Rechtsprechung
| BGH, 18.04.2016 - 2 ARs 410/14, 2 AR 278/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 33a StPO, § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 147 Abs. 5, 7 StPO
- Wolters Kluwer
Ausreichend substantiierte Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 33a; StVollzG § 120 Abs. 1 S. 2
Ausreichend substantiierte Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 8249
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.03.2013 - 2 StR 534/12
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit (Verfristung bei Entscheidung im …
Auszug aus BGH, 18.04.2016 - 2 ARs 410/14
Dies gilt auch, wenn das Ablehnungsgesuch mit einer Gehörsrüge verbunden wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 534/12, NStZ-RR 2013, 214). - BGH, 19.02.2014 - 2 ARs 207/13
Unbegründeter Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; keine Akteneinsicht in …
Auszug aus BGH, 18.04.2016 - 2 ARs 410/14
Soweit sich die Anträge auch auf das Senatsheft beziehen sollten, besteht kein gesondertes Akteneinsichtsrecht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 ARs 207/13 mwN).
- BGH, 04.08.2026 - StB 20/26 Allerdings hat der Antragsteller den geltend gemachten Gehörsverstoß substantiiert darzulegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2026 - StB 35/26, juris Rn. 2;… vom 14. August 2025 - 4 StR 208/25, juris Rn. 8; vom 18. April 2016 - 2 ARs 410/14, juris Rn. 1;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 33a Rn. 7;… KK-StPO/Schneider-Glockzin, 9. Aufl., § 33a Rn. 8).
- BGH, 07.07.2026 - StB 35/26 Allerdings hat der Antragsteller den geltend gemachten Gehörsverstoß substantiiert darzulegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2025 - 4 StR 208/25, juris Rn. 8; vom 18. April 2016 - 2 ARs 410/14, juris Rn. 1;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 33a Rn. 7;… KK-StPO/Schneider-Glockzin, 9. Aufl., § 33a Rn. 8).
- BGH, 18.12.2025 - 2 ARs 371/25 Rn. 2 1. Die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit ist im jetzigen Verfahrensstadium unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2016 - 2 ARs 410/14, Rn. 2 mwN).
Rn. 3 2. Die Gehörsrüge ist unzulässig, da der Beschwerdeführer eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bereits nicht ausreichend substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschluss vom 18. April 2016 - 2 ARs 410/14, Rn. 1 mwN).
- OLG München, 22.05.2020 - 4d Ws 84/20
Unzulässige Anhörungsrüge im Klageerzwingungsverfahren wegen vermeintlich …
Rn. 3 1. Die Anhörungsrüge des Antragstellers ist unzulässig, weil er eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bereits nicht ausreichend prüf- und nachvollziehbar darlegen kann (BGH, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 ARs 410/14 [BeckRS 2016, 8249]; Beschluss vom 23.08.2016 - 2 ARs 211/16 [BeckRS 2016, 16333]). - OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 1 AR 14/20
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge Auslieferung eines Verfolgten an die Russische …
Der Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs ist jedoch nur zulässig, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen des § 33a StPO darlegt und die Tatsachen und Beweisergebnisse benennt, zu denen er angeblich nicht gehört worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2016, 2 ARs 410/14; OLG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2008, 51 Zs 606/06; KG Berlin, Beschluss vom 29. Januar 1997, (4) 1 Ss 271/96 (86/96), jew. zit. n. juris). - OLG München, 16.07.2020 - 4d Ws 137/20
Unzulässige Anhörungsrüge
Rn. 4 Der Anhörungsrüge der Antragstellerin ist unzulässig, weil sie eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) bereits nicht ausreichend prüf- und nachvollziehbar darlegen kann (BGH, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 ARs 410/14 [BeckRS 2016, 08249]; Beschluss vom 23.08.2016 - 2 ARs 211/16 [BeckRS 2016, 16333]). - BGH, 14.08.2025 - 4 StR 208/25
- KG, 05.11.2020 - 5 Ws 217/19
Pflichtverteidigung im Anhörungsrügeverfahren
Weder legt sie hinreichend dar noch ist sonst ersichtlich, dass die hiesige Entscheidung auf Tatsachen und/oder Beweismittel gestützt wurde, zu denen sie selbst nicht angehört worden wäre, oder der Senat konkretes zu berücksichtigendes Vorbringen der Verurteilten aus ihrem Beschwerdevorbringen übergangen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2016 - 2 Ars 410/14 - juris Rn. 1; KG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 6 WS 11/20 - m.w.N.;… Maul in: Karlsruher Kommentar 8. Aufl., § 33a Rn. 3;… Larcher in: BeckOK StPO, 37. Edition 01.07.2020, § 33a Rn. 4).
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