Rechtsprechung
| EuGH, 27.02.2025 - C-16/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Sinalov
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Wirksamer Rechtsschutz - Nationale Vorschriften betreffend die Modalitäten der Zuweisung von Rechtssachen unter den Richtern eines Gerichts - Zuweisung von Rechtssachen durch den Verwaltungsleiter eines ...
- Europäischer Gerichtshof
Sinalov
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Wirksamer Rechtsschutz - Nationale Vorschriften betreffend die Modalitäten der Zuweisung von Rechtssachen unter den Richtern eines Gerichts - Zuweisung von Rechtssachen durch den Verwaltungsleiter eines ...
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - Wirksamer Rechtsschutz - Nationale Vorschriften betreffend die Modalitäten der Zuweisung von Rechtssachen unter den Richtern eines Gerichts - Zuweisung von Rechtssachen durch den Verwaltungsleiter eines ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Sinalov
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien), eingereicht am 11. Januar 2024 - Strafverfahren gegen YR, WV, AN, WY
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Sinalov
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (24)
- EuGH, 14.11.2024 - C-197/23
S. (Modification de la formation de jugement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Rn. 49 Zudem muss die Ausübung des Richteramts nicht nur vor jeder unmittelbaren Einflussnahme in Form von Weisungen geschützt sein, sondern auch vor Formen der mittelbaren Einflussnahme, die zur Steuerung von Gerichtsentscheidungen geeignet sein könnten (Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 50 Ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Bestimmung des Richters, der in einer bestimmten Rechtssache zu entscheiden hat, kann aber eine solche Wirkung haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 55).
Rn. 54 Ein wirksamer Rechtsschutz lässt sich nämlich nur gewährleisten, wenn die Einhaltung der Vorschriften, die einem Gericht die Eigenschaft eines "unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gerichts" verleihen, auf Antrag einer Partei oder, bei Bestehen eines ernsthaften Zweifels, von Amts wegen Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle und einer etwaigen Sanktion im Fall der Nichtbeachtung sein kann, da die Vorschriften sonst missachtet werden könnten, ohne dass dies irgendeine Folge hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 66).
- EuGH, 11.07.2024 - C-554/21
Rechtsstaatlichkeit: Der Spruchkörper, der mit einer Rechtssache befasst ist, …
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Rn. 44 Dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen, die sich aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergeben (…Urteile vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet ist.Rn. 46 Zu den Verpflichtungen, die sich aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergeben, gehört angesichts des untrennbaren Zusammenhangs, der zwischen dem Zugang zu einem solchen Gericht und den Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter besteht, u. a., dass es sich um ein zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht handeln muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), wobei auch die genannten Garantien gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV erforderlich sind.
Rn. 48 Im Übrigen betrifft das Erfordernis der Unabhängigkeit der Gerichte, das sich aus dem Unionsrecht ergibt, nicht nur unzulässige Einflussnahmen, die von der Legislative und der Exekutive ausgeübt werden können, sondern auch unzulässige Einflussnahmen, die innerhalb des betreffenden Gerichts ausgeübt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH - C-622/21 (anhängig)
Financijska agencija
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Rn. 44 Dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen, die sich aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergeben (…Urteile vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet ist.Rn. 46 Zu den Verpflichtungen, die sich aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergeben, gehört angesichts des untrennbaren Zusammenhangs, der zwischen dem Zugang zu einem solchen Gericht und den Garantien der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter besteht, u. a., dass es sich um ein zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht handeln muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), wobei auch die genannten Garantien gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV erforderlich sind.
Rn. 48 Im Übrigen betrifft das Erfordernis der Unabhängigkeit der Gerichte, das sich aus dem Unionsrecht ergibt, nicht nur unzulässige Einflussnahmen, die von der Legislative und der Exekutive ausgeübt werden können, sondern auch unzulässige Einflussnahmen, die innerhalb des betreffenden Gerichts ausgeübt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Diese Vorschrift ist nämlich auf jede nationale Einrichtung anwendbar, die als Gericht über Fragen der Anwendung oder der Auslegung des Unionsrechts und somit über Fragen aus den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu entscheiden hat (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen, die sich aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergeben (Urteile vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet ist.
- EuGH - C-563/18 (anhängig)
Prokuratura Okregowa w Plocku
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Diese Vorschrift ist nämlich auf jede nationale Einrichtung anwendbar, die als Gericht über Fragen der Anwendung oder der Auslegung des Unionsrechts und somit über Fragen aus den vom Unionsrecht erfassten Bereichen zu entscheiden hat (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 34 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Dies gilt insbesondere für die Verpflichtungen, die sich aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergeben (Urteile vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 11. Juli 2024, Hann-Invest u. a., C-554/21, C-622/21 und C-727/21, EU:C:2024:594, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet ist.
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Somit handelt es sich bei der Kontrolle der Einhaltung des Erfordernisses, dass jedes Gericht aufgrund seiner Zusammensetzung ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, um ein wesentliches Formerfordernis, das zwingend zu beachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 46, …sowie vom 8. Mai 2024, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" [Verbände von Richtern und Staatsanwälten], C-53/23, EU:C:2024:388, Rn. 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.03.2020 - C-542/18
Réexamen Simpson/ Rat - Überprüfung der Urteile des Gerichts der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine solche Kontrolle im Rahmen der Prüfung eines Rechtsbehelfs, gegebenenfalls von Amts wegen, vorzunehmen ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57 und 58). - EuGH, 22.03.2022 - C-508/19
Der Gerichtshof erklärt das Vorabentscheidungsersuchen eines polnischen Gerichts …
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau dieses Artikels folgt zum einen, dass beim nationalen Gericht, das um ein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren ersucht, ein Rechtsstreit anhängig sein muss, in dem es eine Entscheidung erlassen muss, bei der dieses Urteil berücksichtigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2022, Prokurator Generalny [Disziplinarkammer des Obersten Gerichts - Ernennung], C-508/19, EU:C:2022:201, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und zum anderen, dass der Gerichtshof nicht über eine Vorlagefrage entscheiden kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht (…Urteil vom 21. September 2023, Juan, C-164/22, EU:C:2023:684, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 08.05.2024 - C-53/23
Rechtsstaatlichkeit: Das Unionsrecht gebietet es nicht, Berufsverbänden von …
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Somit handelt es sich bei der Kontrolle der Einhaltung des Erfordernisses, dass jedes Gericht aufgrund seiner Zusammensetzung ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, um ein wesentliches Formerfordernis, das zwingend zu beachten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 46, sowie vom 8. Mai 2024, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" [Verbände von Richtern und Staatsanwälten], C-53/23, EU:C:2024:388, Rn. 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.09.2018 - C-543/18
Réexamen HG/ Kommission - Überprüfung
Auszug aus EuGH, 27.02.2025 - C-16/24
Der Gerichtshof hat entschieden, dass eine solche Kontrolle im Rahmen der Prüfung eines Rechtsbehelfs, gegebenenfalls von Amts wegen, vorzunehmen ist, wenn insoweit ein ernsthafter Zweifel besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. März 2020, Überprüfung Simpson/Rat und HG/Kommission, C-542/18 RX-II und C-543/18 RX-II, EU:C:2020:232, Rn. 57 und 58). - EuGH, 21.09.2023 - C-164/22
Das Verbot der Doppelbestrafung scheint der Vollstreckung eines Europäischen …
- EuGH, 22.12.2022 - C-491/20
Sąd Najwyższy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der …
- EuGH - C-491/20 (anhängig)
Sad Najwyzszy
- EuGH - C-506/20 (anhängig)
Skarb Panstwa - Sad Najwyzszy
- EuGH - C-511/20 (anhängig)
Skarb Panstwa - Sad Najwyzszy
- EuGH - C-509/20 (anhängig)
M. F.
- EuGH - C-496/20 (anhängig)
Prokurator Generalny
- EuGH, 21.12.2021 - C-357/19
Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des …
- EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
- EuGH, 20.04.2021 - C-896/19
Nationale Vorschriften eines Mitgliedstaats, die dem Premierminister eine …
- EuGH, 29.03.2022 - C-132/20
Die bloße Tatsache, dass ein Richter zu einem Zeitpunkt ernannt wurde, zu dem der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-811/19
FQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-379/19
DNA- Serviciul Teritorial Oradea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Entscheidung …
- EuGH, 09.09.2014 - C-488/13
Parva Investitsionna Banka u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) …
- EuGH, 15.10.2026 - C-159/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsstaatlichkeit - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 …
Rn. 63 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist ein System der Zuweisung von Rechtssachen innerhalb der nationalen Gerichte, das mit bestimmten Ausnahmen auf dem Grundsatz der Zufallsauswahl des Spruchkörpers beruht, als solches nicht geeignet, die Spruchkörper einer unzulässigen Einflussnahme im Sinne der in den Rn. 45 und 46 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung auszusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2025, Sinalov, C-16/24, EU:C:2025:116, Rn. 51).Rn. 73 Drittens hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Fehler bei der Anwendung der Vorschriften für die Zuweisung von Rechtssachen nicht zwangsläufig bedeutet, dass eine Einflussnahme vorliegt, die zu einer Steuerung von Gerichtsentscheidungen oder zu einer willkürlichen Manipulation der Zuweisungen führen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2025, Sinalov, C-16/24, EU:C:2025:116, Rn. 51).
Rn. 76 Zur gerichtlichen Kontrolle der Anwendung eines Systems der zufallsgesteuerten Zuweisung von Rechtssachen ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, die Beachtung der Garantien zu überprüfen, die mit dem Begriff "unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht" verbunden sind, im Hinblick auf das Vertrauen erforderlich ist, das die Gerichte einer demokratischen Gesellschaft bei den Rechtssuchenden wecken müssen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2024, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" [Verbände von Richtern bzw. Staatsanwälten], C-53/23, EU:C:2024:388, Rn. 55, und vom 27. Februar 2025, Sinalov, C-16/24, EU:C:2025:116, Rn. 53).
Rn. 77 Daher muss die Einhaltung der Vorschriften des innerstaatlichen Rechts über die Zuweisung und Neuzuweisung von Rechtssachen, gegebenenfalls mittels eines Systems der zufallsgesteuerten Zuweisung der Rechtssachen, auf Antrag einer Partei oder, bei Bestehen eines ernsthaften Zweifels, von Amts wegen Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein können, um festzustellen, ob es sich bei dem Spruchkörper, dem eine bestimmte Rechtssache zugewiesen oder neu zugewiesen wurde, um ein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht handelt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 2024, S. [Änderung des Spruchkörpers], C-197/23, EU:C:2024:956, Rn. 65 und 67, sowie vom 27. Februar 2025, Sinalov, C-16/24, EU:C:2025:116, Rn. 54 und 55).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2026 - C-159/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Schaffung der …
Rn. 72 Insoweit weise ich darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Sinalov Folgendes ausgeführt hat:.Rn. 73 Aus dem Urteil Sinalov{FN-VERWEIS:21} geht somit hervor, dass der Gerichtshof eine gerichtliche Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung einer Rechtssache im Hinblick auf einen wirksamen Rechtsschutz verlangt, ohne jedoch vorzuschreiben, dass dieser Rechtsbehelf notwendigerweise dem Richter offensteht, der die Zuweisung der Rechtssachen an ihn anficht.
{FN:17} Vgl. Urteil vom 27. Februar 2025, Sinalov (C-16/24, im Folgenden: Urteil Sinalov, EU:C:2025:116, Rn. 51).
{FN:18} Vgl. zu einem bulgarischen System der Zufallsauswahl des Spruchkörpers Urteil Sinalov (…Rn. 51).
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil Sinalov (…Rn. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-523/24
Generalanwalt Spielmann ist der Ansicht, dass verschiedene Bestimmungen des …
{FN:50} Vgl. Urteil vom 27. Februar 2025, Sinalov (C-16/24, EU:C:2025:116, Rn. 36).
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