Rechtsprechung
| EuGH, 15.06.2017 - C-349/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
T.KUP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 - Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam - Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1294/2009 - Verfahren der Auslaufüberprüfung von ...
- Europäischer Gerichtshof
T.KUP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 - Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam - Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1294/2009 - Verfahren der Auslaufüberprüfung von ...
- Europäischer Gerichtshof
T.KUP
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
T.KUP
Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 - Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam - Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1294/2009 - Verfahren der Auslaufüberprüfung von ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
T.KUP
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EUV 1294/2009, EGV 384/96 Art 17 Abs 1, EGV 384/96 Art 11 Abs 2 UAbs, EGV 384/96 Art 2, EGV 384/96 Art 3, EGV 384/96 Art 11 Abs 5, EGV 384/96 Art 11 Abs 9, EGV 384/96 Art 21
Einführer, Grundverordnung, Stichproben - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 04.05.2016 - C-547/14
Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-349/16
Rn. 16 Es ist darauf hinzuweisen, dass es gemäß dem Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, unerlässlich ist, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (vgl. Urteile vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 24, und Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Dieses Erfordernis ergibt sich auch aus Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 25, und Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und aus den Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (…ABl. 2012, C 338, S. 1, Nr. 22) (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. Januar 2017, Boudjellal, C-508/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:6, Rn. 22).
Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten aufgrund der genannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (vgl. Urteile vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 26, und Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Pillbox 38 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-349/16
Rn. 16 Es ist darauf hinzuweisen, dass es gemäß dem Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, unerlässlich ist, dass das nationale Gericht in seiner Vorlageentscheidung die genauen Gründe darlegt, aus denen es eine Beantwortung seiner Fragen nach der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts für entscheidungserheblich hält (vgl. Urteile vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 24, und Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 47 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Dieses Erfordernis ergibt sich auch aus Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 25, und Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und aus den Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (…ABl. 2012, C 338, S. 1, Nr. 22) (…vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. Januar 2017, Boudjellal, C-508/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:6, Rn. 22).
Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Gelegenheit gegeben wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten aufgrund der genannten Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen - zusammen mit einer Übersetzung in die Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaats - zugestellt werden, nicht aber dem Gerichtshof vom vorlegenden Gericht gegebenenfalls übermittelte nationale Verfahrensakten (vgl. Urteile vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 26, und Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 49 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.09.2015 - C-687/13
Fliesen-Zentrum Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - …
Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-349/16
Die Untersuchung kann nämlich auf eine vertretbare Anzahl von Parteien, Waren oder Geschäftsvorgängen nach den normalen statistischen Verfahren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auswahl zur Verfügung stehenden Informationen oder auf das größte repräsentative Volumen von Produktion, Verkäufen oder Ausfuhren, die in angemessener Weise in der zur Verfügung stehenden Zeit untersucht werden können, beschränkt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 86).Rn. 27 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Unionsorgane bei der Bildung von Stichproben über ein weites Ermessen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 93), so dass sich der Unionsrichter im Rahmen seiner Kontrolle auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Bildung von Stichproben nicht auf unzutreffenden Tatsachen beruht oder mit einem offensichtlichen Ermessensfehler behaftet ist.
- EuGH, 02.02.2012 - C-249/10
Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-349/16
Sie stützte diesen Antrag auf das Urteil des Gerichtshofs vom 2. Februar 2012, Brosmann Footwear (HK) u. a./Rat (C-249/10 P, EU:C:2012:53). - EuGH, 11.01.2017 - C-508/16
Boudjellal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der …
Auszug aus EuGH, 15.06.2017 - C-349/16
Dieses Erfordernis ergibt sich auch aus Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs (…vgl. Urteile vom 4. Mai 2016, Pillbox 38, C-477/14, EU:C:2016:324, Rn. 25, und Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und aus den Empfehlungen an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (…ABl. 2012, C 338, S. 1, Nr. 22) (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 11. Januar 2017, Boudjellal, C-508/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:6, Rn. 22).
- EuGH, 25.01.2024 - C-687/21
MediaMarktSaturn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …
Genauer gesagt muss der Gerichtshof die Gültigkeit einer Bestimmung des Unionsrechts anhand der in der Vorlageentscheidung bezeichneten Ungültigkeitsgründe prüfen; werden die genauen Gründe, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel daran hat, überhaupt nicht angegeben, führt dies zur Unzulässigkeit der die Gültigkeit betreffenden Fragen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 16 bis 18, …und vom 22. Juni 2023, Vitol, C-268/22, EU:C:2023:508, Rn. 52 bis 55). - EuG, 19.05.2021 - T-254/18
China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic …
Nach dem zweiten Stichprobenverfahren gemäß Art. 17 Abs. 1 der genannten Verordnung beruht die Repräsentativität der Stichprobe darauf, dass sie das größte repräsentative Volumen von Produktion, Verkäufen oder Ausfuhren umfasst, die in angemessener Weise in der zur Verfügung stehenden Zeit untersucht werden können (vgl. Urteil vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 294 Die Rechtsprechung schließlich stellt klar, dass die Kommission, wenn sie sich für die zweite Methode der Stichprobenbildung entscheidet, über einen gewissen Spielraum bei der vorausschauenden Bewertung verfügt, was sie in angemessener Weise innerhalb der ihr für die Durchführung ihrer Untersuchung eingeräumten Frist leisten kann (Urteile vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 31, …und vom 15. März 2018, Caviro Distillerie u. a./Kommission, T-211/16, EU:T:2018:148, Rn. 41).
- EuGH, 03.12.2020 - C-461/18
Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. - Rechtsmittel - …
Eine solche Feststellung wird nur getroffen, wenn alle Parteien Gelegenheit hatten, ihren Standpunkt gemäß Art. 21 Abs. 2 dieser Verordnung darzulegen (Urteil vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 42).
- EuG, 15.03.2018 - T-211/16
Caviro Distillerie u.a./ Kommission - Dumping - Einfuhr von Weinsäure mit …
Eine Untersuchung kann entweder auf eine vertretbare Anzahl von Parteien, Waren oder Geschäftsvorgängen, die nach den normalen statistischen Verfahren auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auswahl zur Verfügung stehenden Informationen gebildet werden, oder auf die größte repräsentative Menge von Produktion, Verkäufen oder Ausfuhren, die in angemessener Weise in der zur Verfügung stehenden Zeit untersucht werden können, beschränkt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, Fliesen-Zentrum Deutschland, C-687/13, EU:C:2015:573, Rn. 86, und vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 30).Rn. 41 Daraus folgt, dass die Unionsorgane, wenn sie sich für die zweite Methode der Stichprobenbildung entscheiden, über einen gewissen Spielraum bei der vorausschauenden Bewertung verfügen, was sie in angemessener Weise innerhalb der ihnen für die Durchführung ihrer Untersuchung eingeräumten Frist leisten können (Urteil vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 31).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-461/18
Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. - Rechtsmittel - …
{FN:46} Urteil vom 15. Juni 2017, T.KUP (C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 44). - EuG, 03.12.2019 - T-607/15
Yieh United Steel/ Kommission - Dumping - Einfuhren von kaltgewalzten …
Rn. 71 Diese Feststellung wird bestätigt durch Art. 6 Abs. 8 der Grundverordnung (jetzt Art. 6 Abs. 8 der Verordnung 2016/1036), in dem es heißt, dass außer unter den in Art. 18 der Grundverordnung (jetzt Art. 18 der Verordnung 2016/1036) genannten Umständen die von interessierten Parteien beigebrachten Informationen, auf die sich die Feststellungen stützen, so weit wie möglich auf ihre Richtigkeit geprüft werden (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Juni 2017, T.KUP, C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 32), und dies ungeachtet des Vorbringens der Klägerin, wonach zum einen das als "System der Selbstkosten in Stückproduktion" bezeichnete Kostenverteilungsverfahren, das sie zur Berechnung der Produktionskosten der betroffenen Ware verwendet habe, ein bekanntes und anerkanntes Verfahren sei und zum anderen die Aufzeichnungen den in Taiwan allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen entsprächen. - Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-891/19
Kommission/ Hubei Xinyegang Special Tube - Rechtsmittel - Dumping - …
{FN:66} Vgl. Urteil vom 15. Juni 2017, T.KUP (C-349/16, EU:C:2017:469, Rn. 31).
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