Rechtsprechung
| EuGH, 26.02.2015 - C-104/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della Federconsorzi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288 Abs. 3 AEUV - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/35/EG - Art. 2, 3 und 6 - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 2, 7 und 12 - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Zinsen auf eine Forderung aus der ...
- Europäischer Gerichtshof
Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della Federconsorzi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288 Abs. 3 AEUV - Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/35/EG - Art. 2, 3 und 6 - Richtlinie 2011/7/EU - Art. 2, 7 und 12 - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Zinsen auf eine Forderung aus der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della Federconsorzi
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Ministero delle Politiche agricole, alimentari e forestali gegen Federazione Italiana Consorzi Agrari Soc.coop.arl - Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della Federazione Italiana Consorzi Agrari Soc. coop. arl - Federconsorzi ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE …
Auszug aus EuGH, 26.02.2015 - C-104/14
Rn. 32 Außerdem kann die Änderung der Zinsen einer Forderung, die sich aus der Erfüllung eines vor dem 16. März 2013 geschlossenen Vertrags ergibt, zu Ungunsten eines Gläubigers des Staates durch einen während der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2011/7 erlassenen Gesetzgebungsakt jedenfalls nicht so angesehen werden, dass sie geeignet sein kann, das in dieser Richtlinie vorgeschriebene Ziel ernstlich in Frage zu stellen (vgl. Urteil Inter-Environnement Wallonie, C-129/96, EU:C:1997:628, Rn. 45), da deren Art. 12 Abs. 4 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge auszunehmen, und der betreffende Mitgliedstaat daher in Betracht ziehen konnte, davon Gebrauch zu machen.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-83/20
BPC Lux 2 u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - …
Rn. 62 In diesem Sinne hat der Gerichtshof im Urteil Ministero delle Politiche Agricole, Alimentari e Forestali (C-104/14, EU:C:2015:125) festgestellt, dass ein während der Umsetzungsfrist der in dieser Rechtssache in Rede stehenden Richtlinie erlassener Gesetzgebungsakt, der zur Änderung der Zinsen einer Forderung, die sich aus der Erfüllung eines vor einem bestimmten Zeitpunkt geschlossenen Vertrags ergab, zu Ungunsten eines Gläubigers des Staates führte, im Licht des Inhalts dieser Richtlinie nicht als geeignet angesehen werden kann, das in dieser Richtlinie vorgeschriebene Ziel ernstlich in Frage zu stellen{FN-VERWEIS:27}. - Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-287/17
Česká pojišťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
{FN:3} Eine Reihe von Urteilen betrifft andere Bestimmungen dieser Richtlinie: u. a. Urteil vom 26. Februar 2015, Federconsorzi und Liquidazione giudiziale dei beni ceduti ai creditori della Federconsorzi (C-104/14, EU:C:2015:125) (zur Auslegung der Art. 7 und 12 der Richtlinie), Urteil vom 16. Februar 2017, 10S Finance EFC (C-555/14, EU:C:2017:121) (zu der Frage, ob mit dieser Richtlinie und insbesondere ihrem Art. 7 Abs. 2 und 3 eine nationale Regelung vereinbar ist, die es Gläubigern erlaubt, auf die Geltendmachung ihres Anspruchs auf Verzugszinsen und auf Entschädigung für Beitreibungskosten im Gegenzug für die sofortige Zahlung der fälligen Hauptschuld zu verzichten), und Urteil vom 1. Juni 2017, Zarski (C-330/16, EU:C:2017:418) (im Wesentlichen zu Art. 12 der Richtlinie, der deren Umsetzung betrifft).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".