Rechtsprechung
| EuGH, 02.09.2021 - C-337/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
CRCAM
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie 2007/64/EG - Art. 58 und 60 - Zahlungsdienstnutzer - Anzeige nicht autorisierter Zahlungsvorgänge - Haftung des Zahlungsdienstleisters für diese Vorgänge - Vom Bürgen eines ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Rechtsangleichung; Zahlungsdienste im Binnenmarkt; Richtlinie 2007/64/EG; Art. 58 und 60; Zahlungsdienstnutzer; Anzeige nicht autorisierter Zahlungsvorgänge; Haftung des Zahlungsdienstleisters für diese Vorgänge; Vom Bürgen eines ...
- Betriebs-Berater
Haftungsklage des Bürgen eines Dienstdienstnutzers
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
13-monatige Ausschlussfrist in Art. 58 RL 2007/64/EG und die Bürgenhaftung; Auslegung von Art. 58, 60 Abs. 1 RL 2007/64/EG im Hinblick auf die Haftung eines Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und eine vom Bürgen des Zahlungsdienstnutzers ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
Haftungsklage des Bürgen eines Zahlungsdienstnutzers gegen Zahlungsdienstleister wegen nicht autorisierter Zahlungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bürgschaft und Haftung wegen nicht autorisierten Zahlungsvorgängen nach § 675u ff. BGB
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
CRCAM
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
CRCAM
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20
- EuGH, 02.09.2021 - C-337/20
Papierfundstellen
- ZIP 2021, 2174
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 24.03.2021 - C-603/20
Die Zuständigkeit eines mitgliedstaatlichen Gerichts, das mit einem die …
Auszug aus EuGH, 02.09.2021 - C-337/20
Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 24. März 2021, MCP, C-603/20 PPU, EU:C:2021:231, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 05.03.2024 - XI ZR 107/22
Erstattungsanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank wegen nicht autorisierten …
Rn. 37 aa) In der Regelung des § 675w BGB aF kommt der allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, dass der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs durch den Zahler trägt, wenn diese streitig ist, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang auf dem Einsatz eines Zahlungs(authentifizierungs)instruments mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen beruht (vgl. EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-337/20, WM 2021, 2278 Rn. 40 - CRCAM;… Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona vom 30. November 2023, C-409/22, juris Rn. 60 f., 86 f., 98 - EUROBANK BULGARIA).Denn während diese Vorschrift den §§ 675u, 675v BGB aF nachfolgt, steht in der ZDRL 2007 der § 675w BGB aF entsprechende Art. 59 ("Nachweis der Authentifizierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen") vor den den §§ 675u, 675v BGB aF entsprechenden Art. 60 ("Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge") und Art. 61 ("Haftung des Zahlers bei nicht autorisierter Nutzung des Zahlungsinstruments"), und gemäß Art. 86 Abs. 1 ZDRL 2007 sind die Art. 59, 60 ZDRL 2007 Gegenstand einer vollständigen Harmonisierung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-337/20, WM 2021, 2278 Rn. 41 f. - CRCAM).
- EuGH, 13.07.2023 - C-134/22
Massenentlassungen: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem …
Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-351/21
Beobank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
Rn. 43 Drittens hat der Gerichtshof aufgrund der vollständigen Harmonisierung, die mit der Richtlinie 2007/64 auch in Bezug auf die Haftungsregelung für nicht autorisierte Zahlungen vorgenommen wird, im Urteil CRCAM{FN-VERWEIS:23} klargestellt, dass die Mitgliedstaaten zumindest im Prinzip keine parallele Haftungsregelung für dasselbe haftungsbegründende Ereignis beibehalten können{FN-VERWEIS:24}.Rn. 44 Nunmehr ist zu prüfen, ob die im Urteil CRCAM vorgenommenen Feststellungen des Gerichtshofs zum Wesen der Richtlinie 2007/64 und zur durch diese erfolgte Harmonisierung auf die Umstände der vorliegenden Rechtssache übertragbar sind, und zu bestimmen, ob diese Richtlinie nicht dem entgegensteht, dass ZG entsprechend der Argumentation des vorlegenden Gerichts die streitigen Zahlungen erstattet werden.
Rn. 50 Allerdings hat der Gerichtshof im Urteil CRCAM auch die Voraussetzungen genannt, unter denen die durch die Richtlinie 2007/64 geschaffene Regelung mit einer parallelen Haftungsregelung konkurrieren kann, nämlich, dass diese das harmonisierte System nicht beschädigt und die Ziele und die praktische Wirksamkeit der Richtlinie nicht beeinträchtigt{FN-VERWEIS:30}.
Rn. 55 Insoweit ergibt sich aus dem Urteil CRCAM{FN-VERWEIS:37}, dass die Richtlinie 2007/64 dem entgegensteht, dass ein Zahlungsdienstleister für die Erstattung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs in Haftung genommen wird, wenn der Nutzer der Dienste seiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist.
Rn. 57 Als Drittes beruht die in Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie 2007/64 vorgesehene Haftungsregelung, wie vom Gerichtshof im Urteil CRCAM{FN-VERWEIS:41} bereits festgestellt, auf einem Gleichgewicht zwischen der Informationspflicht des Zahlungsdienstleisters und der dem Zahlungsdienstnutzer obliegenden Pflicht zur Anzeige jedes nicht autorisierten Vorgangs innerhalb einer Frist von 13 Monaten, die es erlaubt, die strenge Haftung des Zahlungsdienstleisters zu begründen, ohne dass der Nutzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit beweisen muss.
Der Argumentation des vorlegenden Gerichts zu folgen würde darauf hinauslaufen, eine andere - und darüber hinausgehende - Sanktion zur Anwendung zu bringen als die durch die harmonisierte Haftungsregelung für Zahlungsdienstleister in Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie 2007/64 vorgesehene, so dass das durch diese Regelung geschaffene Gleichgewicht, auf das der Gerichtshof im Urteil CRCAM{FN-VERWEIS:42} Bezug nimmt, gestört würde.
{FN:23} Urteil vom 2. September 2021 (C-337/20, im Folgenden: Urteil CRCAM, EU:C:2021:671).
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil CRCAM (…Rn. 42).
{FN:25} Urteil CRCAM (…Rn. 45).
{FN:27} Urteil CRCAM (…Rn. 26).
{FN:28} Vgl. in diesem Sinne Urteil CRCAM (…Rn. 2, 29 und 36).
{FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteil CRCAM (…Rn. 45).
- OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …
Die Beweislast für das Vorliegen einer Autorisierung trägt nach dem Rechtsgedanken des § 675w S. 1 BGB der Zahlungsdienstleister (siehe EuGH, Urteil vom 02.09.2021 - C-337/20, juris Rn. 40, WM 2021, 2278 ( CRCAM ); BGH…, Urteil vom 05.03.2024 - XI ZR 107/22, juris Rn. 37, WM 2024, 844). - EuGH, 15.10.2026 - C-70/25
Tukowiecka
La genèse d'une disposition du droit de l'Union peut également révéler des éléments pertinents pour son interprétation (arrêt du 2 septembre 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, point 31). - BGH, 11.07.2023 - XI ZR 111/22
Inanspruchnahme auf Zahlung aus selbstschuldnerischer Höchstbetragsbürgschaft; …
Ein solcher Vertrag unterliegt somit weiterhin den Rechten und Pflichten, die vom anwendbaren nationalen Recht festgelegt werden (EuGH, Urteil vom 2. September 2021 - C-337/20, WM 2021, 2278 Rn. 66 - CRCAM).Die Untätigkeit des Zahlungsdienstnutzers auf einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hin ist jedoch einem rechtsgeschäftlichen Verzicht auf eine Einrede nicht gleichzustellen (vgl. Pietzko, BKR 2022, 318, 320 f.;… BeckOK BGB/Schmalenbach, Stand: 01.05.2023, § 676b Rn. 9a; Schmalenbach, BKR 2022, 241; Bronk/Samhat, WuB 2022, 53, 56; Samhat, EWiR 2022, 259, 260).
- EuGH, 01.08.2025 - C-665/23
Zahlungsdienste: Der Nutzer einer Zahlungskarte verliert den Anspruch auf …
Rn. 25 Das vorlegende Gericht weist im Übrigen darauf hin, dass der Gerichtshof, obwohl er im Urteil vom 2. September 2021, CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:671), mit der Auslegung von Art. 58 der Richtlinie 2007/64 befasst gewesen sei, nicht über die Folgen entschieden habe, die sich ergäben, wenn der Zahler der Pflicht nicht nachkomme, seinem Zahlungsdienstleister unverzüglich anzuzeigen, dass er einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang festgestellt habe.Mit dieser Frist soll demnach Rechtssicherheit sowohl für Zahlungsdienstnutzer als auch für Zahlungsdienstleister sichergestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 48 bis 52).
Rn. 52 Allerdings ist noch darauf hinzuweisen, dass im System der in Titel IV Kapitel 2 der Richtlinie 2007/64 festgelegten Haftungsregelung die Pflicht zur Anzeige jedes nicht autorisierten Zahlungsvorgangs durch den Zahlungsdienstnutzer Voraussetzung dafür ist, dass diese Regelung zugunsten des Nutzers Anwendung finden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 38 und 39).
Rn. 61 Insoweit ist erstens zum Wortlaut dieser Vorschriften darauf hinzuweisen, dass sich aus dem Verweis in Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie 2007/64 auf deren Art. 58 sowie aus dem 31. Erwägungsgrund dieser Richtlinie ergibt, dass die Anwendung der in Titel IV Kapitel 2 der Richtlinie festgelegten Regelung der Haftung für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge voraussetzt, dass der Zahlungsdienstnutzer dem Zahlungsdienstleister jeden nicht autorisierten Zahlungsvorgang gemäß Art. 58 der Richtlinie anzeigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 34, 35, 38 und 39), der, wie sich aus der Antwort auf die erste Frage ergibt, eine zweifache zeitliche Voraussetzung enthält.
In der Praxis führt die mit diesem Art. 59 festgelegte Beweisregelung, wenn die in Art. 58 dieser Richtlinie vorgesehene Anzeige innerhalb der darin vorgesehenen Frist vorgenommen wurde, dazu, dass der Zahlungsdienstleister einer Pflicht zur unverzüglichen Erstattung gemäß Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie unterliegt (Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 40).
- EuGH, 13.01.2022 - C-177/19
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über die teilweise Nichtigerklärung …
Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 2. September 2021, CRCAM, C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-21/23
Lindenapotheke - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - …
{FN:23} Diese zweifache Dimension des erschöpfenden Charakters eines Systems von Rechtsbehelfen, die von der Bestimmung der Inhaber eines sich aus dem Unionsrecht ergebenden Rechts abhängt, kommt in der Rechtsprechung des Gerichtshofs meines Erachtens im Urteil vom 2. September 2021, CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:671), zum Ausdruck. - Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-70/25
Generalanwalt Rantos: Die Bank darf die unverzügliche Erstattung des Betrags …
{FN:11} Vgl., zur Richtlinie 2007/64, Urteil vom 2. September 2021, CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 42).{FN:12} Vgl., zur Richtlinie 2007/64, Urteil vom 2. September 2021, CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:671, Rn. 44).
{FN:15} Vgl. z. B. Urteil vom 2. September 2021, CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:671).
- EuGH, 30.06.2022 - C-652/20
Allianz Elementar Versicherung - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 16.03.2023 - C-351/21
Beobank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
- EuGH, 11.07.2024 - C-409/22
Eurobank Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 16.07.2026 - C-51/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Richtlinie (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Conversion religieuse ultérieure) - Vorlage …
- EuG, 01.03.2023 - T-324/21
Harley-Davidson Europe und Neovia Logistics Services International/ Kommission - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-665/23
Veracash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - …
- EuG, 19.11.2025 - T-412/22
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dimoxystrobin - Antrag auf Erneuerung der …
- EuG, 18.09.2024 - T-528/22
Belaruskali/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …
- EuGH, 09.06.2022 - C-55/21
Imperial Tobacco Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
- EuG, 19.11.2025 - T-94/23
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Boscalid - Antrag auf Erneuerung der Genehmigung …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-51/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2015/2366 - Zahlungsdienste im …
- EuG, 11.03.2026 - T-195/25
Öffentlicher Dienst - Beamte - Stellenausschreibung - Direktorposten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
Eurobank Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 09.03.2023 - C-358/22
Bolloré logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) …
- EuG, 07.09.2022 - T-529/20
LR/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2023 - C-661/22
ABC Projektai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Tätigkeit eines …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
CRCAM
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie 2007/64/EG - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - Art. 58 bis 60 - Rechte und Pflichten des Zahlungsdienstnutzers und des Zahlungsdienstleisters - Begriffe der ,vollständigen Harmonisierung" und der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20
- EuGH, 02.09.2021 - C-337/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 11.04.2019 - C-295/18
Mediterranean Shipping Company (Portugal) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20
{FN:6} Siehe insbesondere Urteil vom 11. April 2019, Mediterranean Shipping Company (Portugal) - Agentes de Navegação (C-295/18, EU:C:2019:320, Rn. 36).{FN:26} Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 11. April 2019 in der Rechtssache Mediterranean Shipping Company (Portugal) - Agentes de Navegação (C-295/18, EU:C:2019:320, Rn. 53 und 54) festgestellt, dass der Begriff "Zahlungsdienstnutzer" im Sinne von Art. 58 der Richtlinie 2007/64 auch den Inhaber eines Zahlungskontos umfasst, zulasten dessen ohne seine Zustimmung Lastschriften ausgeführt wurden.
- EuGH, 04.10.2018 - C-105/17
Kamenova - Verkauf mehrer Artikel auf Online-Plattform bedeutet nicht automatisch …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20
{FN:25} Ich stimme insoweit der Erläuterung dieser Begriffe zu, die Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Fn. 15 in Nr. 33) gegeben hat. - EuGH, 04.06.2009 - C-285/08
Moteurs Leroy Somer - Haftung für fehlerhafte Produkte - Richtlinie 85/374/EWG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20
{FN:24} Siehe Urteil vom 4. Juni 2009, Moteurs Leroy Somer (C-285/08, EU:C:2009:351, Rn. 25). - EuGH, 21.12.2011 - C-495/10
Die Haftung einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung als Dienstleister fällt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20
{FN:19} Vgl. im Bereich der Herstellerhaftung für fehlerhafte Produkte Urteil vom 21. Dezember 2011, Dutrueux (C-495/10, EU:C:2011:869, Rn. 29 und 30). - Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-105/17
Kamenova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-337/20
{FN:25} Ich stimme insoweit der Erläuterung dieser Begriffe zu, die Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache Kamenova (C-105/17, EU:C:2018:378, Fn. 15 in Nr. 33) gegeben hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2023 - C-409/22
Eurobank Bulgaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
{FN:35} Schlussanträge EU:C:2021:564, Nr. 53. - Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2025 - C-665/23
Veracash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im Binnenmarkt - …
{FN:32} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache CRCAM (C-337/20, EU:C:2021:564, Nrn. 44 bis 46).
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