Rechtsprechung
| EuGH, 09.07.1991 - C-146/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 170/83 Art. 6 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 170; ; VerfO Art. 69 § 3
- EU-Kommission
Kommission / Vereinigtes Königreich
Verordnung Nr. 170/83 des Rates, Artikel 6 Absatz 2 und Anhang I
1. Fischerei - Erhaltung der Fischbestände - Küstenfischerei - Den Fischern der Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Küstenstaats in bestimmten Gebieten des Küstenstreifens dieses Staates eingeräumte besondere Rechte - Einseitige Änderung durch die Anwendung neuer ...
- EU-Kommission
Kommission / Vereinigtes Königreich
- opinioiuris.de
Kommission / Vereinigtes Königreich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Fischerei - Erhaltung der Fischbestände - Küstenfischerei - Den Fischern der Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Küstenstaats in bestimmten Gebieten des Küstenstreifens dieses Staates eingeräumte besondere Rechte - Einseitige Änderung durch die Anwendung neuer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Änderung der Basislinien des Küstenmeeres - Folgen für die Tätigkeit der Fischer anderer Mitgliedstaaten.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-146/89
- EuGH, 09.07.1991 - C-146/89
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 26.02.1976 - 52/75
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 09.07.1991 - C-146/89
47 Dazu ist zunächst festzustellen, daß ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75, Kommission/Italien, Slg. 1976, 277) die Nichterfuellung der ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen nicht damit rechtfertigen kann, daß andere Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen nicht erfuellt hätten und weiterhin nicht erfuellten.49 Schließlich ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-209/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-1575), daß die Klage wegen Vertragsverletzung objektiven Charakter hat und daß allein die Kommission beurteilt, ob es zweckmässig ist, eine solche Klage beim Gerichtshof zu erheben.
- EuGH, 16.02.1978 - 61/77
Kommission / Irland
Auszug aus EuGH, 09.07.1991 - C-146/89
51 Die Regierung des Vereinigten Königreichs führt unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) aus, daß jede Änderung der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten automatisch zu einer entsprechenden Änderung des Anwendungsbereichs der Gemeinschaftsverordnungen führe. - EuGH, 23.11.1977 - 38/77
Enka BV / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen
Auszug aus EuGH, 09.07.1991 - C-146/89
Vorschriften wie die des Artikels 100 der Beitrittsakte und der Verordnung Nr. 170/83, die die Vorschriften vorher bestehender Übereinkommen ersetzt hätten, seien unter Berücksichtigung dieser Übereinkommen auszulegen, wie der Gerichtshof dies im Urteil vom 23. November 1977 in der Rechtssache 38/77 (Enka, Slg. 1977, 2203) getan habe. - EuGH, 21.03.1991 - C-209/89
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 09.07.1991 - C-146/89
49 Schließlich ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-209/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-1575), daß die Klage wegen Vertragsverletzung objektiven Charakter hat und daß allein die Kommission beurteilt, ob es zweckmässig ist, eine solche Klage beim Gerichtshof zu erheben.
- EuGH, 26.06.2001 - C-173/99
BECTU - "Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …
Selbst wenn andere nationalen Regelungen eine Bedingung enthielten, die derjenigen in den im Ausgangsverfahren streitigen Rechtsvorschriften vergleichbar wäre, genügt insoweit der Hinweis, dass eine solche Bedingung offenkundig nicht im Einklang der Richtlinie 93/104 steht und ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung daher die Nichterfüllung seiner gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nicht damit rechtfertigen kann, dass andere Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen ebenfalls nicht erfüllten (siehe in diesem Sinn Urteil vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533, Randnr. 47). - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-327/98
Kommission / Frankreich
8: - Urteil vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533); siehe auch Urteil vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 277).9: - Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, Randnr. 10); siehe auch Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-236/88 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-3163, Randnr. 17).
10: - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 10.11: - Rechtssache 306/84 (Slg. 1987, 675, Randnr. 7).
- EuGH, 23.05.1996 - C-331/94
Kommission / Griechenland
Die Griechische Republik kann nicht geltend machen, daß sie die Sechste Richtlinie nicht ordnungsgemäß durchzuführen brauche, weil andere Mitgliedstaaten die genannten Beförderungen ohne entsprechende Ermächtigung von der Mehrwertsteuer befreiten (in diesem Sinn Urteil vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533, Randnr. 47).
- EuGH, 20.10.2005 - C-111/03
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Verkehr …
Daher ist ein Mitgliedstaat unter keinen Umständen berechtigt, einseitig Ausgleichs- oder Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um einer solchen Missachtung entgegenzuwirken, sondern er ist verpflichtet, im Rahmen der insoweit im Vertrag vorgesehenen Verfahren und Klagemöglichkeiten zu handeln (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 9, vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 777, Randnr. 11, vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533, Randnr. 47, und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2000 - C-83/99
Kommission / Spanien
12: - Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 277), vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729), vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82 (Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 777) und vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533). - EuGH, 15.07.2004 - C-139/03
Kommission / Deutschland
Soweit im Übrigen die Funktionsschwierigkeiten mit der Verspätung anderer Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen in Zusammenhang stehen, ist daran zu erinnern, dass ein Mitgliedstaat die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen nicht damit rechtfertigen kann, dass andere Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen ebenfalls nicht erfüllten (vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75, Kommission/Italien, Slg. 1976, 277, Randnr. 11, und vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533, Randnr. 47). - EuGH, 15.07.2004 - C-118/03
Kommission / Deutschland
Soweit im Übrigen die Funktionsschwierigkeiten mit der Verspätung anderer Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen in Zusammenhang stehen, ist daran zu erinnern, dass ein Mitgliedstaat die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen nicht damit rechtfertigen kann, dass andere Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen ebenfalls nicht erfüllten (vgl. u. a. Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75, Kommission/Italien, Slg. 1976, 277, Randnr. 11, und vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533, Randnr. 47). - EuGH, 20.10.2005 - C-111/05
Verstoß des Königreichs Schweden gegen die europarechtlichen Regelungen über die …
Daher ist ein Mitgliedstaat unter keinen Umständen berechtigt, einseitig Ausgleichs- oder Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um einer solchen Missachtung entgegenzuwirken, sondern er ist verpflichtet, im Rahmen der insoweit im Vertrag vorgesehenen Verfahren und Klagemöglichkeiten zu handeln (vgl. in diesem Sinne u.a. Urteile vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 9, vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 777, Randnr. 11, vom 9. Juli 1991 in der Rechtssache C-146/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-3533, Randnr. 47, und vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 20).
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| Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-146/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Änderung der Basislinien des Küstenmeeres - Folgen für die Tätigkeit der Fischer anderer Mitgliedstaaten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-146/89
- EuGH, 09.07.1991 - C-146/89
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 05.02.1963 - 26/62
Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-146/89
- Urteil vom 5. Februar 1963 in der Rechtssache 26/62 (…Van Gend & Loos, Sig. 1963, S. 1). - EuGH, 16.02.1978 - 61/77
Kommission / Irland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-146/89
Für sie ist vielmehr kennzeichnend, daß sie die geschützten Fangtätigkeiten genau spezifiziert (nach Gebieten, Zeiträumen 7 - Urteil vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417). - EuGH, 23.11.1977 - 38/77
Enka BV / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-146/89
10 - Urteil vom 23. November 1977 in der Rechtssache 38/77, Enka BV ("Zollwert - Kosten für die Lagerung") (Slg. 1977, 2203). - EuGH, 08.12.1981 - 180/80
Crujeiras Tome
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-146/89
6 - Urteil vom 8. Dezember 1981 in den verbundenen Rechtssachen 180/80 und 266/80, Josi Crujeiras Tome und Anton Yurrita ("Fischerei: Rechte der Drittländer") (Slg. 1981, 2997).
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