Rechtsprechung
| BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Prüfung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren: Differenzierung zwischen "Vorrichtung" und "Verfahren" im Rahmen des Patentierungsausschlusses
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 3 Nr 3 PatG
Prüfung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren: Differenzierung zwischen "Vorrichtung" und "Verfahren" im Rahmen des Patentierungsausschlusses - IWW
§ 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 PatG, § 1 Abs. 1 PatG, § 1 Abs. 3 Nr. 3 PatG, § 18 Abs. 4 Satz 2 GebrMG, § 109 Abs. 1 Satz 1 PatG, § 22 Abs. 1 GKG, § 107 Abs. 1 PatG
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Anmeldung von Patenten; Einräumung der Gelegenheit zur Stellung weiterer Hilfsanträge durch das Patentgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung der Anmeldung von Patenten; Einräumung der Gelegenheit zur Stellung weiterer Hilfsanträge durch das Patentgericht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Digitalkonversationsmanagementplattform
Verfahrensgang
- BPatG, 04.05.2016 - 17 W (pat) 46/16
- BPatG, 04.05.2017 - 17 W (pat) 46/16
- BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1209
- BeckRS 2018, 8809
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.08.2015 - X ZR 110/13
BGH erklärt Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Für Vorrichtungen kann sich eine vergleichbare Beurteilung vielmehr daraus ergeben, dass bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden dürfen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH…, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild). - BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07
Wiedergabe topografischer Informationen
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Für Vorrichtungen kann sich eine vergleichbare Beurteilung vielmehr daraus ergeben, dass bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden dürfen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 31 - Wiedergabe topografischer Informationen;… Urteil vom 25. August 2015 - X ZR 110/13, GRUR 2015, 1184 Rn. 18 - Entsperrbild). - BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00
Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung …
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Rn. 20 b) Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn der Beteiligte aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282).
- BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09
Walzenformgebungsmaschine
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH…, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol;… Beschluss vom 26.08.2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine). - BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03
Rentabilitätsermittlung
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Er hat in diesem Zusammenhang zwar ausgeführt, dass im Ergebnis kein Unterschied besteht, da auch bei der vorrichtungsmäßigen Einkleidung einer Lehre, die sich der elektronischen Datenverarbeitung bedient, deren Patentfähigkeit nur dann zu bejahen ist, sofern hierbei die Lösung eines konkreten technischen Problems mit Mitteln gelehrt wird, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - X ZB 34/03, GRUR 2005, 143, 144 - Rentabilitätsermittlung). - BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Rn. 20 b) Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn der Beteiligte aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282). - BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10
Werkstück
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Rn. 20 b) Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn der Beteiligte aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282). - BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12
Kommunikationsrouter - Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine …
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH…, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; Beschluss vom 26.08.2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter;… Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine). - BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11
Sorbitol
Auszug aus BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol;… Beschluss vom 26.08.2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter;… Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine).
- OLG Frankfurt, 14.08.2026 - 32 Sch 2/26
Abschließende Regelung der Aufhebungsgründe in Art. V UNÜ
Demgegenüber ergibt sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs kein Anspruch darauf, vorab die Rechtsauffassung des (Schieds-)Gerichts kennenzulernen (…BVerfG, Beschluss v. 29.5.1991, 1 BvR 1383/90, Rn. 7; BGH, Beschluss v. 27.3.2018, X ZB 11/17, juris Rn. 5 m.w.N.;… OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 17.12.2020, 26 Sch 15/19 , juris Rn. 69 ).Es muss nicht offenlegen, wie es diese abschließend würdigen wird (vgl. etwa BGH, Beschluss v. 27.3.2018, X ZB 11/17, juris Rn. 5 m.w.N.).
- OLG Hamm, 05.02.2020 - 31 U 99/19
Rechte von Unfallopfern gestärkt: Unfallverursacher und dessen …
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2018, X ZB 11/17, Rdnr.5, juris). - BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
Rechtsbeschwerde im Patentstreitverfahren: Gehörsverletzung und Umfang der …
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris;… Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol;… Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter;… Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine).Rn. 12 Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH…, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück;… GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn ein Beteiligter aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282; Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris).
- OLG Rostock, 23.11.2022 - 4 U 14/22
Widerrufsbelehrung in verbundenem Darlehensvertrag
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 27.03.2018 - X ZB 11/17, juris Rn. 5;… Greger, a.a.O., § 139 Rn. 8). - BPatG, 10.12.2019 - 17 W (pat) 18/17 Ein "System" ist hingegen als Einheit von Hardware- und Softwarekomponenten eines Computers zu verstehen (vgl. den Senatsbeschluss 17 W (pat) 10/03 vom 13. Mai 2004 - Systemansprüche, in: BPatGE 48, 196) und kann deshalb nicht wie ein reines "Verfahren" oder "Programm" vom Patentschutz ausgeschlossen sein (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, II. 3 b), in: JURIS).
2.3 Nachdem das mit dem Patentanspruch 1 beanspruchte "Interaktive System" aber keine Merkmale enthält, welche die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (s.o. 2.1), und insbesondere nicht auf konkrete technische Maßnahmen gerichtet ist, welche eine Nutzung bei Internet-Zugängen mit nur geringer Bandbreite ermöglichen könnten, bleibt ihm kein Merkmal, das bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit zu berücksichtigen wäre (vgl. den o.g. Beschluss X ZB 11/17 des Bundesgerichtshofs).
- BPatG, 27.01.2023 - 2 Ni 7/21
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitssache - …
Für Vorrichtungen kann sich eine vergleichbare Beurteilung vielmehr daraus ergeben, dass bei der Prüfung einer Erfindung auf erfinderische Tätigkeit nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden dürfen, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2018, X ZB 11/17, juris). - BGH, 22.10.2024 - X ZR 62/22 Rn. 5 Ist für das Gericht erkennbar, dass ein Beteiligter Ausführungen des Gerichts hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage falsch aufgenommen hat, kann es zwar geboten sein, hierauf hinzuweisen (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, BeckRS 2018, 8809 = MDR 2018, 1209 Rn. 20; Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320).
- BGH, 28.11.2019 - X ZB 6/18
Rechtsbeschwerde im Patentanmeldungsverfahren: Umfang der Hinweispflicht des …
Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17 Rn. 5). - BPatG, 17.10.2022 - 7 Ni 15/20
Patentnichtigkeitssache - "Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines …
Das Gericht muss aber den Parteien nicht mitteilen, wie es den die Grundlage seiner Entscheidung bildenden Sachverhalt voraussichtlich würdigen wird (st. Rspr. BGH GRUR 2009, 91 - Antennenhalter;… GRUR 2011, 851 Rn. 10 a.E - Werkstück;… GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol;… GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; BGH, Beschl. v. 27. März 2018 - X ZB 11/17 Rn. 5). - BGH, 15.09.2020 - X ZB 16/19
Beschwerde des Patentinhabers gegen den nach einem Einspruch erfolgten Widerruf …
Ein Gericht ist nach Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich auch dann nicht gehalten, den Verfahrensbeteiligten mitzuteilen, wie es den Sachverhalt voraussichtlich würdigen wird, wenn ein Beteiligter auf einen Hinweis des Gerichts mit ergänzendem Vorbringen oder zusätzlichen Anträgen reagiert (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, MDR 2018, 1209 Rn. 19 f.). - BPatG, 02.10.2018 - 17 W (pat) 22/17
Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtungen, Verfahren und Computerprogramm zum …
- BPatG, 02.10.2018 - 17 W (pat) 21/17
- BPatG, 29.10.2018 - 17 W (pat) 32/18
Patentbeschwerdeverfahren - Teilanmeldung - "Vorrichtungen, Verfahren und Systeme …
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