Rechtsprechung
| EuGH, 05.03.1999 - C-153/98 P |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Klagefrist - Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Guérin automobiles / Kommission
"Rechtsmittel - Klagefrist - Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung"
- EU-Kommission
Guérin automobiles / Kommission
EG-Vertrag, Artikel 189, 190, 191 und 192
Handlungen der Organe - Keine allgemeine Verpflichtung, die Adressaten über die Rechtsbehelfe und Fristen zu belehren - EU-Kommission
Guérin automobiles / Kommission
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handlungen der Organe - Keine allgemeine Verpflichtung, die Adressaten über die Rechtsbehelfe und Fristen zu belehren; (EG-Vertrag, Artikel 189, 190, 191 und 192)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Handlungen der Organe - Keine allgemeine Verpflichtung, die Adressaten über die Rechtsbehelfe und Fristen zu belehren - [EG-Vertrag, Artikel 189, 190, 191 und 192]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluß in der Rechtssache T-275/97 - Offensichtliche Unzulässigkeit einer verspätet erhobenen Nichtigkeitsklage - Zeitpunkt, von dem an die Klagefrist zu berechnen ist - Bekanntmachung der angefochtenen Entscheidung gegenüber dem Konkursverwalter - ...
Verfahrensgang
- EuG, 13.02.1998 - T-275/97
- EuGH, 05.03.1999 - C-153/98 P
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- EuG, 13.02.1998 - T-275/97
Guérin automobiles / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Klagefrist - …
Auszug aus EuGH, 05.03.1999 - C-153/98
betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 13. Februar 1998 in der Rechtssache T-275/97 (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1998, II-253) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Hauptrechtsberater Giuliano Marenco und Guy Charrier, zum Juristischen Dienst entsandter nationaler Sachverständiger, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte in der ersten Instanz,.Die Guérin automobiles EURL (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 17. April 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 13. Februar 1998 in der Rechtssache T-275/97 (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1998, II-253; im folgenden: angefochtener Beschluß) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission SG(97) D/3183 vom 25. April 1997 für unzulässig erklärte; durch diese Entscheidung war die Beschwerde zurückgewiesen worden, mit der die Rechtsmittelführerin den Einheitsvertriebsvertrag für Nissan-Kraftfahrzeuge in Frankreich und seine Anwendung beanstandet hatte.
- EuGH - 123/85 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
La Pieve
Auszug aus EuGH, 05.03.1999 - C-153/98
Mit dieser Beschwerde beanstandete sie das von dem Hersteller eingeführte Vertriebssystem und beantragte die Rücknahme der Freistellung nach der Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission vom 12. Dezember 1984 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge (…ABl. 1985, L 15, S. 16).
- EuGH, 15.10.2009 - C-101/08
Audiolux u.a. - Richtlinien 77/91/EWG, 79/279/EWG und 2004/25/EG - Allgemeiner …
Rn. 62 Ein Grundsatz, wie er von Audiolux geltend gemacht wird, setzt gesetzgeberische Entscheidungen voraus, die auf der Abwägung der in Rede stehenden Interessen und im Vorhinein festgelegten klaren und detaillierten Regeln beruhen (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnrn. 18 bis 20, vom 5. März 1980, Ferwerda, 265/78, Slg. 1980, 617, Randnr. 9, sowie Beschluss vom 5. März 1999, Guérin automobiles/Kommission, C-153/98 P, Slg. 1999, I-1441, Randnrn. 14 und 15), und kann nicht aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz abgeleitet werden. - Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-225/19
Minister van Buitenlandse Zaken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der …
{FN:101} Beschluss vom 5. März 1999, Gúerin automobiles/Kommission (C-153/98 P, EU:C:1999:123).{FN:102} Beschluss vom 5. März 1999, Gúerin automobiles/Kommission (C-153/98 P, EU:C:1999:123, Rn. 14).
- EuG, 24.02.2000 - T-145/98
ADT Projekt / Kommission
Darüber hinaus besteht mangels einer ausdrücklichen gemeinschaftsrechtlichen Regelung für die Verwaltungen oder die Gerichte der Gemeinschaft keine allgemeine Verpflichtung, die Gemeinschaftsbürger über die möglichen Rechtsbehelfe und die Bedingungen, unter denen sie diese einlegen können, zubelehren (Beschluß des Gerichtshofes vom 5. März 1999 in der Rechtssache C-153/98 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1999, I-1441, Randnr. 15).
- EuGH, 27.11.2007 - C-163/07
Diy-Mar Insaat Sanayi ve Ticaret und Akar / Kommission - Rechtsmittel - …
Rn. 41 Wie die Kommission zu Recht bemerkt, trifft ferner nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Gemeinschaftsorgane weder eine allgemeine Pflicht, die Adressaten ihrer Rechtsakte über die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe zu belehren, noch eine Pflicht, die Fristen anzugeben, innerhalb deren sie eingelegt werden können (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. März 1999, Guérin automobiles/Kommission, C-153/98 P, Slg. 1999, I-1441, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08
Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. …
{FN:19} - Beschlüsse vom 5. März 1999 (C-153/98 P, Slg. 1999, I-1441, Randnr. 15, und C-154/98 P, Slg. 1999, I-1451, Randnr. 15). - EuG, 23.10.2015 - T-552/13
Oil Turbo Compressor / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und …
Rn. 68 Zum einen geht aus der Rechtsprechung nämlich hervor, dass in Ermangelung einer ausdrücklichen Bestimmung des Unionsrechts für die Unionsorgane keine allgemeine Verpflichtung besteht, die Rechtsuchenden über die möglichen Rechtsbehelfe und die Bedingungen, unter denen sie diese einlegen können, zu belehren (Beschlüsse vom 5. März 1999, Guérin automobiles/Kommission, C-153/98 P, Slg, EU:C:1999:123, Rn. 15, und Guérin automobiles/Kommission, C-154/98 P, Slg, EU:C:1999:124, Rn. 15, …sowie vom 30. März 2000, Méndez Pinedo/EZB, T-33/99, SlgÖD, EU:T:2000:94, Rn. 36;… vgl. in diesem Sinne auch den Beschluss vom 7. Dezember 2004, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-521/03 P, EU:C:2004:778, Rn. 44). - EuG, 22.12.2005 - T-146/04
Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung …
131 Was schließlich einen Hinweis auf Fristen und Rechtsbehelfe in der angefochtenen Entscheidung betrifft, so enthält keine gemeinschaftsrechtliche Vorschrift die ausdrückliche allgemeine Verpflichtung, die Adressaten von Rechtsakten über die möglichen Rechtsbehelfe und die Fristen, in denen sie eingelegt werden können, zu belehren (Beschluss des Gerichtshofes vom 5. März 1999 in der Rechtssache C-153/98 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1999, S. 1441, Randnrn. 13 und 15, Urteil des Gerichts vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache T-145/98, ADT Projekt/Kommission, Slg. 2000, II-387, Randnr. 210). - EuG, 15.01.2009 - T-306/08
Braun-Neumann / Parlament - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Ruhegehälter - …
Rn. 34 Was zweitens das Argument des Rechtsmittelführers angeht, das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung im Schreiben vom 8. September 2006 stehe dessen Qualifizierung als beschwerende Maßnahme im Sinne von Art. 90 Abs. 2 des Statuts entgegen, so gibt es keine gemeinschaftsrechtliche Vorschrift, die den Organen ausdrücklich eine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die Adressaten von Rechtsakten über die möglichen Rechtsbehelfe und die Fristen für ihre Einlegung zu belehren (Beschluss des Gerichtshofs vom 5. März 1999, Guérin automobiles/Kommission, C-153/98 P, Slg. 1999, 1441, Randnrn. 13 und 15; Urteile des Gerichts vom 24. Februar 2000, ADT Projekt/Kommission, T-145/98, Slg. 2000, II-387, Randnr. 210, und vom 22. Dezember 2005, Gorostiaga Atxalandabaso/Parlament, T-146/04, Slg. 2005, II-5989, Randnr. 131). - EuG, 21.05.2008 - T-495/04
Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches …
Nach der Rechtsprechung besteht nämlich für die Verwaltungen oder die Gerichte der Gemeinschaft mangels einer ausdrücklichen gemeinschaftsrechtlichen Regelung keine allgemeine Verpflichtung, die Gemeinschaftsbürger über die möglichen Rechtsbehelfe und die Bedingungen, unter denen sie diese einlegen können, zu belehren (Beschluss des Gerichtshofs vom 5. März 1999, Guérin automobiles/Kommission, C-153/98 P, Slg. 1999, I-1441, Randnr. 15, und Urteil des Gerichts vom 24. Februar 2000, ADT Projekt/Kommission, T-145/98, Slg. 2000, II-387, Randnr. 210). - EuG, 19.09.2001 - T-332/99
Paul Jestädt gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen …
Nach ständiger Rechtsprechung besteht nämlich [m]angels einer ausdrücklichen gemeinschaftsrechtlichen Regelung... für die Verwaltungen oder die Gerichte der Gemeinschaft keine allgemeine Verpflichtung, die Gemeinschaftsbürger über die möglichen Rechtsbehelfe und die Bedingungen, unter denen sie diese einlegen können, zu belehren" (Beschluss des Gerichtshofes vom 5. März 1999 in der Rechtssache C-153/98 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1999, I-1441, Randnr. 15).
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