Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
| Titel II - Finanzvorschriften (Art. 310 - 325) |
| Kapitel 6 - Betrugsbekämpfung (Art. 325) |
(1) Die Union und die Mitgliedstaaten bekämpfen Betrügereien und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete rechtswidrige Handlungen mit Maßnahmen nach diesem Artikel, die abschreckend sind und in den Mitgliedstaaten sowie in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union einen effektiven Schutz bewirken.
(2) Zur Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, ergreifen die Mitgliedstaaten die gleichen Maßnahmen, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten.
(3) Die Mitgliedstaaten koordinieren unbeschadet der sonstigen Bestimmungen der Verträge ihre Tätigkeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Union vor Betrügereien. Sie sorgen zu diesem Zweck zusammen mit der Kommission für eine enge, regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden.
(4) Zur Gewährleistung eines effektiven und gleichwertigen Schutzes in den Mitgliedstaaten sowie in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union beschließen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Rechnungshofs die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten.
(5) Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Maßnahmen vor, die zur Durchführung dieses Artikels getroffen wurden.
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Rechtsprechung zu Art. 325 AEUV
149 Entscheidungen zu Art. 325 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.07.2026 - C-523/24
Das Unionsrecht steht dem spanischen Amnestiegesetz zur Normalisierung der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-523/24
Generalanwalt Spielmann ist der Ansicht, dass verschiedene Bestimmungen des ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2025 - C-523/24
- EuGH, 16.07.2026 - C-280/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 17.06.2025 - C-280/25
Lin II
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-280/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der ...
- EuGH, 17.06.2025 - C-280/25
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 21.12.2021 - C-357/19
Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des ...
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-811/19
FQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der ...
- EuGH, 21.12.2021 - C-357/19
- EuGH, 24.07.2023 - C-107/23
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-107/23
Lin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-107/23
Querverweise
Auf Art. 325 AEUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften
- Finanzvorschriften
- [Ohne Ebenenüberschrift]
- Art. 310 (ex-Artikel 268 EGV)