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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 08.06.2007 | EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 14.05.2008 - C-231/07, C-232/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25063
EuGH, 14.05.2008 - C-231/07, C-232/07 (https://dejure.org/2008,25063)
EuGH, Entscheidung vom 14.05.2008 - C-231/07, C-232/07 (https://dejure.org/2008,25063)
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - C-231/07, C-232/07 (https://dejure.org/2008,25063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Umsatzsteuerpflicht von Wettvermittlern

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour d'appel de Bruxelles (Belgien) - Auslegung von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1897
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuGH, 22.10.2015 - C-264/14

    "Bitcoin"-Umsätze mehrwertsteuerbefreit

    Rn. 36 Insoweit geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass der Zweck der in Art. 135 Abs. 1 Buchst. d bis f vorgesehenen Steuerbefreiungen insbesondere darin besteht, die Schwierigkeiten, die mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der abzugsfähigen Mehrwertsteuer verbunden sind, zu beseitigen (…vgl. u. a. Urteil Velvet & Steel Immobilien, C-455/05, EU:C:2007:232, Rn. 24, sowie Beschluss Tiercé Ladbroke, C-231/07 und C-232/07, EU:C:2008:275, Rn. 24).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-242/08

    Swiss Re Germany Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 9 Abs. 2 …

    Rn. 43 Die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Art. 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, sind eng auszulegen, da diese Steuerbefreiungen Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. Urteile Taksatorringen, Randnr. 36, und Arthur Andersen, Randnr. 24, sowie Beschluss vom 14. Mai 2008, Tiercé Ladbroke und Derby, C-231/07 und C-232/07, Randnr. 15).

    Rn. 46 Der Gerichtshof hat dazu außerdem festgestellt, dass die in der genannten Bestimmung aufgeführten Umsätze, auch wenn sie nicht notwendigerweise von Banken oder Finanzinstituten getätigt werden müssen, dennoch in ihrer Gesamtheit in den Bereich der Finanzgeschäfte fallen (vgl. Urteil vom 19. April 2007, Velvet & Steel Immobilien, C-455/05, Slg. 2007, I-3225, Randnr. 22, sowie Beschluss Tiercé Ladbroke und Derby, Randnr. 17).

    Rn. 49 Diese Auslegung wird durch den Zweck der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiungstatbestände bestätigt, der u. a. in der Vermeidung einer Erhöhung der Kosten des Verbraucherkredits besteht (vgl. Urteil Velvet & Steel Immobilien, Randnr. 24, sowie Beschluss Tiercé Ladbroke und Derby, Randnr. 24).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-276/09

    Everything Everywhere - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung - Art. 13 …

    Rn. 24 Das ist namentlich der Fall, wenn ein Teil oder mehrere Teile als Hauptleistung anzusehen sind, während andere Teile als eine oder mehrere Nebenleistungen einzustufen sind, die steuerlich ebenso zu behandeln sind wie die Hauptleistung (vgl. u. a. Urteile CPP, Randnr. 30, vom 15. Mai 2001, Primback, C-34/99, Slg. 2001, I-3833, Randnr. 45, und RLRE Tellmer Property, Randnr. 18, sowie Beschluss vom 14. Mai 2008, Tiercé Ladbroke und Derby, C-231/07 und C-232/07, Randnr. 21).

    Rn. 25 Insbesondere ist eine Leistung als Nebenleistung einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für die Kunden keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. u. a. Urteile CPP, Randnr. 30, Primback, Randnr. 45, und RLRE Tellmer Property, Randnr. 18, sowie Beschluss Tiercé Ladbroke und Derby, Randnr. 21).

    21 und 22, und Ludwig, Randnr. 17, sowie Beschluss Tiercé Ladbroke und Derby, Randnrn.

  • EuGH, 26.05.2016 - C-607/14

    Bookit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 55 Zum anderen würden, wenn eine in der Abwicklung der Kartenzahlung bestehende Dienstleistung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende von der in Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Steuerbefreiung erfasst würde, die mit der Steuerbefreiung von Finanzumsätzen verfolgten Ziele verletzt; diese soll die mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der abzugsfähigen Mehrwertsteuer verbundenen Schwierigkeiten mindern und eine Erhöhung der Kosten des Verbraucherkredits verhindern (…Urteil vom 19. April 2007, Velvet & Steel Immobilien, C-455/05, EU:C:2007:232, Rn. 24, und Beschluss vom 14. Mai 2008, Tiercé Ladbroke und Derby, C-231/07 und C-232/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:332, Rn. 24).
  • BFH, 15.02.2017 - XI R 21/15

    Zur Steuerbarkeit der Umsätze eines selbständigen Sportwettvermittlers an einen …

    Rn. 9 Der EuGH hat vielmehr entschieden, dass bei einer Leistung, die 'insbesondere in der Annahme von Wetten im Namen des Auftraggebers, der Aufzeichnung dieser Wetten, der Bestätigung des Abschlusses der Wette durch die Ausgabe eines Belegs an den Kunden, der Vereinnahmung der Gelder und schließlich der Auszahlung der Gewinne' besteht, die 'Hauptleistung der Annahmestellen an ihren Auftraggeber in der Annahme der Wetten im Namen des Auftraggebers besteht, während die Vereinnahmung der Gelder für den Auftraggeber kein Selbstzweck, sondern eine Nebenleistung ist' (vgl. EuGH-Urteil Tiercé Ladbroke vom 14. Mai 2008 C-231/07 und C-232/07, EU:C:2008:275, Rz 18 und 22, wiedergegeben in Höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 990).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-540/09

    Skandinaviska Enskilda Banken - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie …

    {FN:9} - Urteil vom 19. April 2007, Velvet & Steel Immobilien (C-455/05, Slg. 2007, I-3225, Randnr. 24), und Beschluss vom 14. Mai 2008, Tiercé Ladbroke (C-231/07 und C-232/07, Randnr. 24).

    {FN:26} - Urteil Velvet & Steel, oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 22; Beschluss Tiercé Ladbroke, oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 17.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-29/08

    SKF - Mehrwertsteuer - Auslegung der Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und …

    {FN:19} - Vgl. zuletzt Beschluss vom 14. Mai 2008, Tiercé Ladbroke (C-231/07 und C-232/07, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-464/12

    ATP PensionService - Mehrwertsteuer - Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der …

    Zum dritten Problemfeld siehe Urteile SDC, und vom 26. Juni 2003, MKG-Kraftfahrzeuge-Factoring (C-305/01, Slg. 2003, I-6729); Beschluss vom 14. Mai 2008, Tiercé Ladbroke u. a. (C-231/07 und C-232/07); Urteile vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding (C-242/08, Slg. 2009, I-10099), vom 28. Oktober 2010, Axa UK (C-175/09, Slg. 2010, I-10701), und vom 28. Juli 2011, Nordea Pankki Suomi (C-350/10, Slg. 2011, I-7359); Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Granton Advertising (C-461/12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-461/12

    Granton Advertising - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 13 Teil B Buchst. d …

    {FN:14} - Vgl. Urteile vom 19. April 2007, Velvet & Steel Immobilien (C-455/05, Slg. 2007, I-3225, Randnr. 24), vom 22. Oktober 2009, Swiss Re Germany Holding (C-242/08, Slg. 2009, I-10099, Randnr. 49), und Skandinaviska Enskilda Banken (zitiert in Fn. 6, Randnr. 21); siehe auch Beschluss vom 14. Mai 2008, Tiercé Ladbroke (C-231/07 und C-232/07, Slg. 2008, I-73, Randnr. 24).
  • FG Saarland, 13.10.2014 - 1 K 1008/12

    Besteuerung von Umsätzen an einen Sportwettenveranstalter - Steuerbarkeit - …

    Die Führung der Fremdgeldkasse stelle einen wesentlichen und regelmäßigen Bestandteil der Tätigkeit eines Vermittlers dar, die Übernahme des Inkassos oder die Entrichtung der Eingangsabgaben durch den Vermittler seien ein unselbstständiger Teil der Vermittlungsleistungen im Sinne von § 4 Nr. 5 UStG a.F. Die Vereinnahmung der Gelder für den Auftraggeber sei nach der Rechtsprechung des EuGH kein Selbstzweck, sondern eine Nebenleistung zur Vermittlungsleistung (Beschluss vom 14. Mai 2008 - Rs.C-231/07, C-232/07, Tiercé Ladbroke und Derby).
  • EuGH, 08.06.2007 - C-231/07

    Tiercé Ladbroke

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Rechtsprechung
   EuGH, 08.06.2007 - C-231/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36070
EuGH, 08.06.2007 - C-231/07 (https://dejure.org/2007,36070)
EuGH, Entscheidung vom 08.06.2007 - C-231/07 (https://dejure.org/2007,36070)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - C-231/07 (https://dejure.org/2007,36070)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Umsatzsteuerpflicht von Wettvermittlern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.05.2008 - C-231/07

    Tiercé Ladbroke

    Auszug aus EuGH, 08.06.2007 - C-231/07
    Les affaires C-231/07 et C-232/07 sont jointes aux fins de la procédure écrite et orale ainsi que de l'arrêt..
  • EuGH, 26.05.2016 - C-607/14

    Bookit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

    Rn. 55 Zum anderen würden, wenn eine in der Abwicklung der Kartenzahlung bestehende Dienstleistung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende von der in Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Steuerbefreiung erfasst würde, die mit der Steuerbefreiung von Finanzumsätzen verfolgten Ziele verletzt; diese soll die mit der Bestimmung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der abzugsfähigen Mehrwertsteuer verbundenen Schwierigkeiten mindern und eine Erhöhung der Kosten des Verbraucherkredits verhindern (…Urteil vom 19. April 2007, Velvet & Steel Immobilien, C-455/05, EU:C:2007:232, Rn. 24, und Beschluss vom 14. Mai 2008, Tiercé Ladbroke und Derby, C-231/07 und C-232/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:332, Rn. 24).
  • EuGH, 14.05.2008 - C-232/07

    Derby

    Rn. 12 Par ordonnance du président de la Cour du 8 juin 2007, 1es affaires C-231/07 et C-232/07 ont été jointes aux fins de la procédure écrite, de la procédure orale et de l'arrêt.
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   EuGH - C-231/07   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,2526
EuGH - C-231/07 (https://dejure.org/9999,2526)
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Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel de Bruxelles (Belgien) eingereicht am 10. Mai 2007 - Tiercé Ladbroke SA / État belge

Verfahrensgang

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