöller/Greger, 29. Auflage, § 252 ZPO Rdnr. 1;… Musielak, 4. Auflage, § 252 ZPO Rdnr. 2 m. w. N.; vgl. auch OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 06.07.2004 - 9 W 15/04 -).
- OLG München, 27.06.2016 - 15 W 920/16
Unanfechtbarkeit einer Terminbestimmung des Gerichts
Teilweise wird in diesem Zusammenhang § 252 ZPO analog angewandt, wenn die Aufhebung bzw. Verlegung einem faktischen Verfahrensstillstand gleichkommt (SächsLAG BeckRS 2012, 71091; OLG Frankfurt a. M. NJW 2004, 3049 (3050); OLG Düsseldorf OLGR 2007, 533).Rn. 18 Die genannten argumentativen Grundlagen für eine Untätigkeitsbeschwerde oder für eine auf eine analoge Anwendung des § 252 ZPO gestützte Beschwerde sind aber inzwischen entfallen (möglicherweise aA SächsLAG BeckRS 2012, 71091, ohne aber auf die inzwischen erfolgte Neufassung des GVG einzugehen), da die Verfahrensordnungen mit § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG (Verzögerungsrüge) nunmehr über einen eigenen Rechtsbehelf verfügen, mit dem auf einen verfahrensrechtswidrigen Stillstand des Verfahrens reagiert werden kann.
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