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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4528
BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01 (https://dejure.org/2001,4528)
BayObLG, Entscheidung vom 05.09.2001 - 3Z BR 172/01 (https://dejure.org/2001,4528)
BayObLG, Entscheidung vom 05. September 2001 - 3Z BR 172/01 (https://dejure.org/2001,4528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGG § 18; ; ZPO § 319; ; UnterbrG § 1 Abs. 1

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkludente Anordnung der sofortigen Wirksamkeit, öffentlich-rechtliche Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 18; ZPO § 319; UnterbrG § 1 Abs. 1
    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuung; Vorläufige Unterbringung; Anordnung; Dringender Grund

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - XIV 36/01
  • LG Ansbach - 4 T 1145/01
  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person bei Anordnung einer …

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    aa) Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Norm sind so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gerecht werden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775), d. h. wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfG NJW 1984, 1806).

    Der dem gemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayVerfGH 45, 125/132) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen (…vgl. Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. Rn. B 42), setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313; BayObLGZ 1998, 116/118).

  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen …

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    aa) Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Norm sind so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gerecht werden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Der dem gemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayVerfGH 45, 125/132) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen (…vgl. Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. Rn. B 42), setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Letzteres erfordert, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muß (vgl. BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei …

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775), d. h. wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (vgl. BVerfG NJW 1984, 1806).

    In Anbetracht des hohen Ranges der Freiheit der Person erfordert der Begriff der psychischen Krankheit als Voraussetzung der Unterbringung jedoch einen die Freiheitsentziehung rechtfertigenden Schweregrad der Persönlichkeitsstörung, mithin eine sorgfältige Prüfung, ob dieser Störung Krankheitswert im Sinne des Gesetzes zukommt (vgl. BVerfG NJW 1984, 1806).

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    Die Auffassung des Landgerichts, ein Rechtsmittel gegen die Anordnung einer vorläufigen Unterbringung sei im Falle der prozessualen Überholung infolge der Beendigung der Maßnahme als unzulässig zu verwerfen, widerspricht dem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG NJWE-FER 1998, 163; BayObLGZ 1999, 24).

    Jedenfalls, wenn die Unterbringung nur für die Dauer von bis zu sechs Wochen angeordnet ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegen die gerichtliche Entscheidung eröffneten Instanzen innerhalb dieses Zeitraums durchlaufen werden können (vgl. BVerfG NJW 1997, 2432; BayObLGZ 1999, 24; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 92).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1263/97

    Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    Die Auffassung des Landgerichts, ein Rechtsmittel gegen die Anordnung einer vorläufigen Unterbringung sei im Falle der prozessualen Überholung infolge der Beendigung der Maßnahme als unzulässig zu verwerfen, widerspricht dem Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG NJWE-FER 1998, 163; BayObLGZ 1999, 24).

    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in den von der Prozessordnung vorgegebenen Instanzen kaum erlangen kann, ist ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG EuGRZ 1997, 372/373; NJWE-FER 1998, 163; NJW 1998, 2432/2433).

  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    Die berichtigte Entscheidung ist damit so zu behandeln, als ob sie von Anfang an den berichtigten Inhalt gehabt hätte (BGHZ 127, 74/81;… Bassenge/Herbst § 18 FGG Rn. 24).
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    Der Senat kann in der Sache selbst entscheiden, weil es keiner weiteren Ermittlungen bedarf (BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    Der dem gemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayVerfGH 45, 125/132) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen (…vgl. Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. Rn. B 42), setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313; BayObLGZ 1998, 116/118).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in den von der Prozessordnung vorgegebenen Instanzen kaum erlangen kann, ist ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG EuGRZ 1997, 372/373; NJWE-FER 1998, 163; NJW 1998, 2432/2433).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01
    Dem wurde mit dem in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 ZPO (BGHZ 78, 22; BGH NJW-RR 2001, 61) zulässigen Berichtigungsbeschluss vom 6.3.2001 Rechnung getragen.
  • BGH, 25.02.2000 - V ZR 206/99

    Nachträgliche Zulassung der Revision im Wege der Urteilsberichtigung

  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über …

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit …

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

  • VerfGH Bayern, 07.10.1992 - 5-VII-91
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …

  • BayObLG, 20.11.1997 - 2Z BR 122/97

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Verwalters einer Wohnanlage gegen …

  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07

    Notwirtschaftsplan

    Auch bei gerichtlichen Entscheidungen ist in Zweifelsfällen eine Auslegung möglich und geboten (BGH WRP 2004, 235ff; BayObLG BtPrax 2002, 39f).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

    Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung gilt jedoch, dass auch bei gerichtlichen Entscheidungen in Zweifelsfällen eine Auslegung möglich und geboten (BGH WRP 2004, 235ff; BayObLG BtPrax 2002, 39f) ist.
  • OLG München, 13.10.2005 - 33 Wx 137/05

    Konkrete Tatsachengrundlage über Art und Umfang sowie Wahrscheinlichkeit …

    Es müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 578/579; BtPrax 2002, 39).
  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Gegenstand einer Berichtigung der Entscheidung kann auch die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Entscheidung sein (BayObLG BtPrax 2002, 39, 40).
  • LG Kassel, 27.06.2011 - 3 T 343/11

    Betreuung: Unterbringung durch einstweilige Anordnung bei unzureichendem …

    Dabei kommt eine vorläufige Maßnahme stets nur dann in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten, dass die sachlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 578/579; BtPrax 2002, 39).
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