Rechtsprechung
| BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Enge Beziehung zur Einrichtung, Entlassung eines Elternteils als Betreuer, Interessenkonflikt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1897 Abs. 3; GG Art. 6 Abs. 1, 2
Entlassung eines Elternteils als Betreuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Verstoß gegen Grundrecht; Elternteil; Betreuung; Aufgabenkreis
Verfahrensgang
- AG Schwandorf - XVII 87/96
- LG Amberg - 32 T 123/01
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
- BVerfG, 20.03.2006 - 1 BvR 1702/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1514
- FamRZ 2002, 702
- BtPrax 2001, 253
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 13.06.1972 - 1 BvR 421/69
Verfassungsrechtliche Prüfung der Bestellung eines familienfremden Pflegers
Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
Art. 6 Abs. 2 GG garantiert den Vorrang der Eltern bei der Verantwortung für das schutz- und hilfsbedürftige Kind (BVerfGE 33, 236/238).Dieser Verfassungsgrundsatz gilt aber nicht, wenn eine Interessenkollision besteht oder der Zweck der Maßnahme aus anderen Gründen die Bestellung eines Dritten verlangt (BVerfGE 33, 236/238 f.;… Leibholz/Rinck/Hesselberger GG Art. 6 Rn. 591).
- BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
a) Eine Person kann gemäß § 1897 Abs. 3 BGB nicht zum Betreuer bestellt werden, wenn sie zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Betroffene untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht,(vgl. BayObLGZ 1996, 250/252;… Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1897 BGB Rn. 14;… Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 10 f.).Diese Vorschrift lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum, sie enthält einen absoluten Ausschlussgrund (BayObLG FamRZ 1999, 50;… Bienwald 1897 BGB Rn. 72) und bietet keine Möglichkeit, den Ausschluss von der Betreuerbestellung im Einzelfall zu durchbrechen (BayObLGZ 1996, 250/252 m. w. N.; BT-Drucks. 11/4528 S. 126;… Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 15).
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
- BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98
Ausschluss der Bestellung eines Betreuers wegen der Beschäftigung eines nahen …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01
Diese Vorschrift lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum, sie enthält einen absoluten Ausschlussgrund (BayObLG FamRZ 1999, 50;… Bienwald 1897 BGB Rn. 72) und bietet keine Möglichkeit, den Ausschluss von der Betreuerbestellung im Einzelfall zu durchbrechen (BayObLGZ 1996, 250/252 m. w. N.; BT-Drucks. 11/4528 S. 126;… Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 15). - LG Stuttgart, 31.01.1995 - 2 T 666/94
- BVerfG, 20.03.2006 - 1 BvR 1702/01
Entlassung des Heimleiter-Betreuers
den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Juli 2001 - 3Z BR 206/01 -.Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Juli 2001 - 3Z BR 206/01 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben.
- OLG Schleswig, 18.11.2005 - 2 W 185/05
Betreuung: Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Kooperation mit dem …
Dann aber ist seine Entlassung nach § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vorgesehen; die Vorschrift eröffnet dem Gericht kein Ermessen (BayObLG BtPrax 2001, 253, 254;… Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1908b Rn. 1).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 3
- Bt-Recht
Härteausgleich, Stundensatz über 60 DM
- rechtsportal.de
BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; BVormVG § 1 Abs. 3
Härteausgleich für Betreuer vermögender Betreuter - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betreuung; Stundensatz; Härteausgleich; Vermögender Betreuter; Aufgabenkreis
Verfahrensgang
- AG Hersbruck - XVII 575/92
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 2825/01
- BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Papierfundstellen
- Rpfleger 2002, 313
- BtPrax 2001, 253
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01
Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen …
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Das Landgericht hat ferner rechtsfehlerfrei dargelegt, dass den in § 1 Abs. 1 BVorm.VG festgelegten Stundensätzen für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter Richtlinienfunktion zukomme und sie deshalb nur überschritten werden dürften, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebiete (vgl. hierzu BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122).Der mit dieser Bestimmung verfolgte Zweck, aus der veränderten Vergütungssituation resultierende unzumutbare Nachteile zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2001, 37/39), rechtfertigt es jedoch, den Betreuern grundsätzlich auch in den Fällen, in denen die von ihnen betreuten Personen nicht mittellos sind, für eine angemessene Übergangszeit einen Härteausgleich zu gewähren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001, 122).
Der Tatrichter hat bei der Vergütung von Betreuern nicht mittelloser Betreuter in seine Erwägungen deshalb einzubeziehen, ob bzw. inwieweit es für den Betreuer eine besondere Härte bedeuten würde, die nunmehr maßgeblichen Bemessungskriterien bereits ab 1.1.1999 ohne Einschränkung anzuwenden (vgl. BayObLGZ 2001, 122).
Soweit § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG bestimmt, dass bei der übergangsweisen Erhöhung der Stundensätze nicht über 60 DM hinausgegangen werden dürfe, gilt diese Höchstgrenze entgegen der Auffassung des Landgerichts für Betreuer vermögender Betreuter naturgemäß nicht (vgl. BayObLGZ 2001, 122).
Entsprechend § 1 Abs. 3 BVormVG ist Voraussetzung für einen Härteausgleich, dass der Betreuer bereits vor dem 1.1.1999 über einen erheblichen Zeitraum hinweg Betreuungen berufsmäßig geführt hat (vgl. BayObLGZ 2001, 122).
Ein Härteausgleich ist regelmäßig nur für den Zeitraum bis 30.6.2000 gerechtfertigt (vgl. BayObLGZ 2001, 122).
Zum Ausmaß des Härteausgleichs soll der Tatrichter sich entsprechend § 1 Abs. 3 Satz 2 BVormVG an der bisherigen Vergütung orientieren (vgl. BayObLGZ 2001, 122).
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Für eine entsprechende Feststellung bestand kein Anlass, da der Betreuer bereits vor dem 1.1.1999 bestellt worden war (vgl. hierzu BGHZ 145, 104/112 f.).Das Landgericht hat ferner rechtsfehlerfrei dargelegt, dass den in § 1 Abs. 1 BVorm.VG festgelegten Stundensätzen für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter Richtlinienfunktion zukomme und sie deshalb nur überschritten werden dürften, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebiete (vgl. hierzu BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122).
- BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Der mit dieser Bestimmung verfolgte Zweck, aus der veränderten Vergütungssituation resultierende unzumutbare Nachteile zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2001, 37/39), rechtfertigt es jedoch, den Betreuern grundsätzlich auch in den Fällen, in denen die von ihnen betreuten Personen nicht mittellos sind, für eine angemessene Übergangszeit einen Härteausgleich zu gewähren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001, 122).In diesem Bereich wirkt sich die neue Vergütungsregelung häufig besonders negativ aus, da die Gerichte bis 31.12.1998 Betreuern bemittelter Betreuter gewöhnlich deutlich höhere Stundensätze zugebilligt hatten, als für die Betreuung mittelloser Betreuter vorgesehen waren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334 f.).
- BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01
Härteausgleich für einen Berufsbetreuer
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Der mit dieser Bestimmung verfolgte Zweck, aus der veränderten Vergütungssituation resultierende unzumutbare Nachteile zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2001, 37/39), rechtfertigt es jedoch, den Betreuern grundsätzlich auch in den Fällen, in denen die von ihnen betreuten Personen nicht mittellos sind, für eine angemessene Übergangszeit einen Härteausgleich zu gewähren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001, 122).Andernfalls könnte dem wesentlich höheren Niveau der ihnen früher gewährten Vergütungen vielfach nicht Rechnung getragen werden, obwohl gerade diese nach dem Willen des Gesetzgebers einen besonders wichtigen Anhaltspunkt für den Härteausgleich darstellen sollen (vgl. BayObLGZ 2001, 37/40).
- OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99
Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer …
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Den Betreuer trifft insoweit jedoch eine Darlegungslast, das heißt es obliegt ihm, die notwendigen Angaben zu machen und zu belegen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553). - BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00
Erhöhter Stundensatz für Betreuer
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Der mit dieser Bestimmung verfolgte Zweck, aus der veränderten Vergütungssituation resultierende unzumutbare Nachteile zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2001, 37/39), rechtfertigt es jedoch, den Betreuern grundsätzlich auch in den Fällen, in denen die von ihnen betreuten Personen nicht mittellos sind, für eine angemessene Übergangszeit einen Härteausgleich zu gewähren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001, 122). - BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Bei Diplom-Sozialpädagogen bewegten sich die Netto-Stundensätze zwischen etwa 70 und 90 DM (vgl. BayObLGZ 1999, 375/379 m. w. N.). - BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Das Landgericht hat ferner rechtsfehlerfrei dargelegt, dass den in § 1 Abs. 1 BVorm.VG festgelegten Stundensätzen für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter Richtlinienfunktion zukomme und sie deshalb nur überschritten werden dürften, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebiete (vgl. hierzu BGHZ 145, 104; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122). - BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
Auszug aus BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
So hat der Senat bei Rechtsanwälten einen Stundensatz von 200 DM einschließlich Mehrwertsteuer als in der Regel angemessen angesehen (vgl. BayObLGZ 1997, 44).
- BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der …
Soweit § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG bestimmt, dass bei der Bemessung des Stundensatzes nicht über 60, 00 DM hinausgegangen werden dürfe, gilt diese Beschränkung bei der Vergütung von Betreuern nicht mittelloser Betreuter angesichts des wesentlich höheren Ausgangsniveaus der früher bewilligten Vergütung naturgemäß nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 16.7.2001 - 3Z BR 178/01). - BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02
Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung …
Rechtsgrundlage hierfür ist die Übergangsbestimmung des § 1 Abs. 3 BVormVG, die bei der Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter und bei der Vergütung der Betreuungsvereine entsprechende Anwendung findet (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001, 122/125; BayObLG BtPrax 2001, 253; NJW-RR 2001, 1446/1447; SchlHOLG BtPrax 2001, 259 sowie OLG Dresden FamRZ 2001, 1323;… HK-BUR/Bauer § 1908e BGB Rn. 32). - BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 275/01
Zulassung der sofortige Beschwerde in einer Vergütungssache für einen vermögenden …
Die im Zusammenhang mit einem Härteausgleich für die Übergangszeit stehenden Fragen hat der Senat inzwischen in einer größeren Zahl von Entscheidungen geklärt (vgl. u. a. BayObLGZ 2001, 122; BayObLG Beschlüsse vom 26.3.2001 - 3Z BR 65101, 23.5.2001 - 3Z BR 135/01 und zuletzt 16.7.2001 - 3Z BR 178/01).
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