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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.06.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99   

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BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99 (https://dejure.org/2000,1866)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99 (https://dejure.org/2000,1866)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 1 BvR 1125/99 (https://dejure.org/2000,1866)
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    BtÄndG Art. 2 a; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3; ; BVormVG § 2; ; BVormVG § 1 Abs. 2; ; BVormVG § 2 Abs. 2 und 3; ; BGB § ... 1836; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1836 a; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Berufsbetreuer - Berufsvormund - Vergütung - Umschulung - Fortbildung - Hochschulabschluß - Gleichheitsgebot - Berufsfreiheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde betreffend BVormVG, Nichtannahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachqualifizierung in einem anderen Bundesland zählt

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1277
  • BtPrax 2000, 212
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (…vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).

    Rn. 40 Die Kammer hat bereits im Beschluss vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a., S. 13 f. des Umdrucks) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei gesetzlichen Vergütungsregelungen nicht nur eine einzige Möglichkeit der Ausgestaltung hat, sondern dass auch die Festsetzung von Stundensätzen in Abhängigkeit von nutzbaren Kenntnissen sachgerecht erscheint.

    Rn. 46 Die Regelung ist auch geeignet, diese Zielvorstellungen des Gesetzgebers zu fördern (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 13).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).

    Mit den Zielsetzungen Rechtssicherheit, Kalkulierbarkeit der Einnahmen und Ausgaben, leichtere Handhabbarkeit, Entlastung der Gerichte sowie Begrenzung der Staatsausgaben verfolgt die angegriffene gesetzliche Regelung legitime Gemeinwohlzwecke, wie sich bereits aus dem Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1999 (vgl. AnwBl 2000, S. 204 ) ergibt.

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Betragsrahmengebühren

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Rn. 47 Die Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist, also die Betroffenen nicht übermäßig belastet sind (vgl. BVerfGE 83, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Übergangsregelungen sind vor allem dann angezeigt, wenn eine geschützte Rechtsposition aufgehoben oder erheblich umgestaltet wird (vgl. BVerfGE 43, 242 ).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (…vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Rn. 38 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 3 Abs. 1 GG vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (…vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (…vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Rn. 45 Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (vgl. BVerfGE 94, 372 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (…vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BGH, 20.02.2013 - XII ZB 610/11

    Vergütung des Berufsvormunds: Höhe des Stundensatzes

    Rn. 17 Die Vertrauensschutzgründe aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG) für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.
  • KG, 17.09.2024 - 1 VA 16/24

    Vergütung eines beruflichen Betreuers; Anwendbarkeit einer bestimmten …

    Die entsprechenden Regelungen befanden sich zunächst in § 1 BVormVG, die aber wiederholt einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhielten (BVerfG, FamRZ 2000, 729; FamRZ 2000, 1277).

    Keineswegs hat er seine ursprünglichen Ziele der Rechtssicherheit, Kalkulierbarkeit der Einnahmen und Ausgaben, leichtere Handhabbarkeit, Entlastung der Gerichte sowie Begrenzung der Staatsausgaben (…BT-Drs. 13/7158, S. 14, 19, 20; hierzu BVerfG, FamRZ 2000, 729; FamRZ 2000, 1277, 1278) aus dem Blick verloren.

    Rn. 32 Die bisherige Abgrenzung von solchen Betreuern, die für ihre Tätigkeit nutzbare Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare Ausbildung erworben hatten zu jenen, die solche Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare Ausbildung erworben hatten, § 1 Abs. 1 S. 1 BVormVG bzw. § 4 Abs. 1 VBVG a.F., unterlag keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, FamRZ 2000, 1277, 1278f.).

    Gleichwohl rechtfertigte die Überlegung des Gesetzgebers, u.a. die Schwierigkeit der betreuungsrechtlichen Geschäfte werde durch die Auswahl des Betreuers im Hinblick auf die von ihm zu fordernde Qualifikation Rechnung getragen (…BT-Drs. 13/7158, S. 26), die Differenzierung der Vergütungshöhe nach dem von dem Betreuer erworbenen Berufsabschluss (BVerfG, FamRZ 2000, 1277, 1279).

    Insbesondere sind die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen bereits erschöpfend geprüft worden (BVerfG, FamRZ 2000, 1277, 1278).

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Vergütungssätze entsprächen auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach berufsmäßig tätigen Vormündern Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten seien (BVerfGE FamRZ 2000, 729 und 2000, 1277).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines …

    Rn. 18 Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums …

    Insbesondere ist mit der die gesetzlichen Vorgaben umsetzenden Reduzierung des der Betreuerin gewährten Stundensatzes - anders als die Rechtsbeschwerde meint - nicht eine (Teil-)Sperrung der beruflichen Tätigkeit der Betreuerin verbunden (vgl. auch BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1279 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 812/09

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Anzeige seiner Tätigkeit als Berufsbetreuer …

    Rn. 73 BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2000 - 1 BvR 1125/99 -, FamRZ 2000, 1280; BGH; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 -, NJW 2007, 844; OLG I. , Beschluss vom 25. Januar 2007 - 15 W 311/06 -, FamRZ 2007, 1186; OLG München, Beschlüsse vom 22. Februar 2008 - 33 Wx 34/08 -, FamRZ 2008, 1560, vom 24. Juni 2008 - 33 Wx 127/08 - und vom 22. April 2009 - 33 Wx 85/09 -, beide juris.
  • LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00

    Berechnung des Vergütungsanspruchs für Tätigkeiten i.R.d. Nachlasspflegschaft für …

    Rn. 4 Den Vorgaben des BVerfG, wonach berufsmäßig tätige Vormündern auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten sind, genügen die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Sätze von 35, 45 und 60 DM, und sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ff.).

    Rn. 6 Daß die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung sich nach dem formalen Bildungsabschluß der Betreuer und Nachlaßpfleger richtet, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG FamRZ 2000, 1277).

    Daß sie im Land Niedersachsen (noch) nicht die Möglichkeit hat, weitere Nachqualifizierungen zu erwerben, beeinträchtigt die Beteiligte nicht in ihren Grundrechten wie das BVerfG in vergleichbaren Fällen entschieden hat (BVerfG FamRZ 2000, 1277 ff.).

    Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Nachqualifizierungskonzepte zu entwickeln oder die Nachqualifikation, die in anderen Bundesländer erworben wurde, anzuerkennen (BverfG FamRZ 2000, 1277, 1279).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen …

    Rn. 18 Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse …

    Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht die Landesgesetzgeber aufgrund der inhaltsgleichen Vorschrift des § 2 BVormVG für verpflichtet gehalten hat, Nachqualifizierungen zu ermöglichen (BVerfG FamRZ 2000, 1277) gelten für § 11 VBVG nicht.

    Im Hinblick auf dieses durch § 2 BVormVG geweckte Vertrauen der bisher tätigen Berufsbetreuer, waren die Landesgesetzgeber während einer Übergangszeit verpflichtet die Möglichkeit einer vergütungssteigernden Nachqualifikation durch Umschulungen oder Fortbildungen zu schaffen (BVerfG FamRZ 2000, 1277, 1280).

  • LG Köln, 04.05.2017 - 6 T 355/16

    Einstufung eines Berufsbetreuers in die höchste Vergütungsstufe; Vergleichbarkeit …

    Rn. 17 Ohne Erfolg wendet die Beteiligte zu 2. in diesem Zusammenhang ein, die Stichtagsregelung sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 06.07.2000, 1 BvR 1125/99) nicht vereinbar.

    Damit werde in hinreichendem Maße dem Umstand Rechnung getragen, dass es Berufsbetreuer ohne formale Qualifikation gebe, die auf eine Beibehaltung des zuvor geltenden Vergütungsmodells vertraut hätten und somit einen gewissen Vertrauensschutz genössen (BVerfG, Beschl. v. 06.07.2000, 1 BvR 1125/99).

  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 874/09

    Verpflichtung von zugelassenen Rechtsanwälten zur Anzeige ihrer Tätigkeit als …

  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und …

  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

  • VG Köln, 24.05.2007 - 26 K 3996/06

    Erstattungsfähigkeit von Fahrgeldausfällen wegen unentgeltlicher Beförderung …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02

    Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung; …

  • OLG Frankfurt, 15.01.2025 - 20 VA 9/23

    Vergütungsfeststellung einer Berufsbetreuerin mit beruflicher Weiterbildung zur …

  • OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02

    Nachqualifikation von Berufsbetreuern durch Hamburger Kontaktstudiengang …

  • OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01

    Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 19 Wx 37/01

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz während der landesrechtlichen …

  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
  • OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05

    Keine Erhöhung der Grundvergütung allein aufgrund langjähriger Erfahrung mit …

  • OLG Frankfurt, 23.01.2025 - 20 VA 2/24

    Vergütungsfeststellung einer Berufsbetreuerin ohne staatlich anerkannten …

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02

    Voraussetzungen für die Anhebung des Stundensatzes gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 …

  • OLG Frankfurt, 16.10.2024 - 20 VA 10/23

    Vergütungsfeststellung Berufsbetreuerin mit Ausbildung zur …

  • LG Köln, 15.05.2003 - 1 T 163/03
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01

    Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für …

    Diese Regelung ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 und 12 GG (BVerfG, Beschluß vom 15.12.1999, BtPrax 2000, 77 entsprechend: Beschluß vom 16.03.2000, BtPrax 2000, 120; Beschluß vom 6.06.2000, BtPrax 2000, 212).

    Die bisher von der Rechtsprechung zugebilligte Vergütungshöhe hat nicht zu einer verfestigten Rechtsposition geführt (BVerfG, Beschluß vom 6.06.2000 a.a.O. S. 213).

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 206/01

    Voraussetzungen für höhere Vergütung des Betreuers nach § 1 Abs. 3 BVormVG

    Im Übrigen ist nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juni 2000 (BtPrax 2000, 212) ohnehin sehr zweifelhaft, ob den Berufsbetreuern überhaupt ein Bestands- und Vertrauensschutz hätte gewährt werden müssen.
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