Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.2019 - C-304/18 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission/ Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - Zölle - Feststellung einer Zollschuld - Ausweisung in einer gesonderten Buchführung - Verpflichtung zur Bereitstellung an die Europäische Union - Verspätet eingeleitetes Einziehungsverfahren - Verzugszinsen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Kommission/ Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld)
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Kommission/ Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel - Zölle - Feststellung einer Zollschuld - Ausweisung in einer gesonderten Buchführung - Verpflichtung zur Bereitstellung an die Europäische Union - Verspätet eingeleitetes Einziehungsverfahren - Verzugszinsen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Kommission/ Italien (Ressources propres - Recouvrement d'une dette douanière)
[fremdsprachig]
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (7)
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation) …
{FN:73} Vgl. z. B. Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland (68/88, EU:C:1989:339), vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683), vom 3. April 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-60/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:219), und aus jüngerer Zeit vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601).{FN:75} Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 76 und Tenor).
{FN:77} Vgl. Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601).
{FN:223} Vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:228} Vgl. Urteile vom 8. Juli 2010, Kommission/Italien (…C-334/08, EU:C:2010:414, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 61).
{FN:231} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-60/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:219, Rn. 50), vom 17. März 2011, Kommission/Portugal (…C-23/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:160, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 61).
{FN:246} Vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601).
- EuGH, 08.03.2022 - C-213/19
Das Vereinigte Königreich hat dadurch gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf …
Rn. 185 Die Zulässigkeit eines solchen Antrags steht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Bereich der Eigenmittel, in deren Rahmen es auch um derartige Anträge ging, außer Frage (…vgl. u. a. Urteile vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark, C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 30 bis 34…, vom 3. April 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-60/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:219, Rn. 37 bis 62, und vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien [Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld] , C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 48 bis 77).Rn. 187 Der Gerichtshof hat nämlich einem Antrag der Kommission auf Feststellung einer Verletzung des Unionsrechts durch die Weigerung, einen bestimmten Betrag an Eigenmitteln bereitzustellen, stattgegeben, obwohl der betreffende Mitgliedstaat bestritt, dass die Union Anspruch auf diesen Betrag hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien [Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld], C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 48 bis 77).
Rn. 346 Schließlich obliegt es wegen des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Erhebung der Einnahmen aus den Zöllen und der Bereitstellung der entsprechenden Mittel für die Kommission den Mitgliedstaaten - im Einklang mit ihren Verpflichtungen aus Art. 325 Abs. 1 AEUV, die finanziellen Interessen der Union vor Betrügereien und sonstigen gegen diese Interessen gerichteten rechtswidrigen Handlungen zu schützen - die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die effektive und vollständige Erhebung der Zölle und damit dieser Mittel sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien [Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld], C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.07.2020 - C-575/18
Tschechische Republik/ Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen …
Ein festgestellter Anspruch, der noch nicht eingezogen wurde und für den eine Sicherheit nicht geleistet worden ist, wird nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. b dieser Verordnung in einer gesonderten Buchführung ausgewiesen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien [Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld], C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 52).
- EuGH, 11.04.2024 - C-770/22
OSTP ltaly - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EU) Nr. …
Rn. 27 Im Hinblick darauf und in Anbetracht dessen, dass die Mitgliedstaaten, wenn eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde nach den Zollkodizes nicht ausgesetzt wurde, die Pflicht trifft, rechtzeitig tätig zu werden, um die Eigenmittel der Union zu schützen, worauf der Gerichtshof im Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, EU:C:2019:601), hingewiesen hat, kam das vorlegende Gericht zu dem Schluss, dass, "was an den Grenzen erhobene Abgaben anbelangt, die Eigenmittel der [Union] darstellen, das nicht rechtskräftige Urteil, das vorsieht, dass dem Abgabenschuldner die als nicht geschuldet erachteten Zölle erstattet werden, nicht als gemäß Art. 69 Abs. 1 des gesetzesvertretenden Dekrets [Nr. 546/1992] … als sofort vollstreckbar anzusehen ist, [da diese] Bestimmung … mit dem Zollkodex [der Union] unvereinbar [ist]".Der Gerichtshof hat nämlich bereits darauf hingewiesen, dass die von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats begangenen Fehler diesen nicht von seiner Verpflichtung entbinden, der Union die Abgaben abzuführen, die er hätte feststellen müssen, gegebenenfalls zuzüglich Verzugszinsen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien [Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld], C-304/18, EU:C:2019:601, Rn. 61).
- EuG, 11.05.2022 - T-151/20
The General Court upholds in part the Czech Republic's action based on the unjust …
Rn. 80 Ein festgestellter Anspruch, der noch nicht eingezogen wurde und für den eine Sicherheit nicht geleistet worden ist, wird nach Art. 6 Abs. 3 Buchst. b dieser Verordnung in einer gesonderten Buchführung, der Buchführung B, ausgewiesen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien [Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld], C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 52). - Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-206/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Erstattung oder Erlass von Einfuhr- …
Der Gerichtshof hat entschieden, dass es den Mitgliedstaaten obliegt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die wirksame und vollständige Erhebung der Zölle zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien [Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld], C-304/18, EU:C:2019:601, Rn. 49 und 50). - Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-110/21
Universität Bremen/ REA - Rechtsmittel - Art. 19 der Satzung des Gerichtshofs der …
{FN:9} Vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juli 2019, Kommission/Italien (Eigenmittel - Einziehung einer Zollschuld) (C-304/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:601, Rn. 75).
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