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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.2001 - C-316/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2484
EuGH, 08.03.2001 - C-316/99 (https://dejure.org/2001,2484)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 (https://dejure.org/2001,2484)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - C-316/99 (https://dejure.org/2001,2484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Judicialis

    Richtlinie Nr. 96/43/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie Nr. 85/73/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist"

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats aufgrund der Nichtumsetzung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baltext.ch PDF (Entscheidungsbesprechung)
  • martenbreuer.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    (Dr. Marten Breuer; BayVBl. 14/2001, 431-433)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr; …

    Der Wirksamkeit der Umsetzung stand weder entgegen, wenn sie erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist erfolgt sein sollte, noch wurde sie wieder beseitigt, wenn spätere Änderungen der Richtlinie, welche den vorliegenden Rechtsstreit nicht betreffen, ihrerseits nicht oder nicht fristgerecht umgesetzt worden sein sollten (vgl. EuGH, Urteil vom 8. März 2001 - Rs. C-316/99, Kommission/Deutschland - Slg. I-2037, 2045).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne …

    Dass die ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung der genannten Richtlinien in das nationale Recht unterblieben sei, sei zudem vom Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 13.12.2001 - A 2 S 139/99 - und vom Europäischen Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 - in der Rs. "Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland" verbindlich festgestellt worden.

    Auch ist an der vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 02.06.2006 - 2 M 170/06 - vertretenen Auffassung uneingeschränkt festzuhalten, wonach die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 - in der Rs. "Kommission ./. Deutschland" über die nicht fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland nichts darüber besagt, inwieweit die föderalen Untergliederungen des Mitgliedsstaates die europarechtlichen Anforderungen national umgesetzt haben.

    Rn. 81 Insbesondere trifft es auch nicht zu - wie die Klägerin meint -, dass der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 - in der Rs. "Kommission ./. Deutschland" (EuGH I, 2001, 02037) entschieden habe, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Länder auf die Erhebung von Gebühren in Höhe der EG-Pauschalgebühren beschränkt seien, bis eine ordnungsgemäß und umfassende Transformation der Richtlinie 85/73/EWG i. d. F. der Richtlinie 96/43/EG in das nationale Recht stattgefunden habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte; …

    Ebenso ist der Verweis der Klägerin auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. März 2001 - Rs. C - 316/99 - (Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Bundesrepublik Deutschland), mit dem festgestellt worden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland mangels fristgerechten Erlassens der erforderlichen Umsetzungsvorschriften gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der RL 96/43/EG verstoßen hat, letztlich ohne Belang.
  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2032/00

    Erhebung von Gebühren für eine amtliche Trichinenuntersuchung sowie einer …

    Schließlich sei auf die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2001 - C-316/99 - hinzuweisen, wonach die Bundesrepublik wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden sei, weil sie gegen ihre Verpflichtung aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der RL 96/43/EG verstoßen habe, die Richtlinie rechtzeitig umzusetzen.

    Rn. 35 Urteil vom 08.03.2001 - C-316/99 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08

    Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000

    Das Urteil des EuGH v. 8. März 2001 in der Rechtssache - C-316/99 - beziehe sich - wie sich aus Teilziffer 3 und 9 der Entscheidungsgründe ergebe - nicht nur auf die Nichtumsetzung eines Teiles der Richtlinie, der sich mit (vorliegend nicht streitgegenständlichen) Pauschalgebühren für die Untersuchung von Geflügelfleisch befasse, sondern lege die Nichtumsetzung der Richtlinie für alle Arten von Schlachtfleisch fest.

    An der vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 06. Juni 2006 (- 2 M 170/06 -) vertretenen Auffassung, dass die Feststellung des EuGH über die nicht fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland (Urt. v. 08.03.2001 - C-316/99 - a.a.O.) nichts darüber besage, inwieweit die förderalen Untergliederungen des Mitgliedstaates die europarechtlichen Anforderungen national umgesetzt haben und dass es nicht sowohl eines bundesrechtlichen als auch eines landesrechtlichen Umsetzungsaktes bedürfe, sondern jeder Mitgliedsstaat berechtigt sei, die Zuständigkeit auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte mittels Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht, ist uneingeschränkt festzuhalten (…vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 26.03.2009 - 17 A 3510/03 - [...] unter Verweis auf sein Grundsatzurteil v. 14.12.2004 - 9 A 4232/02 - [...]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 5 N 14.06

    Fleischhygiene: Gebühr für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung

    Soweit sie zunächst unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2001 (- Rs. C-316/99 -, juris) sinngemäß geltend macht, der Bund habe die RL 85/73/EWG nicht transformiert, überzeugt dies nicht.

    Die mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2001 (- Rs. C-316/99 -, juris) festgestellte mangelhafte Umsetzung der Richtlinie 96/43/EG durch die Bundesrepublik Deutschland betrifft nicht den hier streitigen Bereich der Untersuchungsgebühren für Schweinefleisch.

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2031/00

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung an Schweinen einer …

    Schließlich sei auf die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2001 - C-316/99 - hinzuweisen, wonach die Bundesrepublik wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden sei, weil sie gegen ihre Verpflichtung aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der RL 96/43/EG verstoßen habe, die Richtlinie rechtzeitig umzusetzen.

    Rn. 35 Urteil vom 08.03.2001 - C-316/99 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Nichts anderes lässt sich im Übrigen dem Umstand entnehmen, dass die Bundesrepublik durch das Urteil des EuGH vom 8.3.2001 Rs. C-316/99 wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 85/73/EWG verurteilt worden ist.
  • OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Schlachttieruntersuchung und …

    Die Bundesrepublik Deutschland habe nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil vom 8. März 2001 (Rs. C - 316/99, BayVBl. 2001, 430) gegen ihre in Art. 4 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der Veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Richtlinien 90/675/EWG und 91/496/EWG (…ABl. Nr. L 162, S. 1) geregelte Umsetzungsverpflichtung dadurch verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen habe, um den in dieser Vorschrift genannten Bestimmungen nachzukommen; mangels Umsetzung der Richtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht habe auch der Antragsgegner seine auf die bundesrechtliche Vorschrift des § 24 Abs. 2 Fleischhygienegesetz (FlHG) und die landesrechtlichen Vorschriften der §§ 1 und 4 des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AGFlHG) gestützte Gebührensatzung nicht wirksam auf dieser Grundlage erlassen können.

    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Nichtigkeit der Gebührensatzungen folgt entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2001 (a.a.O.).

  • VG Minden, 31.10.2002 - 9 K 2179/99

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche …

    Schließlich sei auf die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2001 - C-316/99 - hinzuweisen, wonach die Bundesrepublik wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden sei, weil sie gegen ihre Verpflichtung verstoßen habe, die Richtlinie rechtzeitig umzusetzen.

    Rn. 45 Urteil vom 08.03.2001 - C-316/99 -.

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 4027/00

    Anforderungen an die Bemessung eines Gebührenbescheids für amtlich durchgeführte …

  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

  • VGH Hessen, 02.06.2005 - 5 UZ 1197/04

    Trichinenschau; Untersuchungsgebühr; Umsetzung von EG-Richtlinien; Rückwirkung

  • EuGH, 20.03.2003 - C-135/01

    Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • VG Köln, 13.06.2003 - 25 K 4771/00

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Einstellung eines …

  • VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10

    Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.2285

    Fleischhygiene-Gebührensatzungen der Stadt Ansbach vom 4. Dezember 2002, 9. Mai …

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.998

    Satzung der Stadt Bayreuth vom 26. September 2003 über die Erhebung von Gebühren …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06

    Fleischuntersuchungsgebühren

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 6842/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids gegenüber einer Betreiberin eines …

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 2083/01

    Klage des Betreibers eines öffentlichen Schlachthofs gegen die EG-Pauschalbeträge …

  • VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 2696/99
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   Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 01.03.1983 - 301/81

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
    9: - Vgl. Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnrn.

    Wie der Gerichtshof festgestellt hat, nehmen zudem "die Regierungen der Mitgliedstaaten an den vorbereitenden Arbeiten für die Richtlinien [teil] und [müssen] somit in der Lage sein ..., innerhalb der festgesetzten Frist die zu ihrer Durchführung erforderlichen Gesetzestexte auszuarbeiten" (vgl. Rechtssache 301/81, Randnr. 11).

    10: - Vgl. Urteile in der Rechtssache 301/81, Randnr. 8, vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 19 mit weiteren Nachweisen), in der Rechtssache C-71/97, Randnr. 14.11: - Der Gerichtshof hat in der Rechtssache C-71/97 festgestellt, daß es, "[d]a im vorliegenden Fall eine solche [objektive] Feststellung [des Verstoßes gegen die Verpflichtungen, die einem Mitgliedstaat nach dem Gemeinschaftsrecht obliegen] getroffen wurde, ... unerheblich [ist], ob der betreffende Mitgliedstaat den Verstoß mit Absicht oder fahrlässig begangen hat oder ob der Verstoß auf technischen Schwierigkeiten des Mitgliedstaats beruht" (Randnr. 15).

  • EuGH, 05.07.1990 - C-42/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
    8: - Vgl. statt vieler Urteile vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24), vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 26), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 17), vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 13 mit weiteren Nachweisen), und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-5047, Randnr. 70).

    9: - Vgl. Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81 (Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnrn.

    12: - Vgl. dazu das Urteil vom 25. November 1992 in der Rechtssache C-337/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1992, I-6103, Randnr. 27), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass in dem Fall, dass die Möglichkeit nicht vorgesehen ist, ein möglicher Antrag auf Verlängerung der für die Umsetzung bestimmter Vorschriften einer Richtlinie innerhalb der für ihre Umsetzung vorgesehenen Frist gestellt werden muss und dass auf einen verspäteten Antrag nicht eingegangen zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne auch die Urteile in den Rechtssachen C-42/89, Randnr. 23, und C-344/96, Randnr. 9).

  • EuGH, 01.10.1998 - C-71/97

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
    8: - Vgl. statt vieler Urteile vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24), vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 26), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 17), vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 13 mit weiteren Nachweisen), und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-5047, Randnr. 70).

    10: - Vgl. Urteile in der Rechtssache 301/81, Randnr. 8, vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 19 mit weiteren Nachweisen), in der Rechtssache C-71/97, Randnr. 14.11: - Der Gerichtshof hat in der Rechtssache C-71/97 festgestellt, daß es, "[d]a im vorliegenden Fall eine solche [objektive] Feststellung [des Verstoßes gegen die Verpflichtungen, die einem Mitgliedstaat nach dem Gemeinschaftsrecht obliegen] getroffen wurde, ... unerheblich [ist], ob der betreffende Mitgliedstaat den Verstoß mit Absicht oder fahrlässig begangen hat oder ob der Verstoß auf technischen Schwierigkeiten des Mitgliedstaats beruht" (Randnr. 15).

  • EuGH, 23.03.2000 - C-327/98

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
    3: - Vgl. statt vieler Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1851, Randnr. 28).

    8: - Vgl. statt vieler Urteile vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24), vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 26), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 17), vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 13 mit weiteren Nachweisen), und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-5047, Randnr. 70).

  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
    5: - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 23. März 1994 in der Rechtssache C-268/93 (Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-947, Randnr. 6) und in der Rechtssache C-137/99, Randnr. 9.6: - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 101/84 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 2629, Randnr. 16), vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 33), vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 39 mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 11.07.1985 - 101/84

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
    5: - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 23. März 1994 in der Rechtssache C-268/93 (Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-947, Randnr. 6) und in der Rechtssache C-137/99, Randnr. 9.6: - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 101/84 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 2629, Randnr. 16), vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 33), vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 39 mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-190/99

    Kommission / Irland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
    7: - In den vor dem Gerichtshof verhandelten Rechtsstreitigkeiten über die Nichterfüllung der betreffenden Richtlinie beruft man sich nirgendwo auf die erwähnten Schwierigkeiten: vgl. außer den genannten Urteilen in den Rechtssachen 91/99 und C-137/99 das Urteil vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-190/99, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-4403, sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-168/99, Kommission/Spanien, in der die Kommission ihre Klage später zurückgenommen hat.
  • EuGH, 08.06.2000 - C-91/99

    Kommission / Portugal - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 04.07.2000 - C-387/97

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT GRIECHENLAND ZUR ZAHLUNG EINES ZWANGSGELDS IN HÖHE VON …

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer - Richtlinie 85/73/EWG - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen …

  • EuGH, 18.03.1999 - C-166/97

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung …

  • EuGH, 17.11.1993 - C-73/92

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 12.03.1998 - C-344/96

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Nichtumsetzung der Richtlinien …

  • EuGH, 25.11.1992 - C-337/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    {FN:29} - Den objektiven Charakter des Vertragsverletzungsverfahrens unterstreicht auch Generalanwalt Tizzano in Nr. 14 seiner Schlussanträge vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-316/99 (Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-2037, I-2038).

    {FN:31} - Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-135/01 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-2837, Randnr. 25) und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-316/99 (Kommission/Deutschland, Randnr. 9).

    Zutreffend führt Generalanwalt Tizzano hierzu aus: "Angesichts des objektiven Charakters eines Vertragsverletzungsverfahrens kann jedoch der gute Glaube der Regierung des betreffenden Mitgliedstaats, soweit er einschlägig und feststellbar ist, gewiss nicht die Tatsache der Nichterfüllung beseitigen, wenn eine solche vorgelegen hat" (vgl. Nr. 14 der Schlussanträge zur Rechtssache C-316/99, zitiert in Fußnote 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …

    {FN:25} - Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-316/99, EU:C:2001:38, Nrn. 12 und 13) und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Italien (C-385/02, EU:C:2004:276, Nrn. 47 ff.).
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