Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - I-3 Wx 155/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
EGBGB Art. 229 § 36; BGB §§ 119 Abs. 2, 1954, 2361 Abs. 1; GNotKG §§ 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, S. 2, 61 Abs. 1 S. 1
Anfechtungsberechtigung und maßgeblicher Zeitpunkt bei Überschuldung des Nachlasses; Prüfungspflicht des Nachlassgerichtes nach Erbscheinserteilung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung einer Erbschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung einer Erbschaft; Anfechtung der Erbschaft wegen Überschuldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- otto-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Anfechtung einer Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses bei spekulativer Annahme
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 483
- BeckRS 2016, 19189
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 Wx 20/15
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 155/15
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist für die Wertbemessung auch unter Geltung des jetzigen Rechts nicht isoliert auf die Rechtsmittelanträge abzustellen, maßgeblich ist vielmehr das wirtschaftliche Interesse des Rechtsmittelführers, wie es im Rechtsschutzbegehren zum Ausdruck kommt (eingehend und mit weiteren Nachweisen in MDR 2016, 415 f).
- OLG Frankfurt, 24.07.2024 - 21 W 146/23
Anfechtung einer Ausschlagungserklärung wegen Irrtums über verkehrswesentliche …
Soweit die Rechtsprechung teilweise die Überschuldung des Nachlasses als verkehrswesentliche Eigenschaft ansieht (vgl. z.B. BGH NJW 1952, 778; BayObLG v. 05.07.2002 - 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf v. 05.09.2008 - 3 Wx 123/08, ZEV 2009, 137, BeckRS 2016, 19189;… OLG Brandenburg v. 23.07.2019 - 3 W 55/19, BeckRS 2019, 16864 Rn. 9; KG, Beschl. v. 19.10.2023 - 6 W 31/23, ErbR 2024, 140;… BeckOGK/Heinemann, BGB, 1.5.2024, § 1954 Rn. 63; offenlassend BGH NJW 1989, 2885), folgt der Senat dem nicht.Nicht zur Anfechtung berechtigt ist daher, wer ohne und unter bewusstem Verzicht auf eine nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen vermutliche Größe unterliegt, er also nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter Fakten zu dem Ergebnis gelangt ist, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - also bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hat (OLG Düsseldorf v. 19.12.2018 - I-3 Wx 140/18; ders. vom 17.10.2016, I-3 Wx 155/15;… OLG Brandenburg v. 23.07.2019 - 3 W 55/19, BeckRS 2019, 16864 Rn. 9).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 3 Wx 140/18
Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft bei irrtümlich angenommener …
Der Senat hat in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, hieraus folge zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (zu Vorstehendem: Beschlüsse vom 17. Oktober 2016 in SachenI-3 Wx 155/15 und vom 2. August 2016 in Sachen I-3 Wx 52/15 m.w.Nachw.;… vgl. auch BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.08.2018, § 1954 Rdnr. 8;… MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 11-14). - OLG Brandenburg, 24.07.2019 - 3 W 55/19
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins
Nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten kann sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - I-3 Wx 140/18 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15; Siegmann/Höger, BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Stand 01.02.2019, § 1954, Rn 8).
- OLG Düsseldorf, 07.08.2019 - 3 Wx 170/18
Berechtigung zur Anfechtung der Erbausschlagung
Der Senat hat in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, hieraus folge zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (zu Vorstehendem: Beschlüsse vom 17. Oktober 2016 in Sachen I-3 Wx 155/15 und vom 2. August 2016 in Sachen I-3 Wx 52/15 mit weiteren Nachweisen; zuletzt Beschluss vom 19. Dezember 2018 in Sachen I-3 Wx 140/18;… vgl. auch BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.02.2019, § 1954 Rdnr. 8 und 10;… MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 11-14). - KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
Anfechtung einer zunächst wirksamen Ausschlagungserklärung wegen Irrtums über den …
Wer nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder (relevanter) zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer Grundlage getroffen hatte, kann sich nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15, juris Rn. 19). - KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Wer nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder (relevanter) zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer Grundlage getroffen hatte, kann sich nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15, juris Rn. 19). - OLG Düsseldorf, 19.12.2018 - 4 VI 858/17 bzw. I-3Wx140/18 Der Senat hat in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, hieraus folge zugleich, dass nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterlag; mit anderen Worten sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen kann, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft wolle er annehmen oder ausschlagen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer - bewusst ungesicherter - Grundlage getroffen hatte (zu Vorstehendem: Beschlüsse vom 17. Oktober 2016 in SachenI-3 Wx 155/15 und vom 2. August 2016 in Sachen I-3 Wx 52/15 m.w.Nachw.;… vgl. auch BeckOK BGB - Siegmann/Höger, Stand: 01.08.2018, § 1954 Rdnr. 8;… MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 1954 Rdnr. 11-14).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".