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| EuGH, 07.07.2016 - C-210/15 P |
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Polen / Kommission
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Polen / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - EGFL und ELER - Von der Finanzierung durch die Europäische Union ausgeschlossene Ausgaben - Verordnungen (EG) Nr. 1257/1999 und Nr. 1698/2005 - Vorruhestand von Landwirten - Endgültige Einstellung jeglicher kommerzieller landwirtschaftlicher Tätigkeit
Verfahrensgang
- EuG, 25.02.2015 - T-257/13
- EuGH, 07.07.2016 - C-210/15 P
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
Ministru kabinets - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung …
Rn. 44 Außerdem schließt der Gerichtshof aus dem Umstand, dass es diese verschiedenen Ziele gibt, dass der Unionsgesetzgeber den Vorruhestand in der Landwirtschaft fördern wollte, um die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern und älteren Landwirten einen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen, ihre Tätigkeit vorzeitig einzustellen, wenn sie dies normalerweise nicht tun würden, wobei die Zusatzrente oder das zusätzliche Einkommen nur eine der Folgen aus der Anwendung der Verordnung Nr. 1257/1999 ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2016, Polen/Kommission, C-210/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:529, Rn. 39). - EuG, 03.04.2017 - T-28/16
Deutschland/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene …
Rn. 95 Im vorliegenden Fall ist erstens darauf hinzuweisen, dass - wie die Kommission geltend macht - der Umstand, dass das BayZal nicht vorsah, die Bewilligung der ELER-Förderung von der Durchführung einer vergleichenden Auswahl zwischen den potenziell förderfähigen Vorhaben abhängig zu machen, ohne Bedeutung für die Auslegung des Art. 71 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1698/2005 ist, wie sie oben in den Rn. 65 und 66 formuliert worden ist und wonach die Umsetzung dieser Kriterien zwingend war (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Juli 2016, Polen/Kommission, C-210/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:529, Rn. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-4/17
Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - EGFL - Ausschluss bestimmter …
{FN:16} Urteile vom 30. September 2009, Niederlande/Kommission (T-55/07, EU:T:2009:371), Rn. 97), und vom 25. Februar 2015, Polen/Kommission (…T-257/13, EU:T:2015:111, Rn. 53), Letzteres implizit bestätigt durch Urteil vom 7. Juli 2016, Polen/Kommission (C-210/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:529, Rn. 43).
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