Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2017 - 5 StR 359/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46b StGB
Fehlende Erörterung der sich aufdrängenden Voraussetzungen einer Aufklärungshilfe (mögliche Berücksichtigung der Motive für die Aufklärung bei der Ermessensausübung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 4, § 26 StGB, § 263 Abs. 1, 2 Satz 1, 2 Nr. 5 StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Tateinheitliches Begehen von Brandstiftung und nachfolgendem Betrug; Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tateinheitliches Begehen von Brandstiftung und nachfolgendem Betrug; Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2017, 127798
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht); …
Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 5 StR 359/17
Diese können allerdings - worauf der Generalbundesanwalt mit Recht hinweist - im Rahmen der Ermessensausübung berücksichtigt werden und gegebenenfalls zur Versagung der Strafmilderung führen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 182/10, BGHR StGB § 46b Abs. 2 Nr. 1 Ermessen 1;… Maier, aaO, § 46b Rn. 29). - BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16
Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen …
Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 5 StR 359/17
Denn der Rechtsfehler berührt die Strafrahmenwahl, weswegen für die Bemessung der Einzelstrafe ein anderer Strafrahmen in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2017 - 5 StR 364/16, NStZ-RR 2017, 114, 115 mwN). - BGH, 22.04.2004 - 3 StR 428/03
Absoluter Revisionsgrund (Öffentlichkeit des Verfahrens; formale Verletzung der …
Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 5 StR 359/17
Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht hinsichtlich der Anstiftung zur Brandstiftung an fremden Kraftfahrzeugen (§ 306 Abs. 1 Nr. 4, § 26 StGB) und des Betruges gegenüber der Versicherung durch die Schadensanzeige betreffend das ihm selbst gehörende Auto (§ 263 Abs. 1, 2 Satz 1, 2 Nr. 5 StGB) Tateinheit angenommen hat (zum Verhältnis zwischen Brandstiftung und nachfolgendem Betrug vgl. etwa BGH, Urteil vom 22. April 2004 - 3 StR 428/03, NStZ-RR 2004, 235, 236 mwN).
- LG Bonn, 03.06.2025 - 62 KLs 1/24
Cum-Ex-Kronzeuge Steck muss nicht ins Gefängnis
Rn. 1057 Freiwilligkeit ist dann gegeben, wenn sich der Beschuldigte frei zur Offenbarung entschließen kann; unfreiwillig handelt hingegen, wer meint, nicht mehr anders handeln zu können (BGH, Beschl. v. 19.05.2010, Az. 5 StR 182/10); auf die Motive des Offenbarenden kommt es hierbei nicht an (BGH, Beschl. v. 07.09.2017, Az. 5 StR 359/17). - BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20
Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen
Da § 46b StGB allein auf den objektiven Aufklärungserfolg abstellt und die Motivation für das Offenbaren unerheblich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 5 StR 359/17, BeckRS 2017, 127798 mwN), spielt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB auch keine Rolle, ob die Angeklagten mit ihren Angaben eine Überführung des Angeklagten B. G. bezweckten. - BGH, 17.08.2022 - 5 StR 167/22
Aufklärungshilfe
Denn nach diesen Feststellungen erscheint es möglich, dass die Beteiligung der Mitangeklagten an diesen Taten erst durch das Geständnis des Revisionsführers aufgedeckt wurde, so dass die Voraussetzungen von § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 StGB, § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. n StPO erfüllt sein können (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - 5 StR 209/15; vom 7. September 2017 - 5 StR 359/17). - LG Gießen, 03.03.2025 - 5 Ks 401 Js 15083/20 Ferner sind die Motive, die Tat letztlich aufzudecken, zu beachten (BGH Beschl. v. 07.09.2017 - 5 StR 359/17, BeckRS 2017, 127798 Rn. 4).
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