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Rechtsprechung
   EuGH, 30.06.2022 - C-192/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16004
EuGH, 30.06.2022 - C-192/21 (https://dejure.org/2022,16004)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.2022 - C-192/21 (https://dejure.org/2022,16004)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - C-192/21 (https://dejure.org/2022,16004)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Comunidad de Castilla y León

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 Nr. 1 - Diskriminierungsverbot - Nichtberücksichtigung der von einem zum Laufbahnbeamten ernannten Beamten auf Zeit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Comunidad de Castilla y León

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 Nr. 1 - Diskriminierungsverbot - Nichtberücksichtigung der von einem zum Laufbahnbeamten ernannten Beamten auf Zeit ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Sozialpolitik; Richtlinie 1999/70/EG; EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge; Paragraf 4 Nr. 1; Diskriminierungsverbot; Nichtberücksichtigung der von einem zum Laufbahnbeamten ernannten Beamten auf Zeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 Nr. 1 - Diskriminierungsverbot - Nichtberücksichtigung der von einem zum Laufbahnbeamten ernannten Beamten auf Zeit ...

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 1273
  • EuZW 2022, 1024
  • NZA 2022, 1387
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.06.2019 - C-72/18

    Nach der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge haben Lehrer, die …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-192/21
    Ferner ist das vorlegende Gericht der Ansicht, dass der Gerichtshof in den Rn. 47 und 50 des Urteils vom 20. Juni 2019, Ustariz Aróstegui (C-72/18, EU:C:2019:516), in Bezug auf eine Vergütungszulage, die Laufbahnbeamten, nicht aber nicht beamteten Bediensteten gewährt werde, eine Unterscheidung getroffen habe zwischen der unterschiedlichen Behandlung allein aufgrund des Dienstalters und derjenigen, die auf der Beförderung nach höheren Besoldungsgruppen beruhe, und damit angedeutet habe, dass die letztgenannte unterschiedliche Behandlung durch andere Gesichtspunkte gerechtfertigt sein könnte, die zu einer bloßen Dauer der Besetzung der betreffenden Stelle hinzukämen.

    Rn. 31 Im Übrigen ist festzustellen, dass, wie das vorlegende Gericht ausführt, die Konsolidierung der persönlichen Besoldungsgruppe, auf die sich die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung bezieht, eine "Beschäftigungsbedingung" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung darstellt, wobei das entscheidende Kriterium dafür, ob eine Maßnahme unter diesen Begriff fällt, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gerade im Kriterium der Beschäftigung besteht, d. h. in dem zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber begründeten Arbeitsverhältnis (Urteil vom 20. Juni 2019, Ustariz Aróstegui, C-72/18, EU:C:2019:516, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 34 Um festzustellen, ob Arbeitnehmer die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, ist im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (Urteil vom 20. Juni 2019, Ustariz Aróstegui, C-72/18, EU:C:2019:516, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Zwar ist es Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob sich die Laufbahnbeamten und die nicht beamteten Bediensteten in einer vergleichbaren Situation befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2019, Ustariz Aróstegui, C-72/18, EU:C:2019:516, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch geht aus der Vorlageentscheidung selbst hervor, dass die Situation des Klägers des Ausgangsverfahrens als Beamter auf Zeit hinsichtlich seiner Aufgaben als Koordinierender Veterinärmediziner, des erforderlichen Ausbildungsnachweises, der Regelung, des Orts und der sonstigen Beschäftigungsbedingungen mit seiner Situation als Laufbahnbeamter identisch war.

    Rn. 37 Insoweit ist hervorzuheben, dass sich befristet beschäftigte Arbeitnehmer nach dem Wortlaut von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung schon dann mit Erfolg auf diesen Paragrafen berufen können, wenn sie schlechter behandelt werden als Dauerbeschäftigte, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden (Urteil vom 20. Juni 2019, Ustariz Aróstegui, C-72/18, EU:C:2019:516, Rn. 31).

    Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen wurden, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat (Urteil vom 20. Juni 2019, Ustariz Aróstegui, C-72/18, EU:C:2019:516, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 43 Die Berufung auf den befristeten Charakter der Beschäftigung von Beamten auf Zeit kann für sich allein keinen sachlichen Grund im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Juni 2019, Ustariz Aróstegui, C-72/18, EU:C:2019:516, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 45 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass, da die vertikale Laufbahnentwicklung und die Konsolidierung der persönlichen Besoldungsgruppe dem Laufbahnbeamtenstatus inhärent sind, die Mitgliedstaaten angesichts ihres Gestaltungsspielraums bei der Organisation ihrer öffentlichen Verwaltungen grundsätzlich, ohne gegen die Richtlinie 1999/70 oder die Rahmenvereinbarung zu verstoßen, die Voraussetzungen für den Zugang zum Laufbahnbeamtentum und die Beschäftigungsbedingungen für solche Beamten vorsehen können (Urteil vom 20. Juni 2019, Ustariz Aróstegui, C-72/18, EU:C:2019:516, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-177/10

    Wird für die Beförderung von Berufsbeamten im Wege einer internen Ausschreibung …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-192/21
    Das vorlegende Gericht verweist insoweit auf das Urteil 1592/2018 vom 7. November 2018 (ES:TS:2018:3744), mit dem das Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof, Spanien) unter Berücksichtigung u. a. des Urteils vom 8. September 2011, Rosado Santana (C-177/10, EU:C:2011:557), entschieden habe, dass die von Beamten auf Zeit zurückgelegten Dienstzeiten in Anbetracht der Vergleichbarkeit der Situationen von Beamten auf Zeit und Laufbahnbeamten für die Zwecke der Konsolidierung berücksichtigt werden könnten.

    Rn. 42 Der Begriff ist dagegen nicht so zu verstehen, dass eine unterschiedliche Behandlung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern und Dauerbeschäftigten damit gerechtfertigt werden kann, dass sie in einer allgemeinen und abstrakten Norm des nationalen Rechts wie einem Gesetz oder einem Tarifvertrag vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2011, Rosado Santana, C-177/10, EU:C:2011:557, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.03.2018 - C-315/17

    Centeno Meléndez - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 1999/70/EG - …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-192/21
    Rn. 26 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 1999/70 und die Rahmenvereinbarung auf alle Arbeitnehmer anwendbar sind, die entgeltliche Arbeitsleistungen im Rahmen eines mit ihrem Arbeitgeber bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses erbringen (Beschluss vom 22. März 2018, Centeno Meléndez, C-315/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:207, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 27 Die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung sind daher auf befristete Arbeitsverträge und -verhältnisse anwendbar, die mit Behörden oder anderen Stellen des öffentlichen Sektors geschlossen werden (Beschluss vom 22. März 2018, Centeno Meléndez, C-315/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:207, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-302/11

    Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet …

    Auszug aus EuGH, 30.06.2022 - C-192/21
    Rn. 30 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Rahmenvereinbarung zwar gemäß ihrem Paragraf 2 Nr. 1 für befristet beschäftigte Arbeitnehmer im Sinne von Paragraf 3 der Rahmenvereinbarung gilt, dass aber der Umstand, dass der Kläger des Ausgangsverfahrens in der Folgezeit die Laufbahnbeamteneigenschaft und damit die eines Dauerbeschäftigten erworben hat, es ihm nicht verwehrt, sich auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu berufen, soweit er rügt, bei der Konsolidierung seiner Besoldungsgruppe, was die Berücksichtigung der von ihm vor seiner Ernennung zum Laufbahnbeamten als Beamter auf Zeit zurückgelegten Dienstzeiten betrifft, unterschiedlich behandelt worden zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 34 und 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 13.11.2025 - 6 AZR 131/25

    § 4 TzBfG - Diskriminierung - primäre Korrekturkompetenz

    Rn. 37 (1) Die Befristung selbst kann die Benachteiligung nicht rechtfertigen, weil sonst entgegen der Zielsetzung des Diskriminierungsverbots die für befristet beschäftigte Arbeitnehmer ungünstige Situation schlicht fortgeschrieben würde (…vgl. EuGH 30. November 2023 - C-270/22 - [Ministero dell'Istruzione und INPS] Rn. 71; 30. Juni 2022 - C-192/21 - [Comunidad de Castilla y León] Rn. 43;… 20. September 2018 - C-466/17 - [Motter] Rn. 38 mwN).
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Es ist Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen nationalen Gerichts, festzustellen, ob sich bestimmte Arbeitnehmergruppen in vergleichbaren Situationen befinden (vgl. zB EuGH 30. Juni 2022 - C-192/21 - [Comunidad de Castilla y León] Rn. 35;… 5. Juni 2018 - C-574/16 - [Grupo Norte Facility] Rn. 49 mwN).
  • EuGH, 20.02.2024 - C-715/20

    Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe der ordentlichen …

    Rn. 33 Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass die Rahmenvereinbarung auf alle Arbeitnehmer anwendbar ist, die entgeltliche Arbeitsleistungen im Rahmen eines mit ihrem Arbeitgeber bestehenden befristeten Arbeitsverhältnisses erbringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, Comunidad de Castilla y León, C-192/21, EU:C:2022:513, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.11.2023 - C-270/22

    Ministero dell'Istruzione und INPS

    Rn. 62 Was erstens die Vergleichbarkeit der betreffenden Situationen betrifft, ist zur Beurteilung der Frage, ob Arbeitnehmer die gleiche oder eine ähnliche Arbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung verrichten, im Einklang mit Paragraf 3 Nr. 2 und Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (…Urteile vom 20. September 2018, Motter, C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 29, und vom 30. Juni 2022, Comunidad de Castilla y León, C-192/21, EU:C:2022:513, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Begriff verlangt, dass die festgestellte Ungleichbehandlung durch das Vorhandensein genau bezeichneter, konkreter Umstände gerechtfertigt ist, die die betreffende Beschäftigungsbedingung in ihrem speziellen Zusammenhang kennzeichnen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2018, Motter, C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 36 und 37, sowie vom 30. Juni 2022, Comunidad de Castilla y León, C-192/21, EU:C:2022:513, Rn. 41 und 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung befristete Verträge geschlossen worden sind, und ihren Wesensmerkmalen ergeben oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2018, Motter, C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 37, und vom 30. Juni 2022, Comunidad de Castilla y León, C-192/21, EU:C:2022:513, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 71 Die Berufung auf die bloße temporäre Natur der Arbeit des Personals der öffentlichen Verwaltung genügt diesen Anforderungen nicht und kann daher für sich allein keinen "sachlichen Grund" im Sinne von Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung darstellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2018, Motter, C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 38, und vom 30. Juni 2022, Comunidad de Castilla y León, C-192/21, EU:C:2022:513, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 79/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Es ist Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen nationalen Gerichts, festzustellen, ob sich bestimmte Arbeitnehmergruppen in vergleichbaren Situationen befinden (vgl. zB EuGH 30. Juni 2022 - C-192/21 - [Comunidad de Castilla y León] Rn. 35;… 5. Juni 2018 - C-574/16 - [Grupo Norte Facility] Rn. 49 mwN).
  • BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22

    Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht

    Es ist Sache des für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen nationalen Gerichts, festzustellen, ob sich bestimmte Arbeitnehmergruppen in vergleichbaren Situationen befinden (vgl. zB EuGH 30. Juni 2022 - C-192/21 - [Comunidad de Castilla y León] Rn. 35;… 5. Juni 2018 - C-574/16 - [Grupo Norte Facility] Rn. 49 mwN).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-543/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …

    {FN:19} Siehe Urteile vom 30. November 2023, Ministero dell'Istruzione und INPS (…C-270/22, EU:C:2023:933, Rn. 54 und 55), vom 7. Juli 2022, Zone de secours de Hainaut-Centre (…C-377/21, EU:C:2022:530, Rn. 42 bis 46), vom 30. Juni 2022, Comunidad de Castilla y León (C-192/21, EU:C:2022:513, Rn. 30), und vom 20. September 2018, Motter (…C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 26 am Ende).
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