Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1906 I Nr. 2
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- psychiatrierecht.de (Auszüge)
BGB § 1906 1 Nr. 2
Unterbringung zum Zwecke der Heilbehandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Psychiatrische Heilbehandlung; Widerspruch; Zwangsweise Unterbringung; Unterbringung
Verfahrensgang
- LG Kiel - 3 T 510/99
- OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2752
- MDR 2000, 87
- FamRZ 2000, 1122
- BtPrax 2000, 92
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 9 T 428/92
Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99
Eine Unterbringung zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht ist aber unzulässig (LG Frankfurt FamRZ 1993, 478;… Saage/Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 21). - BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden kann (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775).
- OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02
Zwangsbehandlung bei Magersucht
Auch der Senat hat eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB in seiner Entscheidung vom 3. November 1999 (FamRZ 2000, 1122) nicht generell als unzulässig angesehen, sondern nur dann, wenn die Zwangsbehandlung unverhältnismäßig ist. - LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur …
Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07). - BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
Anspruch auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren
c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen. - LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02
Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung zur …
Allein zur Durchführung dieser Behandlung und damit zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht bei dem Betroffenen ist eine Unterbringungsmaßnahme jedoch unverhältnismäßig und damit unzulässig (OLG Schleswig MDR 2000, 87 [OLG Schleswig 03.11.1999 - 2 W 173/99] ; LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; LG Rostock vom 07.02.2000 - 2 T 36/00 -).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1836 c - e; ; BtÄndG Art. 5
- Bt-Recht
Vergütung für Tätigkeiten nach dem 1.1.1999
- rechtsportal.de
BGB §§ 1836 c-e; BtÄndG Art. 5
Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Regreßbestimmung; Betreuer; Vergütung
Verfahrensgang
- AG Pinneberg, 21.06.1999 - 42 XVII B 1280
- LG Itzehoe, 13.08.1999 - 4 T 208/99
- OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 562
- BtPrax 2000, 92
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99
Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts
Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99
Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 30.6.1999 (2 W 77/99) und vom 9.8.1999 (2 W 132/99) die Auffassung vertreten, daß Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Beteiligten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BTÄndG) am 1.1.1999 materiell-rechtlich nach altem Recht und nicht nach den neu gefaßten Vorschriften der §§ 1835, 1836 BGB zu beurteilen sind. - OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99
Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99
Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 30.6.1999 (2 W 77/99) und vom 9.8.1999 (2 W 132/99) die Auffassung vertreten, daß Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Beteiligten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BTÄndG) am 1.1.1999 materiell-rechtlich nach altem Recht und nicht nach den neu gefaßten Vorschriften der §§ 1835, 1836 BGB zu beurteilen sind.
- BGH, 25.01.2012 - XII ZB 497/11
Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergegangenen …
Von daher spricht vieles dafür, dass der gesetzliche Forderungsübergang erst für die ab diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche greift (so jedenfalls OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; OLG Schleswig FamRZ 2000, 562;… Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. (2001) § 1836 e Rn. 1).Rn. 17 Dass der entstandene Anspruch mit Leistungserbringung seitens der Staatskasse auf diese gemäß § 1836 e Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege der cessio legis übergeht, die Staatskasse den Regressanspruch gegenüber dem Betreuten wegen dessen Mittellosigkeit aber nicht durchsetzen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562, 563), lässt den bereits eingetretenen Beginn der Verjährung unberührt.
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Sie findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten liegen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - FamRZ 2000, 562; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31. Dezember 1998, BtPrax 1999, 100, 101; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 636; Bundestags-Drucksache 13/7158 S. 77), während es im vorliegenden Fall um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Tätigkeiten des Beteiligten zu 1. vor dem 1. Januar 1999 geht. - OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse
Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).
- OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00
Schonbetrag für den mittellosen Betreuten
Anders als die verfahrensrechtlichen Vorschriften, sind die neuen bzw. geänderten materiell-rechtlichen Vorschriften nur auf Aufwendungs- und Vergütungsansprüche anzuwenden, die für Tätigkeiten des Betreuers nach dem 01.01.1999 entstanden sind; dies gilt insbesondere auch für die Regressregelungen der §§ 1836c - e BGB (vgl. zu letzterem OLG Schleswig FamRZ 2000, 562). - OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01
Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen
Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631). - OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Sie findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten liegen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - FamRZ 2000, 562; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31. Dezember 1998, BtPrax 1999, 100, 101; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 636; Bundestags-Drucksache 13/7158 S. 77), während es im vorliegenden Fall um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Tätigkeiten des Beteiligten zu 1. vor dem 1. Januar 1999 geht. - BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bei Ablehnung …
Der gesetzliche Forderungsübergang des § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB gilt nur hinsichtlich solcher Tätigkeiten oder Aufwendungen, die nach dem Inkrafttreten des Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 (vgl. Art. 5 Abs. 2 BtÄndG) erbracht oder gemacht worden sind (OLG Schleswig FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BTPrax 2000, 40;… Jürgens/Winterstein Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836e Rn. 1;… Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836e Rn. 1; Zimmermann FamRZ 1999, 630/636; vgl. auch BayObLGZ 1999, 21/23).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Übernahmepflicht bei erleichterter Tätigkeit des Übernahmegerichts
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Abgabe einer Betreuungserweiterungssache an ein anderes Amtsgericht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Köpenick, 04.09.1998 - 50 VII H 340
- AG Berlin-Köpenick, 20.04.1999 - 50 VII H 340
- OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1299 (Ls.)
- BtPrax 2000, 92
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93
Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99
Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amtswegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, 450).
- OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 1 AR 4/20
Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung
Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (…Senat a. a. O.; 9.ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris;… Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.). - OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 AR 49/19
Gerichtliche Zuständigkeit für ein Betreuungsverfahren
Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (…Senat a. a. O.; 9.ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris;… Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.). - OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für ein Betreuungsverfahren; …
Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (…Senat a. a. O.; 9. ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris;… Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.). - OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 AR 22/18 Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (…Senat a. a. O.; 9. ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris;… Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
- BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01
Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des …
Ungeachtet des Umstands, dass das Amtsgericht Dieburg mit der Sache besser vertraut ist, legt die Dringlichkeit der Entscheidung über den Antrag der Betreuerin hier jedoch einen alsbaldigen Zuständigkeitswechsel nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439/440; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1299 [LS]).
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