Rechtsprechung
| EuGH, 12.05.2021 - C-11/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Griechenland (Aides aux producteurs agricoles)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche Beihilfen - Für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärte Beihilfe - Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV - Widrige Witterungsverhältnisse - Von Landwirten erlittene Verluste - Ausgleichsbeihilfen - ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Griechenland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen, dass es versäumt hat, die an griechische Landwirte zum Ausgleich widriger Witterungsverhältnisse gezahlten rechtswidrigen Beihilfen zurückzufordern
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission/ Griechenland (Aides aux producteurs agricoles)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission/ Griechenland
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 13.11.2025 - C-632/23
Kommission/ Bulgarien (Échanges de terrains forestiers II) - Vertragsverletzung …
Er muss die geschuldeten Beträge tatsächlich wiedererlangen, um die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit diesen Beihilfen verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde (Urteile vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 20. Januar 2022, Kommission/Griechenland [Rückforderung von staatlichen Beihilfen - Ferronickel], C-51/20, EU:C:2022:36, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).Zu diesem Zweck unternehmen die betreffenden Mitgliedstaaten unbeschadet des Unionsrechts alle in ihren jeweiligen Rechtsordnungen verfügbaren erforderlichen Schritte einschließlich vorläufiger Maßnahmen (Urteil vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 34).
Rn. 34 Schließlich kann nach ständiger Rechtsprechung mit Ausnahme der Fälle, in denen ein Rückforderungsbeschluss nach Art. 263 AEUV für nichtig erklärt worden ist, ein Mitgliedstaat zur Verteidigung gegen eine von der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV erhobene Vertragsverletzungsklage nur geltend machen, dass es absolut unmöglich gewesen sei, den ihm gegenüber ergangenen Beschluss ordnungsgemäß durchzuführen (…Urteile vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland, C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie, in diesem Sinne, vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 35 Nach der Rechtsprechung ist die Voraussetzung einer absoluten Unmöglichkeit nicht erfüllt, wenn sich der beklagte Mitgliedstaat darauf beschränkt, die rechtlichen, politischen oder praktischen Schwierigkeiten geltend zu machen, mit denen er bei der Durchführung des betreffenden Beschlusses konfrontiert war, ohne gegenüber den betroffenen Unternehmen tatsächlich Schritte zur Rückforderung der staatlichen Beihilfe zu unternehmen und ohne der Kommission andere Modalitäten zur Durchführung des Beschlusses vorzuschlagen, die es ermöglicht hätten, diese Schwierigkeiten zu überwinden (…Urteile vom 14. Dezember 2006, Kommission/Spanien, C-485/03 bis C-490/03, EU:C:2006:777, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-632/23
Kommission/ Bulgarien (Échanges de terrains forestiers II) - Vertragsverletzung …
{FN:21} Vgl. Urteile vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland (…C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:23} Vgl. Urteile vom 6. Mai 2015, Kommission/Deutschland (…C-674/13, EU:C:2015:302, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:25} Vgl. Urteile vom 11. September 2014, Kommission/Deutschland (…C-527/12, EU:C:2014:2193, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland (Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger) (C-11/20, EU:C:2021:380, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 21.09.2022 - T-95/21
Portugal/ Kommission (Zone Franche de Madère) - Staatliche Beihilfen - Freizone …
Insbesondere kann aufgrund verwaltungstechnischer und praktischer Schwierigkeiten, die die große Zahl von Begünstigten der Beihilfen mit sich bringt, die Rückforderung nicht als technisch unmöglich angesehen werden (Urteil vom 12. Mai 2021, Kommission/Griechenland [Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeuger], C-11/20, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:380, Rn. 44).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".