Rechtsprechung
| EuGH, 25.02.2010 - C-295/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Spanien
- EU-Kommission
Europäische Kommission gegen Königreich Spanien.
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 28. Juli 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten ...
Wird zitiert von ... (4)
- EuGH, 28.02.2013 - C-483/10
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entwicklung der …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der durch eine Richtlinie vorgeschriebenen Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 7. Juli 2009, Kommission/Griechenland, C-369/07, Slg. 2009, I-5703, Randnr. 45, und vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien, C-295/09, Randnr. 10). - EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Rn. 18 Im Übrigen kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Normen des Unionsrechts festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2001, Kommission/Luxemburg, C-450/00, Slg. 2001, I-7069, Randnr. 8, vom 28. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-375/04, Randnr. 11, und vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien, C-295/09, Randnr. 10). - EuGH, 24.05.2012 - C-352/11
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Rn. 13 Insoweit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2001, Kommission/Luxemburg, C-450/00, Slg. 2001, I-7069, Randnr. 8, und vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien, C-295/09, Randnr. 10). - Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-483/10
Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 2001/14/EG - …
{FN:17} - Vgl. u. a. Urteil vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien (C-295/09, Randnr. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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