Rechtsprechung
| EuGH, 08.04.1992 - C-209/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 181
- EU-Kommission
Kommission / Feilhauer
EWG-Vertrag, Artikel 181
Verfahren - Anrufung des Gerichtshofes aufgrund einer Schiedsklausel - Ausschließlich durch Artikel 181 EWG-Vertrag und die Schiedsklausel festgelegte Zuständigkeit des Gerichtshofes - Anwendung nationaler Zuständigkeitsregeln - Ausschluß
- EU-Kommission
Kommission / Feilhauer
- Wolters Kluwer
Anrufung des Gerichtshofes auf Grund einer Schiedsklausel ; Ausschließlich durch Artikel 181 EWG-Vertrag und die Schiedsklausel festgelegte Zuständigkeit des Gerichtshofes ; Anwendung nationaler Zuständigkeitsregeln ; Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 181
Verfahren - Anrufung des Gerichtshofes aufgrund einer Schiedsklausel - Ausschließlich durch Artikel 181 EWG-Vertrag und die Schiedsklausel festgelegte Zuständigkeit des Gerichtshofes - Anwendung nationaler Zuständigkeitsregeln - Ausschluß - [EWG-Vertrag, Artikel 181] - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Schiedsklausel - Nichterfüllung des Vertrags.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1991 - C-209/90
- EuGH, 08.04.1992 - C-209/90
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.12.1986 - 426/85
Kommission / Zoubek
Auszug aus EuGH, 08.04.1992 - C-209/90
Sie beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 426/85, Kommission/Zoubek, Slg. 1986, 4057), wonach im Falle der Auflösung eines mit der Gemeinschaft geschlossenen Vertrags die Rückzahlung eines gewährten Vorschusses auch die Zinsen aus dem erhaltenen Betrag seit der Zahlung umfassen müsse.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-294/02
AMI Semiconductor Belgium (früher Alcatel Microelectronics) u.a. / Kommission - …
{FN:16} - Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-209/90 (Kommission/Feilhauer, Slg. 1992, I-2613, Randnr. 13).{FN:17} - Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 22. Oktober 1991 in der Rechtssache C-209/90 (Kommission/Feilhauer, Slg. 1992, 2622, Nr. 18).
- EuGH, 26.02.2015 - C-564/13
Planet / Kommission - Rechtsmittel - Art. 340 Abs. 1 AEUV - Vertragliche Haftung …
Rn. 21 Insoweit hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass es zwar vorkommen kann, dass er im Rahmen einer gemäß Art. 272 AEUV vereinbarten Schiedsklausel den Rechtsstreit auf der Grundlage des für den betreffenden Vertrag maßgeblichen nationalen Rechts zu entscheiden hat; seine Zuständigkeit für die Entscheidung eines Rechtsstreits über diesen Vertrag bestimmt sich jedoch allein nach diesem Artikel und den Bestimmungen der Schiedsklausel, ohne dass ihm Vorschriften des nationalen Rechts entgegengehalten werden können, die seine Zuständigkeit angeblich ausschließen (Urteile Kommission/Zoubek, 426/85, EU:C:1986:501, Rn. 10, und Kommission/Feilhauer, C-209/90, EU:C:1992:172, Rn. 13). - EuG, 19.09.2012 - T-168/10
Kommission / SEMEA und Commune de Millau - Schiedsklausel - Subventionsvertrag …
Im Übrigen ist Art. 272 AEUV gleichermaßen für alle Gerichte als Sondervorschrift anzusehen, ausgestattet mit einem Vorrang gegenüber abweichendem innerstaatlichen Recht (Schlussanträge von Generalanwalt Lenz in der Rechtssache Kommission/Feilhauer, C-209/90, Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 1992, Slg. 1992, I-2613, I-2622, Nr. 18).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-43/17
Jenkinson/ Rat u.a. - Rechtsmittel - Personal der internationalen Missionen der …
{FN:19} Vgl. Urteile vom 18. Dezember 1986, Kommission/Zoubek (…426/85, EU:C:1986:501, Rn. 10), vom 8. April 1992, Kommission/Feilhauer (C-209/90, EU:C:1992:172, Rn. 13), und vom 26. Februar 2015, Planet/Kommission (…C-564/13 P, EU:C:2015:124, Rn. 21). - EuG, 08.05.2007 - T-271/04
Citymo / Kommission - Vertragliche Haftung - Schiedsklausel - Mietvertrag - …
Rn. 55 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Gerichtshof im Rahmen einer gemäß Art. 238 EG vereinbarten Schiedsklausel den Rechtsstreit auf der Grundlage des für den betreffenden Vertrag maßgeblichen nationalen Rechts zu entscheiden haben mag; seine Zuständigkeit für die Entscheidung eines Rechtsstreits über diesen Vertrag bestimmt sich jedoch allein nach Art. 238 EG und der Schiedsklausel, ohne dass ihm Bestimmungen des nationalen Rechts entgegengehalten werden können, die seine Zuständigkeit angeblich ausschließen (Urteil des Gerichtshofs vom 8. April 1992, Kommission/Feilhauer, C-209/90, Slg. 1992, I-2613, Randnr. 13). - EuG, 24.10.2014 - T-29/11
Technische Universität Dresden / Kommission - Schiedsklausel - Aktionsprogramm …
Rn. 50 Die Zuständigkeit der Unionsgerichte für die Entscheidung eines Rechtsstreits über einen Vertrag aufgrund der Schiedsklausel bestimmt sich nach der Rechtsprechung allein nach Art. 272 AEUV und den Bestimmungen der Klausel selbst (Urteil vom 8. April 1992, Kommission/Feilhauer, C-209/90, Slg, EU:C:1992:172, Rn. 13). - EuG, 16.07.2014 - T-59/11
Isotis / Kommission - Schiedsklausel - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der …
Rn. 78 Nach dem allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, wonach jedes Gericht seine eigenen Verfahrensvorschriften anwendet, beurteilt sich die gerichtliche Zuständigkeit ebenso wie die Zulässigkeit der Klageanträge - unabhängig davon, ob diese vom Kläger oder dem Beklagten gestellt werden - allein nach dem Unionsrecht (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs Kommission/Zoubek, oben in Rn. 73 angeführt, Rn. 10, und vom 8. April 1992, Kommission/Feilhauer, C-209/90, Slg. 1992, I-2613, Rn. 13). - EuGH, 21.02.2002 - C-416/98
Kommission / Nea Energeiaki Technologia - "Artikel 181 EG-Vertrag (jetzt Artikel …
Daher sei die Gemeinschaft nach der Kündigung des Vertrages gemäß dessen Artikel 8 und der Zustellung dieser Kündigung an die Beklagte nach dem in dieser Bestimmung vorgesehenen Verfahren berechtigt, die Rückzahlung des der Beklagten bereits ausgezahlten Vorschusses unabhängig davon zu verlangen, ob diese ein Verschulden treffe (Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-209/90, Kommission/Feilhauer, Slg. 1992, I-2613). - EuGH, 06.04.1995 - C-299/93
Bauer / Kommission
Doch selbst wenn man unterstellt, daß diese Vorschrift auf die obengenannte Schiedsklausel anwendbar sein könnte, ergibt sich aus dem Urteil vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-209/90 (Kommission/Feilhauer, Slg. 1992, I-2613, Randnr. 13), daß sich die Zuständigkeit des Gerichtshofes für die Entscheidung eines Rechtsstreits über einen Vertrag allein nach dem - wörtlich mit Artikel 153 EAG-Vertrag übereinstimmenden - Artikel 181 EWG-Vertrag und der Schiedsklausel bestimmt, ohne daß ihm Vorschriften des nationalen Rechts entgegengehalten werden könnten, die seine Zuständigkeit angeblich ausschließen. - EuG, 27.04.2022 - T-4/20
Sieć Badawcza Łukasiewicz - Port Polski Ośrodek Rozwoju …
Rn. 112 Erstens ist festzustellen, dass nach einem allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz jedes Gericht seine eigenen Verfahrensvorschriften anwendet, einschließlich der Zuständigkeitsvorschriften (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. April 1992, Kommission/Feilhauer, C-209/90, EU:C:1992:172, Rn. 13). - EuG, 16.09.2013 - T-435/09
GL2006 Europe / Kommission - Schiedsklausel - Im Zusammenhang mit dem fünften und …
- EuG, 17.12.2010 - T-460/08
Kommission / Acentro Turismo - Schiedsklausel - Dienstleistungsvertrag über die …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-114/94
Intelligente Systemen, Database toepassingen, Elektronische diensten BV (IDE) …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1995 - C-299/93
Ernst Bauer gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Schiedsklausel - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1991 - C-209/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Walter Feilhauer.
Schiedsklausel - Nichterfüllung des Vertrags
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1991 - C-209/90
- EuGH, 08.04.1992 - C-209/90
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80
Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1991 - C-209/90
(28) - Besonders deutlich wird dies, betrachtet man die Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach durch den Widerruf der Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Zuwendung für die weitere Zukunft beseitigt wird (siehe Urteil vom 11. Februar 1983 - 7 C 70/80 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1984, 36, 38). - EuGH, 18.12.1986 - 426/85
Kommission / Zoubek
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1991 - C-209/90
(4) - Urteil vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 426/85 (Kommission/Zoubek, Slg. 1986, 4057). - EuGH, 07.12.1976 - 23/76
Pellegrini u.a. / Kommission u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1991 - C-209/90
(3) - Davon scheint auch der Gerichtshof in der Rechtssache Pellegrini (zu Artikel 153 EAG-Vertrag) ausgegangen zu sein (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1976 in der Rechtssache 23/76, Pellegrini/Kommission, Slg. 1976, 1807, Randnr. 9 f.).
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