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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.2001 - C-207/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4405
EuGH, 14.06.2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,4405)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,4405)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,4405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates - Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit

  • Judicialis

    Richtlinie Nr. 97/36/EWG; ; Richtlinie Nr. 89/552/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates - Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit"

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates; Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten; Ausübung der Fernsehtätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf dei in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Italien wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG verurteilt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Nichtumsetzung der Fernsehrichtlinie

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterlassung des Ergreifens der erforderlichen Maßnahmen, um der Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2001, 1056
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
    Nach Fristablauf etwa vorgenommene Änderungen des italienischen Rechts haben auf die Entscheidung über die vorliegende Klage keinen Einfluss (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 15).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Qualität der …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-97/00

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
    Damit ist für jeden Mitgliedstaat, an den eine Richtlinie gerichtet ist, die Verpflichtung impliziert, im Rahmen seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 9).
  • EuGH, 18.03.1992 - C-29/90

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
    Selbst wenn eine Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Klage fort, da sie die Grundlage für die Haftung schaffen soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteil vom18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12).
  • EuGH, 13.09.2001 - C-417/99

    Kommission / Spanien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Erstens ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

    8: - Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 17.9: - Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 98/83.10: - Vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93 (Kommission/Deutschland, Slg. 1993, I-2303, Randnr. 15) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 30).
  • EuGH, 08.11.2001 - C-127/99

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unzureichende …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (siehe u. a. Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-60/01

    Kommission / Frankreich

    14: - Siehe u. a. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffenlicht, Randnr. 38) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 27).
  • EuGH, 06.12.2001 - C-166/00

    Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Selbst wenn eine Vertragsverletzung aber nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Klage fort, da sie die Grundlage für die Haftung schaffen soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Vertragsverletzung möglicherweisegegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 28).
  • EuGH, 28.10.2004 - C-185/02

    Kommission / Portugal

    Les changements intervenus par la suite ne sauraient être pris en compte (arrêt du 14 juin 2001, Commission/Italie, C-207/00, Rec.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2002 - C-146/01

    Kommission / Belgien

    5: - Moniteur belge vom 12. Juli 1997, Nr. 1407.6: - Moniteur belge vom 23. Oktober 1997, Nr. 2443.7: - Vgl. kürzlich Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2002 - C-152/00

    Kommission / Frankreich

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   Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-207/00   

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https://dejure.org/2001,26775
Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,26775)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.03.2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,26775)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. März 2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,26775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates - Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-207/00
    4: - Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 45); Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 31).
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-207/00
    4: - Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 45); Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 31).
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