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Rechtsprechung
   EuGH, 21.03.2024 - C-10/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5271
EuGH, 21.03.2024 - C-10/23 (https://dejure.org/2024,5271)
EuGH, Entscheidung vom 21.03.2024 - C-10/23 (https://dejure.org/2024,5271)
EuGH, Entscheidung vom 21. März 2024 - C-10/23 (https://dejure.org/2024,5271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Remia Com Impex

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs - Verordnung (EG) Nr. 853/2004 - Geltungsbereich - Ausschlusstatbestände - Abgabe von Lebensmitteln zwischen Betrieben des Einzelhandels, die eine ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Remia Com Impex

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Lebensmittelsicherheit - Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs - Verordnung (EG) Nr. 853/2004 - Geltungsbereich - Ausschlusstatbestände - Abgabe von Lebensmitteln zwischen Betrieben des Einzelhandels, die eine ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.11.2023 - C-148/22

    Commune d'Ans - Auch öffentliche Arbeitgeber können das muslimische Kopftuch am …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Rn. 28 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung macht die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten erforderlich, dass das nationale Gericht die Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens, die ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführt sind, sorgfältig beachtet (Urteil vom 28. November 2023, Commune d'Ans, C-148/22, EU:C:2023:924, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof ist nämlich in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil vom 28. November 2023, Commune d'Ans, C-148/22, EU:C:2023:924, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 31 Schließlich ist es nach Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung unerlässlich, dass die Vorlageentscheidung eine Darstellung der Gründe, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung bestimmter Vorschriften des Unionsrechts hat, und den Zusammenhang enthält, den es zwischen diesen Vorschriften und dem auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren nationalen Recht herstellt (Urteil vom 28. November 2023, Commune d'Ans, C-148/22, EU:C:2023:924, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.05.2018 - C-426/16

    Der Gerichtshof bestätigt, dass rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Allgemeiner wollte der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass dieser Verordnung, wie in ihrem zweiten Erwägungsgrund zum Ausdruck kommt, ausdrücklich sicherstellen, dass alle Lebensmittel tierischen Ursprungs nach strengen Standards hergestellt und vertrieben werden, die es erlauben, die Beachtung der Lebensmittelhygiene und -sicherheit zu gewährleisten und so Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Mai 2018, Liga van Moskeeën en Islamitische Organisaties Provincie Antwerpen u. a., C-426/16, EU:C:2018:335, Rn. 67).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Rn. 53 Der Gerichtshof hat ferner klargestellt, dass die unmittelbare Anwendbarkeit der Verordnungen es den Mitgliedstaaten, sofern nichts anderes bestimmt ist, verwehrt, innerstaatliche Vorschriften zu erlassen, die die Tragweite der Verordnung selbst beeinträchtigen (Urteil vom 15. November 2012, Al-Aqsa/Rat und Niederlande/Al-Aqsa, C-539/10 P und C-550/10 P, EU:C:2012:711, Rn. 86 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.04.2018 - C-541/16

    Kommission/ Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Die Mitgliedstaaten können somit Maßnahmen zur Durchführung einer Verordnung erlassen, wenn sie deren unmittelbare Anwendbarkeit nicht vereiteln, deren unionsrechtliche Natur nicht verbergen und die Ausübung des ihnen durch die betreffende Verordnung verliehenen Wertungsspielraums innerhalb der Grenzen dieser Bestimmungen konkretisieren (Urteil vom 12. April 2018, Kommission/Dänemark, C-541/16, EU:C:2018:251, Rn. 27 und 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.10.2018 - C-234/17

    XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Rn. 38 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Äquivalenz es einem Mitgliedstaat verbietet, die Verfahrensmodalitäten für Klagen zur Wahrung der Rechte, die dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsen, weniger günstig auszugestalten als diejenigen für entsprechende Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Urteil vom 24. Oktober 2018, XC u. a., C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Rn. 27 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren nach ständiger Rechtsprechung ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-376/20

    Das Gericht muss erneut über die Rechtmäßigkeit der von der Kommission …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Rn. 51 Nach ständiger Rechtsprechung können die Erwägungsgründe eines Unionsrechtsakts den Inhalt seiner Bestimmungen präzisieren und sind ein wichtiges Auslegungselement, das den Willen des Gesetzgebers erhellen kann (Urteil vom 13. Juli 2023, Kommission/CK Telecoms UK Investments, C-376/20 P, EU:C:2023:561, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH - C-563/18 (anhängig)

    Prokuratura Okregowa w Plocku

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Rn. 27 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren nach ständiger Rechtsprechung ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-475/20

    Admiral Gaming Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Rn. 41 Das Fehlen bestimmter vorheriger Feststellungen durch das vorlegende Gericht führt jedoch in Anbetracht der Zusammenarbeit, die das Verhältnis zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens kennzeichnet, nicht zwingend zur Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens oder einer der darin enthaltenen Fragen, sofern sich der Gerichtshof in der Lage sieht, dem vorlegenden Gericht anhand der Angaben in der Akte, über die er verfügt, eine sachdienliche Antwort zu geben (Urteil vom 22. September 2022, Admiral Gaming Network u. a., C-475/20 bis C-482/20, EU:C:2022:714, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.02.2018 - C-643/16

    American Express - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/2366 - …

    Auszug aus EuGH, 21.03.2024 - C-10/23
    Rn. 42 Was insbesondere das in Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordnung vorgesehene Erfordernis in Bezug auf den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass es genügt, dass sich der Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits sowie diejenigen Punkte, die für die Unionsrechtsordnung hauptsächlich von Interesse sind, aus dem Vorabentscheidungsersuchen ergeben, damit sich die Mitgliedstaaten und andere Beteiligte gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union äußern und sich wirkungsvoll am Verfahren vor dem Gerichtshof beteiligen können (Urteil vom 7. Februar 2018, American Express, C-643/16, EU:C:2018:67, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH - C-482/20 (anhängig)

    Snaitech

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2026 - A 12 S 1014/24

    Staatenloser Palästinenser; UNRWA; Libanon; Syrien; Schutz; Beistand nicht länger …

    Sie können aber den Inhalt der Bestimmungen eines Unionsrechtsakts präzisieren und sind ein wichtiges Auslegungselement, das den Willen des Gesetzgebers erhellen kann (EuGH, Urteil vom 21.03.2024 - C-10/23 [ECLI:EU:C:2024:259] - Rn. 51 m.w.N.).
  • EuGH, 22.01.2026 - C-590/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe - …

    Rn. 53 Es ist darauf hinzuweisen, dass das durch Art. 267 AEUV geschaffene Verfahren nach ständiger Rechtsprechung ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten die Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (Urteil vom 21. März 2024, Remia Com Impex, C-10/23, EU:C:2024:259, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 54 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung macht die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten erforderlich, dass das nationale Gericht die Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens, die ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführt sind, sorgfältig beachtet (Urteil vom 21. März 2024, Remia Com Impex, C-10/23, EU:C:2024:259, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof ist nämlich in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil vom 21. März 2024, Remia Com Impex, C-10/23, EU:C:2024:259, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-530/23

    Barało - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    {FN:43} Urteil vom 21. März 2024, Remia Com Impex (C-10/23, EU:C:2024:259, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-438/23

    Protéines France u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung

    {FN:37} Vgl. z. B. Urteile vom 10. Oktober 1973, Variola/Amministrazione Italiana delle finanze (…34/73, EU:C:1973:101, Rn. 10), vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 105), und vom 21. März 2024, Remia Com Impex (C-10/23, EU:C:2024:259, Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-423/23

    Secab - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie …

    {FN:14} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2024, Remia Com Impex (C-10/23, EU:C:2024:259, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-482/23

    Kommission/ Dänemark (Transports de cabotage) - Vertragsverletzung eines …

    Daher sind die Mitgliedstaaten, sofern nichts anderes bestimmt ist, nicht befugt, den Geltungsbereich einer Verordnung einzuschränken und dadurch die Tragweite der darin vorgesehenen Verpflichtungen zu beschränken (vgl. Urteil vom 21. März 2024, Remia Com Impex, C-10/23, EU:C:2024:259, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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