Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.2008 - C-144/07 P   

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https://dejure.org/2008,17326
EuGH, 02.10.2008 - C-144/07 P (https://dejure.org/2008,17326)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - C-144/07 P (https://dejure.org/2008,17326)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - C-144/07 P (https://dejure.org/2008,17326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Frist für die Klage beim Gericht erster Instanz - Entscheidung des HABM - Zustellung mittels Kurierdienst - Berechnung der Klagefrist

  • Europäischer Gerichtshof

    K-Swiss / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Frist für die Klage beim Gericht erster Instanz - Entscheidung des HABM - Zustellung mittels Kurierdienst - Berechnung der Klagefrist

  • EU-Kommission PDF

    K-Swiss / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Frist für die Klage beim Gericht erster Instanz - Entscheidung des HABM - Zustellung mittels Kurierdienst - Berechnung der Klagefrist

  • EU-Kommission

    K-Swiss / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Frist für die Klage beim Gericht erster Instanz - Entscheidung des HABM - Zustellung mittels Kurierdienst - Berechnung der Klagefrist“

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage gegen die Zurückweisung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in Form von fünf seitlich auf der Darstellung eines Schuhs angebrachten parallelen Streifen; Abschließende Wirkung der Regel 61 der Verordnung Nr. 2868/95 (VO Nr. 2868/95/EG) bzgl. der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 2868/95 Regel 61; ; Verordnung (EG) Nr. 2868/95 Regel 62

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    K-Swiss / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Frist für die Klage beim Gericht erster Instanz - Entscheidung des HABM - Zustellung mittels Kurierdienst - Berechnung der Klagefrist

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 13. März 2007 von der K-Swiss Inc. gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 14. Dezember2006 in der Rechtssache T-14/06: K-Swiss Inc. / Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss der Dritten Kammer des Gerichts vom 14. Dezember 2006 in der Rechtssache T-14/06, K-Swiss Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), über die Abweisung einer Klage auf Aufhebung einer Entscheidung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2008, 1026
  • GRUR-RR 2009, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2008 - C-144/07
    Ebenso beginnt nach ständiger Rechtsprechung zu Art. 230 Abs. 5 EG im Fall der Zustellung eines angefochtenen Rechtsakts an seinen Adressaten die Klagefrist an dem Tag, an dem der Rechtsakt beim Adressaten eingegangen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, Slg. 1991, II-219, Randnr. 19, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619).
  • EuG, 29.05.1991 - T-12/90

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 02.10.2008 - C-144/07
    Ebenso beginnt nach ständiger Rechtsprechung zu Art. 230 Abs. 5 EG im Fall der Zustellung eines angefochtenen Rechtsakts an seinen Adressaten die Klagefrist an dem Tag, an dem der Rechtsakt beim Adressaten eingegangen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, Slg. 1991, II-219, Randnr. 19, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619).
  • EuG, 19.04.2005 - T-380/02

    Success-Marketing / OHMI - Chipita (PAN & CO) - Gemeinschaftsmarke - Antrag auf

    Auszug aus EuGH, 02.10.2008 - C-144/07
    26 Diese Bestimmung ist, in ihrer Gesamtheit gelesen, dahin zu verstehen, dass sie dem [HABM], wenn es nicht beweisen kann, dass ein Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wenn die Zustellungsvorschriften nicht befolgt wurden, die Möglichkeit einräumt, den Tag nachzuweisen, an dem der Adressat ein Schriftstück erhalten hat, und sie an diesen Nachweis die rechtlichen Wirkungen einer ordnungsgemäßen Zustellung knüpft (Urteil des Gerichts vom 19. April 2005, Success-Marketing/HABM - Chipita [PAN & CO], T-380/02 und T-128/03, Slg. 2005, II-1233, Randnr. 64).
  • EuG, 14.12.2006 - T-14/06

    K-Swiss / HABM (Bandes parallèles sur une chaussure)

    Auszug aus EuGH, 02.10.2008 - C-144/07
    (im Folgenden: K-Swiss oder Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2006, K-Swiss/HABM (Parallele Streifen auf einem Schuh) (T-14/06, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 26. September 2005 (Sache R 1109/2004-1, im Folgenden: streitige Entscheidung), mit der ihre Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke in Form von fünf seitlich auf der Darstellung eines Schuhs angebrachten parallelen Streifen zurückgewiesen worden war, für unzulässig erklärt hat.
  • BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

    Soweit der EuGH im Urteil in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13, a.a.O. ausführt, die dort streitigen LED-Lampen bestünden neben Leuchtdioden auch aus zahlreichen anderen Komponenten, die für ihre Funktion erforderlich sind, oder im Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07 (EU:C:2008:533, ZfZ 2008, 302), die Einfügung einer Verstärkerschaltung sei unschädlich, wenn sie die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers nicht wesentlich ändere, besteht kein Anlass anzunehmen, der EuGH habe seine ständige Rechtsprechung ändern wollen, wonach auf den Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN, die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und, soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, die AV abzustellen ist.
  • EuG, 13.01.2011 - T-28/09

    Park / OHMI - Bae (PINE TREE) - Gemeinschaftsmarke - Verfallsverfahren -

    So wird in Abs. 2 dieser Regel klargestellt, dass die Zustellung durch die Post, durch eigenhändige Übergabe, durch Hinterlegung im Abholfach beim HABM, durch Fernkopierer oder andere technische Kommunikationsmittel oder im Wege der öffentlichen Zustellung erfolgen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2008, K-Swiss/HABM, C-144/07 P, Slg. 2008, I-7367, Randnr. 19).

    Wenn das HABM nicht beweisen kann, dass ein Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wenn die Zustellungsvorschriften nicht befolgt wurden, wenn aber das Schriftstück dem Adressaten zugegangen ist, ist jedoch Regel 68 der Verordnung Nr. 2868/95 zu entnehmen, dass das HABM die Möglichkeit besitzt, den Tag des tatsächlichen Zugangs des Schriftstücks nachzuweisen, und dass das Schriftstück als an diesem Tag zugestellt gilt (Urteil K-Swiss/HABM, Randnr. 23).

  • VG Ansbach, 07.12.2009 - AN 1 E 09.02226

    Die Altershöchstgrenze des Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 BayBG verstößt nicht gegen

    Vielmehr bedeute die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, dass bei (hier mit Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG vorliegenden) Ausnahmen von einem Individualrecht die Erfordernisse des Gleichbehandlungsgrundsatzes so weit wie möglich mit denen des angestrebten Zieles in Einklang gebracht werden müssten (vgl. EUGH, Urteil vom 22.11.2005 - C 144/07 - Mangold, RdNr. 65).
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   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07 P (https://dejure.org/2008,31907)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - C-144/07 P (https://dejure.org/2008,31907)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - C-144/07 P (https://dejure.org/2008,31907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    K-Swiss / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regeln 61 Abs. 2 und 62 Abs. 1 - Zustellung einer Entscheidung einer Beschwerdekammer des HABM, mit der eine Anmeldung zurückgewiesen wird - Zustellung mittels Kurierdienst - Klagefrist

  • EU-Kommission PDF

    K-Swiss / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regeln 61 Abs. 2 und 62 Abs. 1 - Zustellung einer Entscheidung einer Beschwerdekammer des HABM, mit der eine Anmeldung zurückgewiesen wird - Zustellung mittels Kurierdienst - Klagefrist

  • EU-Kommission

    K-Swiss / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 - Regeln 61 Abs. 2 und 62 Abs. 1 - Zustellung einer Entscheidung einer Beschwerdekammer des HABM, mit der eine Anmeldung zurückgewiesen wird - Zustellung mittels Kurierdienst - Klagefrist“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 14.12.2006 - T-14/06

    K-Swiss / HABM (Bandes parallèles sur une chaussure)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    - den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2006, K-Swiss/HABM (Parallele Streifen auf einem Schuh) (T-14/06), aufzuheben;.

    4 - T-14/06, im Folgenden: angefochtener Beschluss.

  • EuGH, 05.06.1980 - 108/79

    Belfiore / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    21 - Urteile vom 5. Juni 1980, Belfiore/Kommission (108/79, Slg. 1980, 1769, Randnr. 3), und Politi/Europäische Stiftung für Berufsausbildung (Randnr. 15).
  • EuGH, 19.02.1981 - 122/79

    Schiavo / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    20 - Urteil vom 19. Februar 1981, Schiavo/Rat (122/79 und 123/79, Slg. 1981, 473, Randnr. 22).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-195/91

    Bayer / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    Ebenso beginnt nach ständiger Rechtsprechung zu Art. 230 Abs. 5 EG im Fall der Zustellung eines angefochtenen Rechtsakts an seinen Adressaten die Klagefrist an dem Tag, an dem der Rechtsakt beim Adressaten eingegangen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, Slg. 1991, II-219, Randnr. 19, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-193/01

    Pitsiorlas / Rat und EZB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    19 - Vgl. hinsichtlich der Kosten Urteil vom 15. Mai 2003, Pitsiorlas/Rat und EZB (C-193/01 P, Slg. 2003, I-4837).
  • EuGH, 29.06.2000 - C-154/99

    Politi / ETF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    14 - Vgl. u. a. Urteil vom 29. Juni 2000, Politi/Europäische Stiftung für Berufsbildung (C-154/99 P, Slg. 2000, I-5019, Randnr. 15).
  • EuG, 29.05.1991 - T-12/90

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    Ebenso beginnt nach ständiger Rechtsprechung zu Art. 230 Abs. 5 EG im Fall der Zustellung eines angefochtenen Rechtsakts an seinen Adressaten die Klagefrist an dem Tag, an dem der Rechtsakt beim Adressaten eingegangen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 29. Mai 1991, Bayer/Kommission, T-12/90, Slg. 1991, II-219, Randnr. 19, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1994, Bayer/Kommission, C-195/91 P, Slg. 1994, I-5619).
  • EuGH, 26.11.1985 - 42/85

    Cockerill-Sambre / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    8 - Das Amt zitiert das Urteil vom 26. November 1985, Cockerill-Sambre/Kommission (42/85, Slg. 1985, 3749).
  • EuGH, 06.12.1990 - 180/88

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Cockerill-Sambre/Kommission (Randnr. 10) und vom 6. Dezember 1990, Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie/Kommission (C-180/88, Slg. 1990, I-4413, Randnr. 22).
  • EuG, 19.04.2005 - T-380/02

    Success-Marketing / OHMI - Chipita (PAN & CO) - Gemeinschaftsmarke - Antrag auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-144/07
    26 Diese Bestimmung ist, in ihrer Gesamtheit gelesen, dahin zu verstehen, dass sie dem [Amt], wenn es nicht beweisen kann, dass ein Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wenn die Zustellungsvorschriften nicht befolgt wurden, die Möglichkeit einräumt, den Tag nachzuweisen, an dem der Adressat ein Schriftstück erhalten hat, und sie an diesen Nachweis die rechtlichen Wirkungen einer ordnungsgemäßen Zustellung knüpft (Urteil des Gerichts vom 19. April 2005, Success-Marketing/HABM - Chipita [PAN & CO], T-380/02 und T-128/03, Slg. 2005, II-1233, Randnr. 64).
  • OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17

    Ordnungsmittelverfahren: Glaubhaftmachung des Zugangs einer Beschwerdeschrift;

    Der Übermittlungsvermerk eines Sendeprotokolls begründet lediglich ein Indiz für den Zugang des betreffenden Telefaxes und keinen Beweis oder Anscheinsbeweis (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, MDR 2014, 470, bei juris Rz. 27 f., u.H. auf BGH, Beschlüsse vom 08. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, bei juris Rz. 12; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514, Rn. 11; vom 21. Juli 2011 - IX ZR 148/10, bei juris Rz. 3; u.a. sowie auf Gegenmeinungen in Rz. 28; ferner auf BAGE 102, 171; und BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 84/09 B, bei juris Rz. 12; s. ferner EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 08. Mai 2008 - C-144/07, bei juris Rz. 69).
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