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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,104
OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15 OVG (https://dejure.org/2016,104)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2016 - 8 A 10535/15 OVG (https://dejure.org/2016,104)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 OVG (https://dejure.org/2016,104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 2 S 1 Nr 8 BauGB, § 35 Abs 2 S 2 Halbs 2 BauGB, § 4 Abs 1 Nr 2 DWDG
    Geltendmachung einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradarstation; Abwägungsbelang bei der Teilfortschreibung eines regionalen Raumordnungsplans; Beurteilungsspielraum in Bezug auf BauGB § 35 Abs 1 bzw. Abs 3 S 1 Nr 8; "Entgegenstehens" des öffentlichen ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie und Wetterradar

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 35 Abs. 1 Nrn. 4 und 5, 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB, § 4 Abs. 1 DWDG, Art. 14 Abs. 1 Satz 2, 19 Abs. 4 GG, § 83 Abs. 4 BauO RP, § 27e LuftVG, § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG, § 42 Abs. 2 VwGO
    Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei Vorliegen von Störungen einer Wetterradarstation

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen; Geltendmachung einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradarstation durch die Genehmigung von Windkraftanlagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Wetterradar contra Windkraft" - Keine Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen Störung des Wetterradars Neuheilenbach

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Windkraftanlage im Umfeld einer Wetterstation zulässig

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Klage des Deutschen Wetterdienstes abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtungsklage der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von drei Windkraftanlagen; Geltendmachung einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradarstation durch die Genehmigung von Windkraftanlagen; ...

Sonstiges

  • maslaton.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Gut-Wetter" für die Windenergie - Berufung des DWD zurückgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2016, 317
  • DÖV 2016, 354
  • BeckRS 2016, 40294
  • ZfBR 2016, 276
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Es sind darunter aber insbesondere nicht nur Radaranlagen für militärische Zwecke zu verstehen; für eine derartige einschränkende Auslegung geben weder Wortlaut und Systematik des Gesetzes noch die Gesetzesmaterialien etwas her (vgl. im Einzelnen: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, juris, Rn. 38).

    Hieraus kann entnommen werden, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass die Rotorblätter einer Windkraftanlage sich ganz oder teilweise durch den Erfassungsbereich eines Radarstrahls drehen, als einen typischen Fall einer möglichen Störwirkung i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB ansieht und dabei erkennbar auch die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 BauGB in Rechnung gestellt hat; dies spricht dafür, die Anforderungen an dieses Tatbestandsmerkmal des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB nicht zu hoch anzusetzen (so: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 45).

    Eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB setzt damit voraus, dass es sich um eine nachteilige Beeinflussung der Funktion der Wetterradarstation handelt, die nicht vollkommen unerheblich ist und auch nicht ohne Weiteres zu beseitigen ist, sondern durch die die Erzielung der im Hinblick auf die Aufgabenstellung des DWD erwünschten Ergebnisse verhindert, verschlechtert, verzögert oder spürbar erschwert wird (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Leitsatz 2 und Rn. 40 ff.).

    Rn. 94 Hingegen kommt dem DWD - entgegen der Ansicht der Klägerin - kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, und zwar weder in Bezug auf das Vorliegen einer Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage, noch in Bezug auf die Frage des Entgegenstehens einer solchen Störung (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 46 ff.).

    Rn. 96 Danach kommt vorliegend die Anerkennung eines Beurteilungsspielraums im Sinne einer gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Letztentscheidungsbefugnis des DWD nicht in Betracht (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 48).

    Denn die Frage, ob ein Beurteilungsspielraum anzuerkennen ist, bezieht sich nicht auf die Erfüllung dieser Aufgaben - also auf die Erbringung von meteorologischen Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder auf die Herausgabe amtlicher Wetterwarnungen u. ä. -, sondern darauf, ob und in welchem Ausmaß der Betrieb von Windkraftanlagen die Erfüllung dieser Aufgaben beeinträchtigen kann: Weder den Aufgabenzuweisungen in § 4 DWDG noch den Befugnisnormen des § 5 DWDG oder einer anderen für die Tätigkeit des DWD einschlägigen Rechtsnorm kann eine besondere Beurteilungsermächtigung des DWD bezüglich dieser Frage entnommen werden (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 47).

    Dessen besondere fachliche Qualifikation verleiht diesen Aussagen indessen - wie auch sonst bei fachlich besonders qualifizierten Behörden - nur in tatsächlicher Hinsicht ein besonderes Gewicht, vermag aber keine rechtliche Bindungswirkung zu erzeugen; vielmehr bleibt der Senat gehalten, sich gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO von deren Richtigkeit zu überzeugen (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 48).

    Denn diese hat ihren Grund nicht in einem besonderen fachlichen ("singulären") Wissen einer Behörde, sondern in einer wissenschaftlich noch ungesicherten Erkenntnislage, die konträre fachliche Meinungen gleichermaßen als vertretbar erscheinen lässt und deshalb der Behörde die Letztentscheidungsbefugnis einräumt, wofür allein das - hier vorliegende - Bestehen von Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Folgen einer nachteiligen Beeinflussung der Radarmessung durch eine Windkraftanlage für die Warnprodukte des DWD nicht ausreicht (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 59 ff.).

    Denn eine Gesetzeslage, die der besonderen gesetzlichen Regelung für die militärische Luftfahrt oder der Alleinentscheidungskompetenz des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung nach § 18a Abs. 1 Satz 2 LuftVG (…vgl. insoweit zum Beurteilungsspielraum bei Störung einer Flugsicherungseinrichtung durch Windkraftanlagen: OVG Nds., Urteil vom 3. Dezember 2014 - 12 LC 30/12 -, NuR 2015, 265 und juris, Rn. 49 f.) auch nur annähernd gleicht, ist in Bezug auf den Wetterradarverbund des DWD nicht gegeben (so auch BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 52 ff.).

    Dies ist aufgrund der spezifischen Funktionsweise von Wetterradaranlagen, wie sie der DWD betreibt, unvermeidlich (zur näheren Beschreibung dieser Funktionsweise vgl. insbesondere die Darstellung des DWD, zitiert in VG Regensburg…, Urteil vom 17. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 29 ff., sowie BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 59 ff.; s.a. Wikipedia, Stichwort "Wetterradar", unter "Arbeitsweise").

    Diese Erkenntnisse stimmen im Kern mit den Erkenntnissen zu windkraftanlagenbedingten Fehlechos in der Grundsatzuntersuchung von Dr. F. überein (vgl. dort S. 8 ff. und 13; s.a. BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 42 und 60).

    Letztlich geht der Senat danach davon aus, dass auch die von den drei Windkraftanlagen ausgelösten Abschattungseffekte nicht von vornherein als vollkommen unerheblich anzusehen sind, so dass - schon mangels geeigneter Abhilfemöglichkeiten - auch insoweit eine Störung der Funktionsfähigkeit der Wetterradarstation anzunehmen ist, der allerdings von vornherein ein deutlich geringeres Gewicht als der Störung durch Fehlechos zukommt (ebenso auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., S. 76, im dort entschiedenen Fall, der allerdings nur eine Windkraftanlage betraf).

    Im Rahmen dieser nachvollziehenden Abwägung sind einerseits die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit und andererseits das Kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens einander gegenüber zu stellen (vgl. z. B. BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 61, m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 07.09.2015 - 10 K 5701/13

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Bau und den …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Der Umstand, dass die dem DWD zugewiesene Aufgabe der meteorologischen Sicherung der Luftfahrt (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 DWDG) auch der Bundeswehr - mangels Unterhaltung eines eigenen Wetterradarnetzes - zugutekommt, sowie der Umstand, dass gemäß § 3 Abs. 1 DWDG die für den DWD bzw. die Bundeswehr zuständigen Ministerien auf dem Gebiet des Wetterdienstes eng zusammenarbeiten, genügt dafür nicht, zumal die vorgeschriebene Zusammenarbeit vor allem fiskalische und Effektivitätsgründe hat (vgl. dazu zutreffend auch: Federwich/Schmitzer, Rechtsgutachten vom 17. Juli 2015, vorgelegt von der Beigeladenen zu 1.) als Anlage BG 7 zum Schriftsatz vom 3. September 2015, Bl. 1118, 1127 ff. der Gerichtsakte Bd. V; s. dazu auch: VG Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2015 - 10 K 5701/13 -, juris, Rn. 36 ff.).

    Rn. 113 Bei der nachvollziehenden Abwägung der widerstreitenden Belange im vorliegenden Fall ist danach zunächst zu berücksichtigen, dass es sich sowohl bei den drei geplanten Windkraftanlagen als auch bei der Wetterradarstation N. jeweils um im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben handelt: Während die geplanten Windkraftanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB als Vorhaben, die der Nutzung der Windenergie dienen, privilegiert sind, ergibt sich die Privilegierung der Wetterradaranlage aus § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB, weil diese wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung (möglichst große Hindernisfreiheit im Umkreis, der durch den Radarstrahl abgetastet wird) nur im Außenbereich ausgeführt werden kann (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2015, a.a.O., Rn. 25).

    Zudem genießt die Wetterradarstation N. gegenüber den geplanten Windkraftanlagen zeitliche Priorität (vgl. zu diesen Aspekten auch VG Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2015, a.a.O., Rn. 26 ff.).

    Denn daraus folgt noch kein spezifisches öffentliches Interesse an der Errichtung und dem Betrieb gerade dieser drei Windkraftanlagen, schon gar nicht auf Kosten anderer nachteilig betroffener öffentlicher Belange (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2015, a.a.O., Rn. 29).

  • VG Regensburg, 17.10.2013 - RO 7 K 12.1702

    Der Belang der Störung der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen (§ …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Wie sich aus dem Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Dr. H. ergibt, ist das Ausmaß des Einflusses von Windkraftanlagen auf die Messungen von Niederschlagsradaren auch davon abhängig, wie "tief" die Windkraftanlagen aufgrund ihrer Höhenentwicklung bis zur Rotoroberkante in die untersten Radarstrahlen hineinragen (vgl. insbesondere die Ausführungen auf S. 15 des Gutachtens vom 26. Oktober 2014; zur Bedeutung des untersten sowie der nächsthöheren Sweeps des Niederschlagsradars vgl. auch: VG Regensburg, Urteil vom 17. Oktober 2013 - RO 7 K 12.1702 -, juris, Rn. 30, m.w.N.).

    Dies ist aufgrund der spezifischen Funktionsweise von Wetterradaranlagen, wie sie der DWD betreibt, unvermeidlich (zur näheren Beschreibung dieser Funktionsweise vgl. insbesondere die Darstellung des DWD, zitiert in VG Regensburg, Urteil vom 17. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 29 ff., sowie BayVGH…, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 59 ff.; s.a. Wikipedia, Stichwort "Wetterradar", unter "Arbeitsweise").

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Auch wenn der Senat im Einklang mit der Vorinstanz grundsätzlich davon ausgeht, dass im Verhältnis zweier im Außenbereich benachbarter, gleichermaßen nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter Nutzungen das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme auch zu Lasten der bereits früher verwirklichten Anlage Anwendung finden kann, spricht zumindest der Umstand, dass für den ungestörten Betrieb der früher verwirklichten Anlage auch öffentliche Interessen streiten, dafür, vorrangig die neu hinzutretende Anlage als zur Rücksichtnahme verpflichtet anzusehen, während die zeitlich früher genehmigte und errichtete Anlage im Rahmen gegenseitiger Rücksichtnahme primär nur eine Obliegenheit zur "Schadensminderung" durch am Ort des Vorhabens mögliche und vom Aufwand her zumutbare Selbsthilfemaßnahmen treffen dürfte (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6/98 -, BVerwGE 109, 314 und juris, Rn. 25 f. und 28, wonach grundsätzlich nur eine Obliegenheit des Bauwilligen zur Rücksichtnahme auf eine vorhandene Nutzung durch mögliche und zumutbare Maßnahmen der architektonischen Selbsthilfe besteht, und nur bei Erfüllung dieser Obliegenheit unter Umständen auch Einschränkungen der zuerst vorhandenen Nutzung in Betracht kommen).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Rn. 95 Zunächst gebietet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG den Gerichten, die Verwaltungstätigkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen, was auch im Anwendungsbereich unbestimmter Gesetzestatbestände und -begriffe gilt (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, NJW 2007, 2790 und juris, Rn. 26 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Ob im konkreten Fall ein durch das Vorhaben beeinträchtigter öffentlicher Belang diesem "entgegensteht", ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln (vgl. zum Ganzen z. B. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4/00 -, BVerwGE 115, 17 und juris, Rn. 18 ff., m.w.N.;… Söfker, a.a.O., § 35, Rn. 60, m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung schließt die Garantie effektiven Rechtsschutzes allerdings eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten dann nicht aus, wenn dem materiellen Recht ausdrücklich oder im Wege der Auslegung mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, dass es der Verwaltung einen Einschätzungs- oder Beurteilungsspielraum belässt; solche Einschätzungs- und Beurteilungsspielräume der Verwaltung werden von den Gerichten vielfach und in verschiedenen Rechtsgebieten anerkannt; so ist ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei Verwaltungsentscheidungen angenommen worden, bei denen auch politische Vorgaben und Bewertungen von Bedeutung sind, etwa im Bereich der Außenpolitik, oder wenn die Entscheidung Ausdruck und Ergebnis einer komplexen Abwägung verschiedener Belange ist, wenn die Entscheidung eine prognostische Risikobewertung erfordert oder wenn die Entscheidung maßgeblich von fachspezifischen, besondere Sachkunde oder Erfahrungen voraussetzenden Wertungen bestimmt wird (vgl. zum Ganzen zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 -, juris, Rn. 22, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2014 - 12 LC 30/12

    Flugsicherungseinrichtung; Standortvorbescheid; Störung; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Denn eine Gesetzeslage, die der besonderen gesetzlichen Regelung für die militärische Luftfahrt oder der Alleinentscheidungskompetenz des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung nach § 18a Abs. 1 Satz 2 LuftVG (vgl. insoweit zum Beurteilungsspielraum bei Störung einer Flugsicherungseinrichtung durch Windkraftanlagen: OVG Nds., Urteil vom 3. Dezember 2014 - 12 LC 30/12 -, NuR 2015, 265 und juris, Rn. 49 f.) auch nur annähernd gleicht, ist in Bezug auf den Wetterradarverbund des DWD nicht gegeben (so auch BayVGH…, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 52 ff.).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    So besteht etwa eine materielle Beschwer der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf gerichtlich festgelegte Lärmkontingente beim Betrieb eines Verkehrsflughafens, weil mit der damit verbundenen faktischen Beschränkung möglicher Flugbewegungen eine Verletzung internationaler Abkommen über den Luftverkehr einhergehen kann, deren Abschluss zum originären Aufgabenbereich des Bundes nach Art. 73 GG gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 4 C 51.89 -, BVerwGE 87, 332, 338 und juris, Rn. 19 ff.).
  • VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06

    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15
    Rn. 88 Nach einer überzeugenden Auffassung steht aber die Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB einer Prüfung im konkreten Genehmigungsverfahren dann nicht entgegen, wenn ein Belang zwar grundsätzlich berücksichtigt und abgewogen worden ist, nach der Planveröffentlichung jedoch eine qualitative Änderung erfahren hat, die eine Neubewertung verlangt, wie etwa eine größere Dimensionierung von Windkraftanlagen, als sie im Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung absehbar war (so etwa VG Meiningen, Urteil vom 28. Juli 2010 - 5 K 670/06.Me -, NuR 2011, 224 und juris, Rn. 60 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2011 - 12 LA 219/10

    Anspruch auf immisssionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage bei …

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 12 ME 201/10

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten immissionsschutzrechtlichen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 8 A 11327/19

    Störung der Funktionsfähigkeit" einer radargestützten elektronischen …

    Rn. 79 1. Der Senat hatte bereits im Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15.OVG - (…veröffentlicht in juris, Rn. 75 f.), das die Berufung der Bundesrepublik Deutschland als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes im Klageverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen wegen Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradarstation betraf, rechtsgrundsätzlich entschieden, dass der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis zur klageweisen Geltendmachung einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Radarstation zustehe; denn der Bundesrepublik Deutschland ist mit der gesetzlichen Zuweisung der entsprechenden Aufgaben zur originären Wahrnehmung auch ein Recht zur Abwehr von Übergriffen anderer bundesstaatlicher Ebenen in die Wahrnehmung der eigenen Kompetenz übertragen und damit die Befugnis zur Geltendmachung des öffentlichen Belangs aus § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB - auch im Klagewege - im Falle einer möglichen Störung der Funktionsfähigkeit ihrer Radaranlagen eingeräumt worden; dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht in der Revisionsentscheidung (…Urteil vom 22. September 2016 - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 und juris, Rn. 12) angeschlossen.

    Es sind darunter nicht nur, aber insbesondere auch Radaranlagen für militärische Zwecke zu verstehen; für eine anderweitige einschränkende Auslegung geben weder Wortlaut und Systematik des Gesetzes noch die Gesetzesmaterialien etwas her (vgl. im Einzelnen: Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 90 und BayVGH…, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, juris, Rn. 38).

    Hieraus kann entnommen werden, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass die Rotorblätter einer Windkraftanlage sich ganz oder teilweise durch den Erfassungsbereich eines Radarstrahls drehen, als einen typischen Fall einer möglichen Störwirkung i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB ansieht und dabei erkennbar auch die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 BauGB in Rechnung gestellt hat; dies spricht dafür, die Anforderungen an dieses Tatbestandsmerkmal des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB nicht zu hoch anzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 91 und BayVGH…, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 45).

    Wie vom Senat bereits entschieden, setzt eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB voraus, dass es sich um eine Beeinflussung der Radaranlage handelt, die nicht vollkommen unerheblich ist und auch nicht ohne weiteres zu beseitigen ist, sondern durch die die Erzielung der im Hinblick auf die Aufgabe des Betreibers der Anlage erwünschten Ergebnisse verhindert, verschlechtert, verzögert oder spürbar erschwert wird; danach setzt - allgemeiner formuliert - eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB voraus, dass ihre technische Funktion in einem Maß beeinträchtigt wird, das sich auf die Aufgabenerfüllung des Betreibers auswirkt (so insbesondere der Senat im Beschluss vom 27. Februar 2018, a.a.O., Rn. 9, im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 91 ff. und die hierzu ergangene Revisionsentscheidung des BVerwG…, Urteil vom 22. September 2016, a.a.O., Rn. 16 f.).

    Ob im konkreten Fall ein durch das Vorhaben beeinträchtigter öffentlicher Belang diesem "entgegensteht", ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln (vgl. zum Ganzen z. B. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2001 - 4 C 4/00 -, BVerwGE 115, 17 und juris, Rn. 18 ff., m.w.N., sowie das Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 112).

    Vielmehr steht der Schutz der verfolgten privatwirtschaftlichen Zwecke aus Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG unter dem Vorbehalt der Rechtsordnung; insoweit handelt es sich bei der Bestimmung des § 35 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB, wonach auch einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben zur Nutzung der Windenergie der öffentliche Belang der Ungestörtheit von (u. a. militärischen) Radaranlagen nicht entgegenstehen darf, um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. auch dazu das Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 114, in Bezug auf eine Wetterradarstation).

    Das Verwaltungsgericht hat hierbei jedoch zu Recht hervorgehoben, dass daraus noch kein spezifisches Interesse an der Errichtung und dem Betrieb gerade dieser drei Windenergieanlagen folgt, schon gar nicht auf Kosten anderer nachteilig betroffener öffentlicher Belange; auch dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 114 a.E., m.w.N.).

    Für die Radaranlagen ergibt sich die Privilegierung aus § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, weil diese wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, namentlich wegen des Erfordernisses möglichst großer Hindernisfreiheit in dem Umkreis, der durch den Radarstrahl abgetastet wird, nur im Außenbereich ausgeführt werden können (vgl. auch dazu das Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 113 zu einer Wetterradarstation).

    Rn. 117 Stehen sich damit von vornherein zwei im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben gegenüber, so ist allerdings zugunsten der Polygone-Radaranlagen zusätzlich zu berücksichtigen, dass diese gegenüber den geplanten Windenergieanlagen zeitliche Priorität genießen (vgl. dazu das Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 113, m.w.N.).

    Auch wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass im Verhältnis zweier im Außenbereich benachbarter gleichermaßen nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierter Nutzungen das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme auch zu Lasten der bereits früher verwirklichten Anlage Anwendung finden kann, spricht aber jedenfalls der Umstand, dass für den ungestörten Betrieb der früher verwirklichten Anlage nicht lediglich privatwirtschaftliche, sondern öffentliche Interessen streiten, dafür, vorrangig die neu hinzutretende Anlage als zur Rücksichtnahme verpflichtet anzusehen, während die zeitlich früher genehmigte und errichtete Anlage im Rahmen gegenseitiger Rücksichtnahme primär nur eine Obliegenheit zur "Schadensminderung" durch am Ort des Vorhabens mögliche und vom Aufwand her zumutbare Selbsthilfemaßnahmen treffen dürfte (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 113, unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6/98 -, BVerwGE 109, 314 und juris, Rn. 25 f. und 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2020 - 5 S 1107/18

    Teilfortschreibung eines Regionalplans

    Zwar kommt in Betracht, dass von den Vorgaben des Regionalplans, sei es im Rahmen von § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB oder § 6 Abs. 2 ROG, künftig abgewichen werden kann, wenn der betroffene Belang - hier der Immissionsschutz - im Rahmen der Regionalplanung zwar zutreffend berücksichtigt und abgewogen worden ist, nach der Planveröffentlichung jedoch eine qualitative Änderung erfahren hat, die eine Neubewertung verlangt; hierzu kann auch eine größere Dimensionierung von Windkraftanlagen zählen, als sie im Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung absehbar war (vgl. NdsOVG, Urteil vom 13.1.2016 - 8 A 10535/15 - juris Rn. 88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 8 A 2478/15

    Keine Störung des Wetterradars Essen durch Windenergieanlage

    Rn. 130 Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, BVerwGE 156, 136 = juris Rn. 11 ff., und - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 = juris Rn. 17 ff.; Bay. VGH, Urteile vom 16. Oktober 2017 - 22 B 17.156 -, juris Rn. 31, und vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 44 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. April 2017 - 8 S 2085/16 -, ZNER 2017, 213 = juris Rn. 15; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 -, ZNER 2016, 77 = juris Rn. 92.

    Rn. 133 Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, BVerwGE 156, 136 = juris Rn. 15 ff., und - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 = juris Rn. 21 ff.; vorhergehend OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 -, ZNER 2016, 77 = juris Rn. 94 ff., und Bay. VGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 46 ff.; siehe auch Bay. VGH, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 22 B 17.156 -, juris Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. April 2017 - 8 S 2085/16 -, ZNER 2017, 213 = juris Rn. 15 a. E.

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 22 B 17.156

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Namentlich hinsichtlich des Wetterradars Neuheilenbach, dessen Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rh-Pf, U.v. 13.1.2016 - 8 A 10535/15; bestätigt durch BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 2.16) als hinnehmbar angesehen hat, hat der DWD zwar die Vergleichbarkeit des dortigen Falls mit dem vorliegenden in Abrede gestellt.

    Er ist aber nicht dem - durch den Tatbestand des genannten Urteils (OVG Rh-Pf, U.v. 13.1.2016 - 8 A 10535/15) gestützten - Tatsachenvortrag der Klägerin entgegen getreten, wonach der Rechtsstreit im Fall "Neuheilenbach" nicht nur eine, sondern drei geplante Windkraftanlagen betraf, dass die Entfernung des Wetterradars zu den Windkraftanlagen noch um einen halben Kilometer geringer war als vorliegend, und dass im dortigen Fall - anders als vorliegend - der Rotor der WEA nicht nur in den untersten Volumenscan, sondern auch in den Niederschlagsscan hineinragt.

    Rn. 72 (c) Soweit der DWD im Revisionsverfahren (Schriftsätze vom 4.3.2016 und 9.9.2016) bemängelt hat, der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil vom 18. September 2015 außer Acht gelassen, dass das Wetterradar gleichfalls "privilegiert" sei, und sich für seine Ansicht auf Entscheidungen zweier anderer Gerichte beruft (OVG Rh-Pf, U.v. 13.1.2016 - 8 A 10535/15 - BeckRS 2016, 40294, Rn. 113; VG Düsseldorf, U.v. 7.9.2015 - 10 K 5701/13 - BeckRS 2015, 52909), so ist diese Kritik unberechtigt.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2017 - 8 S 2085/16

    Wetterdienst konnte Störungen und Gefahren durch Windräder nicht nachweisen

    Der bisherige Vortrag des DWD legt zwar nahe, dass für kleinräumig und bodennah operierende Luftfahrzeuge, wie etwa Rettungshubschrauber, die ihnen zur Verfügung gestellten Daten des Niederschlagsscans von größerer Bedeutung sind (vgl. zu dieser Problematik OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2016 - 8 A 10535/15 - DVBl 2016, 317).

    Dabei können, wenn sich ein nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiertes Vorhaben und die Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB gegenüberstehen, einerseits das Angewiesensein des Windenergievorhabens auf einen bestimmten Standort und andererseits das Ausmaß der tatsächlichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Radaranlage von Bedeutung sein (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2016 - 8 A 10535/15 - DVBl 2016, 317).

    Entsprechendes gilt im Hinblick darauf, dass der Betrieb des Wetterradars unmittelbar der Erfüllung der in § 4 Abs. 1 DWD-G definierten öffentlichen Aufgaben des DWD dient, während die Beigeladene mit dem Betrieb der WEAs zunächst private Interessen verfolgt, wenn auch im Hinblick auf den Klima- und Umweltschutz grundsätzlich auch ein öffentliches Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien besteht (einschränkend insoweit OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2016 - 8 A 10535/15 - DVBl 2016, 317).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan …

    Hierbei ist es ihr nicht verwehrt, sich der Expertise des Deutschen Wetterdienstes zu bedienen, wenn sie auf gesicherten Erkenntnissen und Erfahrungen beruht; sie kann im Rahmen der Abwägung nicht ausgeblendet werden (vgl. zur Berücksichtigung der fachlichen Aussagen des DWD im Rahmen der planerischen Abwägung bei der Fortschreibung eines Regionalplans OVG RhPf, Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 -, juris Rn. 87;… s. dort auch Rn. 97 zur Expertise des DWD und zum besonderen Gewicht seiner fachlichen Aussagen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlagen seines Wetterradarverbunds).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2018 - 8 B 11970/17

    Baustopp für Windenergieanlagen auf dem Bendelberg - Störung einer militärischen …

    Zu den "Radaranlagen" im Sinne dieser Vorschrift gehören auch die militärischen Zwecken dienenden Radaranlagen der Bundeswehr (allgemeine Meinung; vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15.OVG -, DVBl. 2016, 317 und juris, Rn. 90, m.w.N.).

    Rn. 9 Was die Voraussetzungen für das Vorliegen einer für § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB relevanten "Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage" - im Rahmen der Prüfung auf der 1. Stufe - angeht, hat der Senat in seinem - vom Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang ebenfalls zitierten - Urteil vom 13. Januar 2016 (a.a.O., Rn. 91 ff.) rechtsgrundsätzlich Folgendes ausgeführt: Zwar stelle nicht jede technische Beeinflussung der Datenerfassung einer Radaranlage durch den Betrieb von Windenergieanlagen bereits eine "Störung der Funktionsfähigkeit" dar; andererseits seien die Anforderungen an dieses Tatbestandsmerkmal auch nicht zu hoch anzusetzen.

  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 22 BV 17.2452

    Beeinträchtigung einer Erdbebenmessstation durch eine Windenergieanlage

    Nicht zu beanstanden ist auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass für den Fall einer dennoch bestehenden baurechtlichen Genehmigungspflicht angesichts der beschriebenen Beschaffenheit der Messstation an der Genehmigungsfähigkeit der Station kein Zweifel besteht und eine eventuelle bloße formelle Baurechtswidrigkeit der Station das Gewicht des mit ihrem Betrieb verbundenen öffentlichen Interesses im nachbarlichen Verhältnis zum Außenbereichsvorhaben der Klägerin nicht entscheidend zu schwächen vermag (vgl. OVG Koblenz, U.v.13.1.2016 - 8 A 10535/15 - juris Rn. 115 zu einer Wetterradarstation).
  • VG Schwerin, 23.05.2017 - 7 B 1150/16

    DWD unterliegt im Streit um Errichtung einer Windenergieanlage innerhalb des 15 …

    Der Antragstellerin, deren DWD das genehmigte Projekt in seiner dem Schutz individueller Rechte dienenden Aufgabenwahrnehmung nach dem DWDG betrifft, steht auch eine Widerspruchsbefugnis sowie eine Antragsbefugnis im begleitenden Eilverfahren zur Seite (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. September 2016 - 4 C 2.16 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2017, S. 160 [161], und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz - OVG RP - vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 ZNER 2016, S. 77 [78]).

    Zur zu erwartenden technischen Beeinflussung des Wetterradars durch eine WEA, die nachteilig ist und nicht ohne Weiteres beseitigt werden kann, legte etwa das OVG RP im zitierten Urteil vom 13. Januar 2016 die auch im Streitfall, offenbar unstreitig, grundsätzlich zugrunde zu legenden Wirkmechanismen wie folgt dar (ZNER 2016, S. 77 [81 f.]):.

  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 22 BV 17.2448

    Beeinträchtigung einer Erdbebenmessstation durch eine Windenergieanlage

    Nicht zu beanstanden ist auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass für den Fall einer dennoch bestehenden baurechtlichen Genehmigungspflicht angesichts der beschriebenen Beschaffenheit der Messstation an der Genehmigungsfähigkeit der Station kein Zweifel besteht und eine eventuelle bloße formelle Baurechtswidrigkeit der Station das Gewicht des mit ihrem Betrieb verbundenen öffentlichen Interesses im nachbarlichen Verhältnis zum Außenbereichsvorhaben der Klägerin nicht entscheidend zu schwächen vermag (vgl. OVG Koblenz, U.v.13.1.2016 - 8 A 10535/15 - juris Rn. 115 zu einer Wetterradarstation).
  • VG Regensburg, 27.07.2017 - RO 7 K 15.1736

    Erforderlicher Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Erdbebenmessstationen

  • VG Regensburg, 27.07.2017 - RO 7 K 14.1558

    Konflikt von Windkraftanlage und Erdbebenmessstation

  • VG Trier, 18.01.2016 - 6 K 1669/15

    Keine Windkraftanlage in der Nähe einer Flugsicherungseinrichtung

  • VG Hannover, 06.11.2017 - 4 A 3645/15

    Einfacher Bebauungsplan; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Wetterradar; …

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