Weitere Entscheidung unten: EuGH, 29.06.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.1995 - C-109/94, C-207/94, C-225/94   

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https://dejure.org/1995,3608
EuGH, 29.06.1995 - C-109/94, C-207/94, C-225/94 (https://dejure.org/1995,3608)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1995 - C-109/94, C-207/94, C-225/94 (https://dejure.org/1995,3608)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - C-109/94, C-207/94, C-225/94 (https://dejure.org/1995,3608)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe; Richtlinien; Durchführung durch die Mitgliedstaaten; Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs ; Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung ; Nichteinhaltung der sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenden Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Transformation der Versicherungsrichtlinien

  • Judicialis

    EG-Vertrag Artikel 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. kel 169
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Blosse Verwaltungspraxis nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 950
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.08.1993 - C-303/92

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 29.06.1995 - C-109/94
    11 Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenden Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-303/92, Kommission/Niederlande, Slg. 1993, I-4739, Randnr. 9).
  • EuGH, 17.11.1992 - C-235/91

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 29.06.1995 - C-109/94
    Nach ständiger Rechtsprechung können blosse Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angesehen werden (vgl. Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-235/91, Kommission/Irland, Slg. 1992, I-5917, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-260/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    ( 3 ) Vgl. meine Schlußanträge vom 11. Mai 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-109/94, C-207/91 und C-225/94, Urteil vom 29. Juni 1995, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1791, Ziffern 10 und 11.
  • EuGH, 29.06.1995 - C-207/94

    Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs ; Koordinierung der Rechts- und

    Volltext siehe unter: EuGH - 29.06.1995 - AZ: C 109/94.
  • EuGH, 29.06.1995 - C-225/94

    Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs ; Koordinierung der Rechts- und

    Volltext siehe unter: EuGH - 29.06.1995 - AZ: C 109/94.
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Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.1995 - C-207/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20366
EuGH, 29.06.1995 - C-207/94 (https://dejure.org/1995,20366)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.1995 - C-207/94 (https://dejure.org/1995,20366)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - C-207/94 (https://dejure.org/1995,20366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs ; Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung ; Nichteinhaltung der sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenden Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen

  • Judicialis
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.06.1995 - C-109/94

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 29.06.1995 - C-207/94
    Volltext siehe unter: EuGH - 29.06.1995 - AZ: C 109/94.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1995 - C-109/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

    In der Rechtssache C-207/94 geht es um die Richtlinie 88/357/EWG des Rates vom 22. Juni 1988 zur Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG ( *3 ).

    Die Griechische Republik hat diese Richtlinien auch nicht innerhalb der ihr in den mit Gründen versehenen Stellungnahmen vom 7. Juli 1993 (Rechtsache C-109/94), vom 6. August 1992 (Rechtssache C-207/94) und vom 15. Februar 1994 (Rechtssache C-225/94) gesetzten Frist von jeweils zwei Monaten in innerstaatliches Recht umgesetzt.

    Dies versteht sich hinsichtlich der Rechtssachen C-207/94 und C-225/94, in denen diese Rüge lediglich hilfsweise erhoben wurde, von selbst.

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