Rechtsprechung
| EuGH, 19.07.2023 - C-416/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
EDP (Imposition frappant la commercialisation de titres)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann - Richtlinie 2008/7/EG - Art. 5 Abs. 2 - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Stempelsteuer auf die ...
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGRL 7/2008 Art 5 Abs 2 Buchst b
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
EDP
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
EDP
Wird zitiert von ... (3)
- VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine Software: Kein …
Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB liegen jedoch nur dann vor, wenn hieran mindestens zwei verschiedene Wirtschaftsteilnehmer beteiligt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2022, Rs. C- 416/22; BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21).In einem solchen Fall wäre es nicht einmal gesellschaftsrechtlich oder aufgrund personeller Überschneidungen miteinander verbundenen Unternehmen grundsätzlich verboten, sich gleichzeitig am selben Vergabeverfahren zu beteiligen (EuGH, Urteile vom 15. September 2022, Rs. C- 416/22, und vom 17. Mai 2018, Rs. C-531/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2022, VII-Verg 28/21; KG, Beschluss vom 13. März 2008, 2 Verg 18/07;… Dicks, VergabeR 2013, S. 1 ff.).
dd) Selbst wenn man über §§ 123, 124 GWB hinaus unter Heranziehung allgemeiner Vergabegrundsätze zur Sicherstellung des Wettbewerbs weitere Ausschlusstatbestände annehmen würde (so EuGH, Urteil vom 15. September 2022, Rs. C-416/22 und BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21, aus dem allgemeinen Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz), erfüllt das Verhalten der [...] die Voraussetzungen dieser Tatbestände nicht.
- EuGH, 05.06.2025 - C-685/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/7/EG - Art. 5 Abs. 2 Buchst. b - …
Rn. 28 Insoweit ist erstens zum Begriff der mit einer Anleihe in Form der Ausgabe von Obligationen zusammenhängenden "Formalitäten", die von jeglicher indirekten Steuer zu befreien sind, festzustellen, dass davon etwaige Handlungen erfasst sind, zu denen eine Kapitalgesellschaft nach den nationalen Rechtsvorschriften verpflichtet ist, um die Bestellung einer solchen Anleihe sowie die Ausfertigung, Ausgabe, Börsenzulassung, das Inverkehrbringen oder den Handel der betreffenden handelsfähigen Wertpapiere durchführen zu können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Juli 2023, EDP [Steuer auf den Wertpapierhandel], C-416/22, EU:C:2023:604, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2025 - C-685/23
Corner and Border - Vorlage zur Vorabentscheidung - Indirekte Steuern auf die …
{FN:11} Beschluss vom 19. Juli 2023, EDP (Steuer auf den Wertpapierhandel) (C-416/22, nicht veröffentlicht, EU:C:2023:604, Rn. 28).
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