Rechtsprechung
| EuGH, 16.12.2010 - C-373/10 P(R) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Almamet / Kommission
- EU-Kommission
Almamet GmbH Handel mit Spänen und Pulvern aus Metall gegen Europäische Kommission.
Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße - Bankbürgschaft - Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Vollzugs - Dringlichkeit.
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 07.05.2010 - T-410/09
- EuGH, 16.12.2010 - C-373/10 P(R)
- EuG, 12.12.2012 - T-410/09
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- EuG, 07.05.2010 - T-410/09
Almamet GmbH Handel mit Spänen und Pulvern aus Metall gegen Europäische …
Auszug aus EuGH, 16.12.2010 - C-373/10
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2010, Almamet/Kommission (T-410/09 R) - Aussetzung des Vollzugs ohne der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft zu stellen, der Entscheidung der Kommission vom 22 Juli 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen betreffend ein Kartell auf dem Markt für Pulver und Späne von Calciumcarbidgranulaten sowie auf dem für Magnesiumgranulate zur Preisfestsetzung, Marktaufteilung und zum Austausch von Informationen in einem wesentlichen Teil des EWR.
- EuGH, 19.07.2012 - C-110/12
Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Restriktive Maßnahmen gegen Syrien - …
Le requérant est ainsi tenu de fournir, pièces à l'appui, des informations susceptibles d'établir une image fidèle et globale de la situation dont il prétend qu'elle justifie l'octroi de ces mesures [voir, en ce sens, ordonnance du président de la Cour du 16 décembre 2010, Almamet/Commission, C-373/10 P(R), point 24]. - EuG, 05.06.2013 - T-201/13
Rubinum / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Zulassung von …
Es ist somit dem Antragsteller grundsätzlich versagt, Tatsachenangaben oder rechtliche Gesichtspunkte zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einzuführen, wenn er sich bereits in seinem Eilantrag auf diese hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21, und vom 19 Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 56). - EuG, 10.06.2014 - T-176/14
Georgsmarienhütte / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen …
Es ist dem Antragsteller somit grundsätzlich versagt, Tatsachenangaben oder rechtliche Gesichtspunkte zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einzuführen, wenn er sich bereits in seinem Eilantrag auf diese hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], EU:C:2010:792, Randnr. 21, und vom 19 Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], EU:C:2012:507, Randnr. 56).
- EuG, 11.03.2013 - T-4/13
Communicaid Group / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Ausschreibung …
32, 57 und 61, in der Rechtsmittelinstanz bestätigt durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24). - EuG, 10.06.2014 - T-172/14
Stahlwerk Bous / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
Es ist dem Antragsteller somit grundsätzlich versagt, Tatsachenangaben oder rechtliche Gesichtspunkte zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einzuführen, wenn er sich bereits in seinem Eilantrag auf diese hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], EU:C:2010:792, Randnr. 21, und vom 19 Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], EU:C:2012:507, Randnr. 56). - EuG, 10.06.2014 - T-178/14
Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - …
Es ist dem Antragsteller somit grundsätzlich versagt, Tatsachenangaben oder rechtliche Gesichtspunkte zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einzuführen, wenn er sich bereits in seinem Eilantrag auf diese hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], EU:C:2010:792, Randnr. 21, und vom 19 Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], EU:C:2012:507, Randnr. 56). - EuG, 10.06.2014 - T-179/14
Schmiedewerke Gröditz / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche …
Es ist dem Antragsteller somit grundsätzlich versagt, Tatsachenangaben oder rechtliche Gesichtspunkte zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einzuführen, wenn er sich bereits in seinem Eilantrag auf diese hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], EU:C:2010:792, Randnr. 21, und vom 19 Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], EU:C:2012:507, Randnr. 56). - EuG, 10.06.2014 - T-174/14
Dieckerhoff Guss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
Es ist dem Antragsteller somit grundsätzlich versagt, Tatsachenangaben oder rechtliche Gesichtspunkte zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einzuführen, wenn er sich bereits in seinem Eilantrag auf diese hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], EU:C:2010:792, Randnr. 21, und vom 19 Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], EU:C:2012:507, Randnr. 56). - EuG, 10.06.2014 - T-183/14
Schmiedag / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
Es ist dem Antragsteller somit grundsätzlich versagt, Tatsachenangaben oder rechtliche Gesichtspunkte zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einzuführen, wenn er sich bereits in seinem Eilantrag auf diese hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], EU:C:2010:792, Randnr. 21, und vom 19 Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], EU:C:2012:507, Randnr. 56). - EuG, 10.06.2014 - T-173/14
WeserWind / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - …
Es ist dem Antragsteller somit grundsätzlich versagt, Tatsachenangaben oder rechtliche Gesichtspunkte zu einem späteren Zeitpunkt in das Verfahren einzuführen, wenn er sich bereits in seinem Eilantrag auf diese hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 16. Dezember 2010, Almamet/Kommission, C-373/10 P[R], EU:C:2010:792, Randnr. 21, und vom 19 Juli 2012, Akhras/Rat, C-110/12 P[R], EU:C:2012:507, Randnr. 56). - EuG, 26.09.2017 - T-443/17
António Conde & Companhia/ Kommission
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