Rechtsprechung
| EuGH, 17.06.2022 - C-145/22 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Lück/ EUIPO - R. H. Investment
Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird - Nichtzulassung des ...
- Europäischer Gerichtshof
Lück/ EUIPO - R. H. Investment
Rechtsmittel - Unionsmarke - Zulassung von Rechtsmitteln - Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Antrag, in dem die Bedeutung einer Frage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird - Nichtzulassung des ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Malle keine Marke mehr
- wbs.legal (Kurzinformation)
Löschung bestätigt - "Malle" ist keine Marke mehr!
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Lück/ EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Lück/ EUIPO - R. H. Investment
Verfahrensgang
- EuG, 15.12.2021 - T-188/21
- EuGH, 17.06.2022 - C-145/22 P
- EuG, 23.08.2023 - T-188/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuGH, 10.12.2021 - C-382/21
EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 17.06.2022 - C-145/22
Rn. 13 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es Sache des Rechtsmittelführers ist, darzutun, dass die mit seinem Rechtsmittel aufgeworfenen Fragen für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam sind (Beschluss vom 10. Dezember 2021, EUIPO/The KaiKai Company Jaeger Wichmann, C-382/21 P, EU:C:2021:1050, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).Da der Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln nach Art. 58a der genannten Satzung die Kontrolle durch den Gerichtshof auf die Fragen beschränken soll, die für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsam sind, sind vom Gerichtshof nämlich nur die Gründe im Rahmen des Rechtsmittels zu prüfen, die solche Fragen aufwerfen; diese Gründe müssen vom Rechtsmittelführer dargetan worden sein (Beschluss vom 10. Dezember 2021, EUIPO/The KaiKai Company Jaeger Wichmann, C-382/21 P, EU:C:2021:1050, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ist der gerügte Rechtsfehler das Ergebnis einer Verkennung der Rechtsprechung, muss der Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels in gedrängter Form, aber klar und genau darlegen, erstens, wo der behauptete Widerspruch zu finden ist, indem sowohl die Randnummern des mit dem Rechtsmittel angefochtenen Urteils oder Beschlusses, die der Rechtsmittelführer in Frage stellt, als auch die Randnummern der Entscheidung des Gerichtshofs oder des Gerichts angegeben werden, die missachtet worden sein sollen, und zweitens die konkreten Gründe, aus denen ein solcher Widerspruch eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufwirft (Beschluss vom 10. Dezember 2021, EUIPO/The KaiKai Company Jaeger Wichmann, C-382/21 P, EU:C:2021:1050, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.09.2018 - C-488/16
Freistaat Bayern/ Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise - Rechtsmittel …
Auszug aus EuGH, 17.06.2022 - C-145/22
Rn. 9 Als Zweites wendet sich der Rechtsmittelführer unter Verweis darauf, dass sich das Gericht nicht mit der Frage der Reichweite der geografischen Herkunftsbezeichnung bei Phantasiebezeichnungen und einem damit einhergehenden Verstoß gegen das absolute Eintragungshindernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 befasst habe, gegen die Entscheidung des EUIPO, die seines Erachtens im Widerspruch zum Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2018, Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/EUIPO (C-488/16 P, EU:C:2018:673), steht. - EuG, 15.12.2021 - T-188/21
Lück/ EUIPO - R. H. Investment (MALLE) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …
Auszug aus EuGH, 17.06.2022 - C-145/22
Rn. 1 Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Jörg Lück die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2021, Lück/EUIPO - R. H. Investment (MALLE) (T-188/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:903, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 21. Dezember 2020 (Sache R 1393/2020-5) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der R. H. Investment UG (haftungsbeschränkt) und Herrn Lück abgewiesen hat. - EuGH, 24.10.2019 - C-613/19
Porsche/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zulassung von …
Auszug aus EuGH, 17.06.2022 - C-145/22
Rn. 16 Mit einem Antrag auf Zulassung des Rechtsmittels, der die in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Beschlusses angeführten Angaben nicht enthält, kann daher von vornherein nicht dargetan werden, dass das Rechtsmittel eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufwirft, die seine Zulassung rechtfertigt (Beschluss vom 24. Oktober 2019, Porsche/EUIPO, C-613/19 P, EU:C:2019:905, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.10.2019 - C-599/19
Rietze/ EUIPO - Rechtsmittel - Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Zulassung von …
Auszug aus EuGH, 17.06.2022 - C-145/22
Vorbringen, mit dem nicht das vom Gericht infolge einer Klage auf Aufhebung einer Entscheidung erlassene Urteil, sondern die Entscheidung beanstandet wird, deren Aufhebung beim Gericht begehrt wurde, kann jedoch keine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufwerfen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. Oktober 2019, Rietze/EUIPO, C-599/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:903, Rn. 15).
- OLG Naumburg, 04.08.2023 - 7 U 77/22
Erwerb eines Diesel-Gebrauchtwagens: Schadensersatzanspruch wegen einer …
Dabei ist bei der Subsumtion unter Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die Verwendung des Fahrzeugs unter Fahrbedingungen abzustellen, wie sie im gesamten Unionsgebiet üblich sind (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605, Rdn. 40; EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - V-134/20; EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-145/22, EuZW 2022, 1080; BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rdn. 50).
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