Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - I-2 U 50/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen balonexpandierbaren Stend im Wege einstweiliger Verfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen balonexpandierbaren Stend im Wege einstweiliger Verfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 34/15
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - I-2 U 50/15
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15
- LG Düsseldorf, 05.10.2016 - 2a O 34/15
- OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 20 U 137/16
- OLG Düsseldorf, 22.02.2018 - 20 U 137/16
- BGH, 06.06.2019 - I ZR 212/17
- EuGH, 17.12.2020 - C-607/19
- EuGH, 21.01.2021 - C-607/19
- BGH, 22.07.2021 - I ZR 212/17
- BGH - I ZR 45/18 (anhängig)
Papierfundstellen
- BeckRS 2016, 9775
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (26)
- OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
Olanzapin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Rn. 139 1.Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. InstGE 9, 140 = GRUR-RR 2008, 329 - Olanzapin; InstGE 12, 114 = Mitt. 2011, 193 - Harnkatheter; GRUR-RR 2011, 81 = Mitt.Ergeht eine Unterlassungsverfügung, greift sie darüber hinaus meist in sehr einschneidender Weise in die gewerbliche Tätigkeit des Antragsgegners ein und führt während ihrer Bestandsdauer zu einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs (Senat, InstGE 9, 140, 145 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 118 f. - Harnkatheter).
Eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung verlangt allerdings in der Regel, dass die Rechtsbeständigkeit des Antragsschutzrechts hinlänglich gesichert ist (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 119 - Harnkatheter).
Die Einschätzung der Rechtsbeständigkeit muss das Verletzungsgericht in eigener Verantwortung vornehmen (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin).
Rn. 142 Grundsätzlich kann von einem hinreichenden Rechtsbestand nur dann ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (Senat, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin; InstGE 112, 114, 121 - Harnkatheter).
- OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Rn. 165 Der Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen steht es nicht entgegen, dass der Patentinhaber vor Anbringung seines Verfügungsantrages zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).Es ist deswegen unschädlich, wenn der Patentinhaber zunächst (sic: vor der Einspruchsentscheidung) bereits eine Hauptsacheklage erhebt und erst während des laufenden Prozesses (sic: nach Vorliegen der ihm günstigen Einspruchsentscheidung) einen Verfügungsantrag anbringt und über beide Anliegen in demselben Termin verhandelt wird (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).
Unter Umständen kann es gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator), ggf. ist sogar das Abwarten der Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung hinzunehmen, nachdem das laufende Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich zugunsten des Schutzrechtsinhabers ausgegangen ist.
- OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
2012, 413 [LS]; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris; Mitt.Rn. 143 Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris).
Demgegenüber ist es nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12).
- OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11
Leflunomid/Teriflunomid II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Rn. 143 Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12, juris).Demgegenüber ist es nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11; Urteil vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12).
- LG Düsseldorf, 30.04.2013 - 4b O 12/13
Prothetischer Stent
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Rn. 173 Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Verfügungsklägerin nach Erlass der erstinstanzlichen Einspruchsentscheidung vom 11.02.2013 bereits am 18.02.2013 einen auf das Verfügungspatent gestützten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die I Medizintechnik GmbH sowie die I Corporation gestellt hat, auf welchen das Landgericht diese Wettbewerber durch Urteil vom 30.04.2013 (Az. 4b O 12/13) im Wege der einstweiligen Verfügung u.a. zur Unterlassung verurteilt hat.Auch hatten die I Medizintechnik GmbH und die I Corporation gegen das Urteil des Landgerichts vom 30.04.2013 (Az. 4b O 12/13) Berufung eingelegt, wobei in dem seinerzeit vor dem Senat geführten Berufungsverfahren (Az. I-2 U 18/13) auch intensiv über den Rechtsbestand des Verfügungspatents gestritten wurde.
- BGH, 09.06.2015 - X ZR 101/13
Polymerschaum II - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Rn. 70 Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).
- BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13
Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Rn. 70 Der Sinngehalt eines Merkmals ist mit Blick darauf zu ermitteln, was mit dem Merkmal aus der Sicht des Fachmanns im Hinblick auf die Erfindung erreicht werden soll (BGH, GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 -Bitdatenreduktion).Für einen Rückgriff auf den allgemeinen Sprachgebrauch ist umso weniger Raum, je mehr der Inhalt der Patentschrift auf ein abweichendes Verständnis hindeutet (BGH, GRUR 1999, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2015, 868, 870 - Polymerschaum II; GRUR 2015, 1095, 1096 - Bitdatenreduktion).
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13
Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Rn. 198 Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Verbotsantrag im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. nur BGH, GRUR 2016, 88, 89 - Deltamethrin). - BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87
Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Rn. 203 In der Rechtsprechung (BGH, GRUR 1990, 997, 1001 - Ethofumesat) ist dementsprechend anerkannt, dass einem über die Laufzeit des Patents hinaus fortwirkenden Störungszustand, der von während der Laufzeit des Patents begangenen Verletzungshandlungen ausgeht, mit einem Störungsbeseitigungsanspruch analog § 1004 BGB begegnet werden kann, sofern die Gefahr besteht, dass sich dieser Störungszustand auch noch nach dem Ablauf des Patents zum Nachteil des Schutzrechtsinhabers schädlich auf dessen Vermögenslage auswirkt. - OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - 2 U 47/10
"Gleitsattelscheibenbremse I"; Grundlagen und Umfang des Auskunftsanspruchs gem. …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15
Indem § 140b Abs. 4 PatG vorsieht, dass die Auskunftsansprüche ausgeschlossen sind, wenn die Inanspruchnahme des Verletzers "im Einzelfall" unverhältnismäßig ist, macht das Gesetz klar, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Regelmaßnahme darstellt und dass von ihr nur unter besonderen Umständen abgesehen werden soll, die den Entscheidungsfall von der typischen Sachverhaltsgestaltung unterscheiden, für die § 140b PatG die Pflicht zur Auskunftserteilung anordnet (Senat, InstGE 12, 210 - Gleitsattelscheibenbremse). - LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 4/08
Dosierinhalator
- LG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4c O 113/13
G-CSF-Polypeptid II
- OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 298/06
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09
Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11
Palettenbehälter II
- BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11
Steckverbindung
- BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
Kosmetisches Sonnenschutzmittel III
- BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im …
- OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10
Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform; …
- BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09
Leflunomid
- OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung …
- BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12
Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der …
- OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12
Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren
- BGH, 20.03.2014 - X ZR 128/12
Patentfähigkeit eines Arretiersystems zum mechanischen Verbinden von Bodenplatten
- OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 55/10
Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für eine …
- OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17
Patentstreit um Rasierklingen
Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 09775; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 06028; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 01829; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat jew. m. w. N.; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz. - OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine blutstillende …
Er muss das Gericht deshalb erst dann anrufen, wenn er erstens verlässlich Kenntnis all derjenigen Tatsachen hat, die eine Rechtsverfolgung im einstweiligen Verfügungsverfahren erfolgversprechend machen, und wenn er zweitens die betreffenden Tatsachen in einer Weise glaubhaft machen kann, dass sein Obsiegen sicher absehbar ist (OLG Hamburg, GRUR 1987, 899 - Verbandsmaterial; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2015 - 15 U 143/14; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 09775; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 477 - Vakuumgestütztes Behandlungssystem; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2019, 1130).Auch bei positiver erstinstanzlicher Entscheidung ist das Abwarten der Einspruchs- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung nicht dringlichkeitsschädlich, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der zugunsten des Patentinhabers getroffenen und vom Gegner angefochtenen Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung bestehen, so dass mit einer Kassation gerechnet werden muss (OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 09775).
- OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 2 U 34/21
Verfügungspatent bezüglich eines Verfahrens zur Trocknung von Fliesenböden und …
Offensichtlich ist eine Rechtsverletzung, wenn die Sachlage und die Rechtslage so eindeutig sind, dass eine falsche Beurteilung kaum möglich ist und deshalb die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Auskunftsschuldners ausgeschlossen erscheint (BGH, GRUR 2021, 730, 734 - Davidoff Hot Water IV [zu § 19 Abs. 2 S. 1 MarkenG]; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 50/15, BeckRS 2016, 9775 Rz. 124 - Ballonexpandierbare Stents;… Urt. v. 19.02.2016, Az.: I-2 U 54/15, BeckRS 2016, 6344 Rz. 55 = GRUR-Prax 2016, 240 - Fulvestrant;… OLG Hamburg, Urt. v. 29.03.2007, Az.: 3 U 298/06, Juris, Rz. 29 = InstGE 8, 11 - Transglutaminase;… OLG München, Beschl. v. 04.04.2018, Az.: 6 W 164/18, BeckRS 2018, 21438 Rz. 46).
- LG Düsseldorf, 22.12.2016 - 4a O 103/16
Gewebebehandlungssystem
Da das Vorliegen einer erstinstanzlichen Rechtsbestandsentscheidung lediglich eine prinzipielle Minimalentscheidung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung darstellt, nicht aber zugleich auch eine Maximalbedingung, kann auch das Abwarten der Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung hinzunehmen sein, nachdem das laufende Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich zugunsten des Schutzrechtsinhabers ausgegangen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2016, Az.: I-2 U 50/15, Rn. 110, zitiert nach BeckRS 2016, 09775). - LG Düsseldorf, 05.03.2020 - 4b O 1/20
Anschlussklemme 2
Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008 - I-2 W 47/07 - Olanzapin;… Urt. v. 29.04.2010 - I-2 U 126/09 - Harnkatheterset; Urt. v. 21.01.2016 - I-2 U 50/15;… Urt. v. 12.01.2018 - I-15 U 66/17;… Urt. v. 18.12.2014 - I-2 U 60/14; GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat). - LG Düsseldorf, 23.07.2019 - 4b O 40/19
Fußbodenpaneel mit Koppelmittel
Davon kann regelmäßig nur ausgegangen werden, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.05.2008 - I-2 W 47/07 - Olanzapin;… Urt. v. 29.04.2010 - I-2 U 126/09 - Harnkatheterset; Urt. v. 21.01.2016 - I-2 U 50/15;… Urt. v. 12.01.2018 - I-15 U 66/17;… Urt. v. 18.12.2014 - I-2 U 60/14; GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat).
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