Rechtsprechung
| EuGH, 27.10.2005 - C-175/03 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Hellenischen Republik gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 14. April 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Griechenland / Kommission
Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/102/EG der Kommission vom 14. Februar 2003 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.05.2000 - C-242/97
Belgien / Kommission - "EAGFL - Rechnungsabschluß - Haushaltsjahr 1993 - Getreide …
Auszug aus EuGH, 27.10.2005 - C-175/03
Cet allégement de la charge de la preuve pour la Commission s'explique par le fait que c'est l'État qui est le mieux placé pour recueillir et vérifier les données nécessaires à l'apurement des comptes du FEOGA, et auquel il incombe, en conséquence, de présenter la preuve la plus détaillée et complète de la réalité de ses contrôles et, le cas échéant, de l'inexactitude des affirmations de la Commission (arrêt du 18 mai 2000, Belgique/Commission, C-242/97, Rec.
- EuG, 30.03.2017 - T-112/15
Griechenland/ Kommission - EAGFL - Abteilung ,Garantie' - EGFL und ELER - Von der …
Die Mängel im Kontrollsystem und die sonstigen, nicht von der Hellenischen Republik bestrittenen, Mängel stellen somit eine äußerst mangelhafte Anwendung des Kontrollsystems dar, die mit einer hohen, auf generelle Unregelmäßigkeiten hindeutenden Fehlerquote einhergeht, die möglicherweise zu außergewöhnlich hohen Verlusten zum Nachteil des Fonds geführt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2005, Griechenland/Kommission, C-175/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:643, Rn. 79). - EuG, 04.09.2015 - T-503/12
Vereinigtes Königreich / Kommission
Rn. 107 Da das Vereinigte Königreich, wie sich aus der Prüfung des ersten Klagegrundes ergibt, nicht nachgewiesen hat, dass die Anwendung einer finanziellen Berichtigung von 5 % wegen der Mängel des LPIS-GIS mit Fehlern behaftet war, ist der zweite Klagegrund als ins Leere gehend zurückzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Griechenland/Kommission, C-175/03, EU:C:2005:643, Rn. 65;… Luxemburg/Kommission, oben in Rn. 104 angeführt, EU:T:2011:751, Rn. 75 und 76, und Polen/Kommission, oben in Rn. 104 angeführt, EU:T:2013:465, Rn. 146 und 157). - EuG, 13.12.2012 - T-588/10
Hellenische Republik gegen Europäische Kommission. - EAGFL - Abteilung Garantie - …
In Bezug auf die Ägäischen Inseln macht die Klägerin einen Verstoß gegen die Rechtskraft des Urteils des Gerichtshofs vom 27. Oktober 2005 (Griechenland/Kommission, C-175/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), in dem die finanzielle Berichtigung, die in diesem Bereich für dieselben Jahre auferlegt worden sei, für nichtig erklärt worden sei, hilfsweise gegen die Art. 264 und 265 AEUV geltend.
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