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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5670
OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18 (https://dejure.org/2018,5670)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.03.2018 - 2 A 108/18 (https://dejure.org/2018,5670)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. März 2018 - 2 A 108/18 (https://dejure.org/2018,5670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 173 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO, § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG 1992
    Keine Berufungszulassung wegen ernstlicher Zweifel im Asylverfahren; Zurechnung des Verhaltens des Prozessbevollmächtigten im Asylverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Umfang der Zurechnung des Verhaltens eines Prozessbevollmächtigten im Asylverfahren; Berücksichtigung der Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im asylrechtlichen Zulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2018, 3329
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05

    Rechtzeitige Unterrichtung des Mandanten über Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18
    Grundsätzlich hat ein Prozessbevollmächtigter seine Mandanten so rechtzeitig und zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten, dass diese den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen können.(vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 23.5.2007 - IV ZB 48/05 -, NJW 2007, 2331) Eine weitere Aufklärung der Abläufe durch den Senat ist daher nicht veranlasst.
  • OVG Saarland, 12.03.2018 - 2 A 69/18

    Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn (Drittstaatenklausel)

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu Rückführungen nach Ungarn (Drittstaatenregelung)) Diesen Darlegungserfordernissen genügt der Vortrag der Kläger nicht im Ansatz.
  • VG Schleswig, 16.07.2019 - 2 A 71/18

    Bauordnungsverfügung - Nutzungsuntersagung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu Rückführungen nach Ungarn (Drittstaatenregelung)) Diesen Darlegungserfordernissen genügt der Vortrag der Kläger nicht im Ansatz.
  • VG Lüneburg, 18.03.2021 - 2 A 68/18

    Russische Föderation, psychische Erkrankung, Entwicklungsstörung, …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu Rückführungen nach Ungarn (Drittstaatenregelung)) Diesen Darlegungserfordernissen genügt der Vortrag der Kläger nicht im Ansatz.
  • OVG Thüringen, 29.03.1919 - C 81/18

    Einkommensteuer - Fehlende Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu Rückführungen nach Ungarn (Drittstaatenregelung)) Diesen Darlegungserfordernissen genügt der Vortrag der Kläger nicht im Ansatz.
  • OVG Bremen, 03.07.2014 - 2 A 301/13
    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18
    zuzurechnen.(vgl. etwa OVG Bremen, Beschluss vom 3.7.2014 - 2 A 301/13.A - , bei juris).
  • OLG Hamburg, 21.02.2019 - 3 U 35/15

    Auslandszustellung - Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung bei Fehlschlagen …

    Rn. 77 An die Feststellungen, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorliegen, sind dabei wegen der besonderen Bedeutung der Zustellung für die Gewährung rechtlichen Gehörs im Erkenntnisverfahren hohe Anforderungen zu stellen (BGH, BeckRS 2018, 3329, Rn. 16;… BGH, NJW 2012, 3582, Rn. 17 BGH, NJW 2003, 1530;… BGH, NJW-RR 2013, 307, Rn. 16 unter Bezugnahme auf BVerfG, NJW 1988, 2361;… MüKoZPO-Häublein, ZPO, 5. Auflage, 2016, § 185 Rn. 1).

    Die pauschale Feststellung, dass die Zustellung im Ausland nicht möglich sei und eine Zustellung im Ausland keinen Erfolg verspreche, genügt daher nicht (BGH, BeckRS 2018, 3329, Rn. 17 m. w. N. zu § 185 Nr. 2 ZPO).

    Der Zweck des § 185 Nr. 3 ZPO, Zustellungen im Wege der öffentlichen Bekanntmachung zu ermöglichen, wenn andere Zustellungsformen aus sachlichen Gründen nicht oder nur schwer durchführbar sind, rechtfertigt es nicht, vor der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils entgegen dem Gesetzeswortlaut von einem gesonderten Zustellversuch deshalb abzusehen, weil eine Zustellung über ein halbes Jahr zuvor im Rahmen der Zustellung der Klageschrift erfolglos geblieben ist (BGH, BeckRS 2018, 3329, Rn. 17 zu § 185 Nr. 2 ZPO).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23

    Patentrechtlicher Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der …

    An die Feststellungen, dass die Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung vorliegen, sind deshalb im Erkenntnisverfahren wegen der Intensität eines Eingriffs in dieses grundrechtsgleiche Recht durch eine öffentliche Zustellung hohe Anforderungen zu stellen (BGH, BeckRS 2023, 39546 Rn 5; BGH, BeckRS 2018, 3329, Rn. 16;… BGH, NJW-RR 2013, 307 Rn. 16;… BGH, NJW 2012, 3582 Rn. 17; OLG Düsseldorf [2. ZS], BeckRS 2017, 162304 Rn 25).
  • OVG Saarland, 22.03.2018 - 2 A 500/17

    Erstattungsstreit - zuständiger Jugendhilfeträger bei nachträglicher …

    Rn. 37 Aus dem Vorstehenden ergibt sich gleichzeitig, dass die Sache entgegen der Ansicht des Klägers auch keine "besondere" tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufweist, wie auch, dass ihr keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zukommt, wobei der Zulassungsantrag insoweit zusätzlich nicht den formalen Darlegungserfordernissen für eine beachtliche Grundsatzrüge genügt.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse 14.3.2018 - 2 A 108/18 -, und vom 12.3.2018 - 2 A 47/18, 2 A 53/18, 2 A 54/18, 2 A 68/18, 2 A 69/18, 2 A 71/18, 2 A 74/18, 2 A 75/18 und 2 A 81/18 -, alle zu den entsprechenden Anforderungen nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG, wonach eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, wenn sie eine im angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung dieses Verfahrens erhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird) Grundsätzlichen Klärungsbedarf zeigt der Vortrag nicht auf, zumal hier die Umstände des besonderen Einzelfalls im Vordergrund stehen, die eine Verallgemeinerungsfähigkeit nicht erkennen lassen.
  • OVG Saarland, 11.04.2018 - 2 A 147/18

    Auswirkung der Bezugnahme eines Asylbewerbers auf eines oder mehrere der vom …

    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt im asylrechtlichen Verfahren kein Zulassungskriterium dar.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.3.2018 - 2 A 108/18 -) Die gegenüber dem Regelverfahren eingeschränkte und abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG verdeutlicht vielmehr, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren regelmäßig auf eine Instanz beschränkt hat.
  • OVG Saarland, 15.04.2019 - 2 A 80/18

    Grundsatzbedeutung in Asylverfahren: Abschiebung in Drittstaat

    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt im asylrechtlichen Verfahren kein Zulassungskriterium dar.(Vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.3.2018 - 2 A 108/18 -) Die gegenüber dem Regelverfahren eingeschränkte und abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG verdeutlicht vielmehr, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren regelmäßig auf eine Instanz beschränkt hat.
  • OVG Saarland, 03.06.2019 - 2 A 173/19

    (Keine) Möglichkeit der generellen Klärung der Frage im Berufungsverfahren, ob in …

    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt danach im asylrechtlichen Zulassungsverfahren kein Kriterium dar.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.3.2018 - 2 A 108/18 -][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.3.2018 - 2 A 108/18 -] Das gilt nicht nur für Rechtsbehelfe von Asylbewerbern, sondern auch für solche der Beklagten.
  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 2 A 60/18

    Berufungszulassungsverfahren; Grundsatzbedeutung in Asylverfahren: Abschiebung in …

    Die dem § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO zugrundeliegende Frage einer Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung stellt im asylrechtlichen Verfahren kein Zulassungskriterium dar.(Vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.3.2018 - 2 A 108/18 -) Die gegenüber dem Regelverfahren eingeschränkte und abschließende Aufzählung von Gründen für die Zulassung der Berufung in § 78 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 AsylG verdeutlicht vielmehr, dass der Gesetzgeber den gerichtlichen Rechtsschutz in Asylverfahren regelmäßig auf eine Instanz beschränkt hat.
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