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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28102
OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16 (https://dejure.org/2016,28102)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.2016 - 2 U 71/16 (https://dejure.org/2016,28102)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 2016 - 2 U 71/16 (https://dejure.org/2016,28102)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB § 862 Abs. 1
    Besitzschutzansprüche des Besitzers einer Pferderennbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 862 I BGB als Basis für Verfügungsgrund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besitzschutz: Regelmäßig kein Missbrauch des Antrags auf einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besitzschutzansprüche des Besitzers einer Pferderennbahn

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besitzschutz: Regelmäßig kein Missbrauch des Antrags auf einstweilige Verfügung (IMR 2016, 439)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 16936
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
    Nicht ersichtlich ist hingegen, das Weisungsrecht habe unter Begründung eines nach außen erkennbaren sozialen Abhängigkeitsverhältnisses zwischen den Parteien des Geschäftsbesorgungsvertrages der B zumindest faktisch die Möglichkeit eröffnet, ihren Willen gegenüber dem Kläger als vermeintlichem Besitzdiener durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2013 - V ZR 58/13 -, BGHZ 199, 227-237, Rn. 10).
  • OLG Celle, 12.10.2007 - 2 U 152/07

    Einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
    Diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren dergestalt durch, dass eine - hier auf Unterlassung der Störung gerichtete - einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2007 - 2 U 152/07 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 2 W 10/16

    Aktivlegitimation für die Abwehr von Besitzstörungen aus Mietvertrag (hier über …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
    Mit Beschluss des Einzelrichters des erkennenden Senats vom 04.02.2016 - 2 W 10/16 - (im Folgenden: Senatsbeschluss) ist der angefochtene Beschluss unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerde teilweise abgeändert und der Beklagten unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung untersagt worden,.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - 15 W 13/16

    Notariell beurkundete Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
    Das Rechtsschutzbedürfnis, das auch für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bestehen muss, darf - bei vorhandener Wiederholungsgefahr oder, was vorliegend ausreicht, Erstbegehungsgefahr - grundsätzlich nicht mit materiell-rechtlichen Erwägungen verneint werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2016 - I-15 W 13/16, 15 W 13/16 -, Rn. 13, juris).
  • KG, 27.11.2007 - 5 W 278/07

    Landgerichtliche Zuständigkeit für einen Widerspruch gegen eine vom …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
    Entgegen der Ansicht des Klägers war der Widerspruch der Beklagten (§ 924 ZPO) gegen die erlassene einstweilige Verfügung, über den nach ganz h. M. auch im Fall des Erlasses der einstweiligen Verfügung - wie hier - durch das Beschwerdegericht nicht dieses, sondern das erstinstanzliche Gericht als zuständiges Gericht zu entscheiden hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 27.11.2007 - 5 W 278/07 -, Rn. 3, juris m. w. N.; RGZ 29, 396, 398 ff.), nicht unzulässig.
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
    Denn der Wille, auf einen Rechtsbehelf zu verzichten, muss sich aus den Umständen, unter denen die Erklärung erfolgt, ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.1963 - Ib ZR 60/62 -, Rn. 26, juris).
  • OLG Hamburg, 28.10.1999 - 3 U 157/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
    Zwar ist ebenso wie der Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung (§ 514 ZPO) ein solcher auf den Rechtsbehelf des Widerspruchs möglich (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.10.1999 - 3 U 157/99 -, Rn. 12, juris).
  • RG, 27.04.1892 - I 32/92

    Einstweilige Verfügung. Widerspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16
    Entgegen der Ansicht des Klägers war der Widerspruch der Beklagten (§ 924 ZPO) gegen die erlassene einstweilige Verfügung, über den nach ganz h. M. auch im Fall des Erlasses der einstweiligen Verfügung - wie hier - durch das Beschwerdegericht nicht dieses, sondern das erstinstanzliche Gericht als zuständiges Gericht zu entscheiden hat (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 27.11.2007 - 5 W 278/07 -, Rn. 3, juris m. w. N.; RGZ 29, 396, 398 ff.), nicht unzulässig.
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2026 - 6 W 15/26

    Gigabit-Infrastrukturverordnung: Kein Netzausbau gegen den Eigentümerwillen

    Das gilt auch für einen auf verbotene Eigenmacht gestützten Anspruch auf Unterlassung einer Besitzstörung gemäß § 862 Abs. 1 BGB (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1516; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris Rn. 32; NJW 2019, 1463, 1466; LG Berlin, NZM 2012, 859; BeckOK-BGB/Fritzsche, Stand Feb.
  • OLG Saarbrücken, 20.12.2019 - 5 W 81/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: kein Verfügungsgrund bei monatelangem Zuwarten …

    Denn diese Regelungen machen zwar deutlich, dass das Gesetz die Befriedigung dieser Ansprüche für besonders eilbedürftig hält; diese Eilbedürftigkeit schlägt im Verfahren aber lediglich dergestalt durch, dass eine einstweilige Verfügung grundsätzlich zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. September 2016 - 2 U 71/16, juris; OLG Celle, MDR 2008, 445; KG, MDR 1999, 927;… Grunsky, in: Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor § 935 Rn. 44); mit anderen Worten, dass eine verbotene Eigenmacht den Verfügungsgrund auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers indiziert und eine besondere Dringlichkeit daher nicht erforderlich ist (LG Berlin, ZMR 2013, 113;… Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO 40. Aufl. § 940 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2026 - 11 W 12/26

    Internationale Zuständigkeit nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 2 Brüssel-la-VO bei …

    Dem folgen seitdem die ganz überwiegende Rechtsprechung und Lehre (siehe OLG Frankfurt a. M., 02.09.2016 - 2 U 71/16 , BeckRS 2016, 16936 Rn. 19;… KG, 27.11.2007 - 5 W 278/07 -, juris Rn. 3, juris [entgegen KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04, juris, Rn. 13 f.];… MüKoZPO/Drescher, 7. Aufl. 2025, ZPO § 924 Rn. 10;… Musielak/Voit/Braun, 23. Aufl. 2026, ZPO § 924 Rn. 6;… Stein/Jonas/Bruns, ZPO, 23. Auflage, § 924 ZPO Rn. 18;… BeckOK ZPO/Elzer, 60. Ed. 1.3.2026, ZPO § 924 Rn. 65), womit letztlich eine gewohnheitsrechtliche Anerkennung dieser Zuständigkeitsordnung einhergeht (…s. Stein/Jonas/Bruns, ZPO, 23. Auflage, § 924 ZPO Rn. 18).
  • OLG Dresden, 02.01.2024 - 4 W 94/22

    Kostenwiderspruch für ein Verfügunsverfahren

    Ergeht die einstweilige Verfügung nach erstinstanzlicher Zurückweisung durch Beschluss (erstmals) durch das Rechtsmittelgericht, soll allerdings nach einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Meinung (…Gloy/Loschelder/DanckwertsUWG-HdB, § 105 Rechtsbehelfe und Rechtsmittel im einstweiligen Verfügungsverfahren Rn. 3, beck-online § 96 Rn. 7 Zöller-Vollkommer ZPO , 35 Aufl. § 924 Rn. 6 m.w.N; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 2.9.2016 - 2 U 71/16, BeckRS 2016, 16936 Rn. 20; KG Berlin, Beschluss vom 27. November 2007 - 5 W 278/07 -, juris; OLG Hamburg MDR 1957, 105 ) für das Widerspruchsverfahren das Gericht erster Instanz zuständig sein.
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