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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 22.04.1999 - C-272/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2177
EuGH, 22.04.1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
EuGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
EuGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - C-272/97 (https://dejure.org/1999,2177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Kollegialprinzip - Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG - Jahresabschluß und konsolidierter Abschluß

  • Judicialis

    Richtlinie 90/605/EWG; ; Richtlinie 78/660/EWG; ; Richtlinie 83/349/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Kollegialprinzip - Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG - Jahresabschluß und konsolidierter Abschluß

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 169
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Entscheidung der Kommission, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben - Anwendung des Kollegialprinzips - Tragweite

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtumsetzung einer Richtlinie; Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG ; Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss von Kapitalgesellschaften

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulängliche Umsetzung der EWG-Richtlinie 60/605 über den Jahresabschluß bzw. konsolidierten Abschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Offenlegung von Jahresabschlüssen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; unterlassene Umsetzung einer EG-Richtlinie über den Jahresabschluß sowie den konsolidierten Abschluß für GmbH & Co. KG

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 90/605/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluß bzw. den konsolidierten Abschluß hinsichtlich ihres ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 923
  • EuZW 1999, 446
  • WM 1999, 1420
  • BB 1999, 1485
  • DB 1999, 950
  • NZG 1999, 536
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE …

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-272/97
    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449) die Voraussetzungen für den Erlaß von mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Kommission geprüft.

    Im vorliegenden Fall gilt für die Verfügbarkeit der Elemente, die den Mitgliedern des Kollegiums für ihren Beschluß, die mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben, dienlich erschienen, und infolgedessen für die Einhaltung des Kollegialprinzips dasselbe wie in jenem Urteil Kommission/Deutschland.

  • EuGH, 19.02.1998 - C-8/97

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 22.04.1999 - C-272/97
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-8/97, Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-823, Randnr. 8).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-435/02

    Springer

    11 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-272/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-2175) festgestellt, dass die Richtlinie 90/605 nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist in deutsches Recht umgesetzt worden war.
  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98

    Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen

    Demgemäß ist im Streitfall auch nicht darüber zu entscheiden, ob die bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie 90/605/EWG vom 8. November 1990 (Kapitalgesellschaften und Co. - Richtlinie, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 317/60 vom 16. November 1990; vgl. EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1999, 923) unmittelbare Wirkung gegenüber der Klägerin entfaltete (vgl. Theile, GmbH-Rundschau 1999, 1241, 1243; offen Senatsurteil vom 28. März 2000 VIII R 77/96, BFHE 191, 339;… ablehnend Gesetzentwurf zum KapCoRiLiG, BTDrucks 14/1806, S. 12; Hennrichs, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 1997, 66, 85 ff.; vgl. nunmehr § 264a HGB; Art. 48 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch i.d.F. des KapCoRiLiG vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154).
  • FG Hamburg, 22.04.1999 - II 23/97

    EuGH-Vorlage: Bilanzierung von Kreditrisiken

    Die Richtlinie des Rates vom 8. November 1990 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der BiRiLi und der Konzernbilanz-Richtlinie auf Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftende natürliche Personen (90/605/EWG, ABl 1990 L 317, 60) ist derzeit in Deutschland noch nicht umgesetzt worden (vgl. inzwischen EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97 - Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Der Betrieb -DB- 1999, 950 f; zum Gesetzgebungsvorhaben DB 1999, 761).

    Gleichwohl wird auch bei dieser gesetzeshistorischen Betrachtung nicht verkannt, daß Regelungsgehalte der BiRiLi, die schon seinerzeit nach allgemeiner Auffassung für alle Kaufleute galten, in den Ersten Abschnitt (§§ 238-263) des Dritten Buchs des HGB übernommen wurden (Darstellung und Nachweise im Vorlagebeschluß des I. Senats des BFH an den Großen Senat vom 9. September 1998 I R 6/96 , BFHE 187, 215, BStBl II 1999, 129, [BFH 09.09.1998 - I R 6/96] GrS 1/99; vgl. inzwischen EuGH-Urteil vom 22. April 1999 Rs. C-272/97 - Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland, DB 1999, 950 f, zu 28-29).

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   Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-272/97   

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Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-272/97 (https://dejure.org/1998,20680)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.12.1998 - C-272/97 (https://dejure.org/1998,20680)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - C-272/97 (https://dejure.org/1998,20680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Kollegialprinzip - Richtlinie 90/605/EWG zur Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG - Jahresabschluß und konsolidierter Abschluß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.05.1998 - C-298/97

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Richtlinie 91/157/EWG - Nichterlaß …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-272/97
    15: - Siehe Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-298/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-3301).
  • EuGH, 19.02.1998 - C-8/97

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-272/97
    16: - Siehe z. B. die Urteile vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-208/96 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-5375, Randnr. 9) und vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-135/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-823, Randnr. 8).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-208/96

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-272/97
    16: - Siehe z. B. die Urteile vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-208/96 (Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-5375, Randnr. 9) und vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-135/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-823, Randnr. 8).
  • EuGH - C-186/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-272/97
    Aus den in der Verhandlung der Rechtssachen C-191/95 und C-186/97 zutage getretenen Umständen ergebe sich, daß den Kommissionsmitgliedern als Entwurf einer Entscheidung über die Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme nur ein Verwaltungsschriftstück vorgelegt worden sei, in dem lediglich die Nummer der fraglichen Richtlinie, der Name des den Vertrag verletzenden Staates und der aus einem Wort bestehende Vorschlag der zuständigen Dienststellen unterbreitet worden sei, eine Entscheidung über die Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme zutreffen.
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