Rechtsprechung
| EuGH, 10.12.2009 - C-390/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EU-Kommission
Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 17. August 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1, 2, 3 und 5 sowie Anhang II der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) - Keine Ausweisung von bestimmten Gebieten, die unter ...
Verfahrensgang
- EuGH, 06.02.2008 - C-390/07
- EuGH, 10.12.2009 - C-390/07
Wird zitiert von ... (8)
- EuGH, 18.10.2012 - C-301/10
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Sie ist es also, die dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern muss, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, und kann sich hierfür nicht auf irgendwelche Vermutungen stützen (vgl. u. a. Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 41, Kommission/Portugal, Randnr. 32, vom 6. Oktober 2009, Kommission/Finnland, C-335/07, Slg. 2009, I-9459, Randnr. 46, und vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-390/07, Slg. 2009, I-8917, Randnr. 43).42 und 43, sowie Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 44).
Rn. 72 Das bedeutet insbesondere, dass es dann, wenn die Kommission genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts im Gebiet des beklagten Mitgliedstaats beigebracht hat, diesem obliegt, diese Angaben und deren Folgen substantiiert zu bestreiten (vgl. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 45).
Rn. 74 Hinsichtlich der Verpflichtung, eine Kanalisation im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 91/271 zu besitzen, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 50, sowie Kommission/Spanien, Randnr. 54).
- EuGH, 28.02.2013 - C-556/10
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - …
Sie muss somit dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, ohne dass sie sich dabei auf irgendwelche Vermutungen stützen kann (vgl. u. a. Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 41, vom 6. Oktober 2009, Kommission/Finnland, C-335/07, Slg. 2009, I-9459, Randnr. 46, und vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-390/07, Randnr. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-791/19
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte urteilen, dass das polnische Gesetz …
{FN:53} Vgl. Urteil vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-390/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:765, Rn. 59 und 63).
- EuGH, 03.06.2010 - C-487/08
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Folglich hat die Kommission in einer gemäß Art. 226 EG eingereichten Klageschrift die Rügen, über die der Gerichtshof entscheiden soll, genau anzugeben und zumindest in gedrängter Form die rechtlichen und tatsächlichen Umstände darzulegen, auf die diese Rügen gestützt sind (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-390/07, Randnr. 339). - EuGH, 28.02.2013 - C-555/10
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - …
Sie muss somit dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, ohne dass sie sich dabei auf irgendwelche Vermutungen stützen kann (vgl. u. a. Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 41, vom 6. Oktober 2009, Kommission/Finnland, C-335/07, Slg. 2009, I-9459, Randnr. 46, und vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-390/07, Randnr. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-38/10
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
{FN:14} - Vgl. Urteile vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-390/07, Randnr. 339), und vom 3. Juni 2010, Kommission/Spanien (Randnr. 71). - EuGH, 07.12.2023 - C-587/22
Kommission/ Ungarn (Collecte des eaux urbaines résiduaires) - Vertragsverletzung …
Daraus folgt, dass eine gemäß Art. 258 AEUV von der Kommission eingereichte Klageschrift nicht nur die Rügen, über die der Gerichtshof entscheiden soll, genau bezeichnen muss, sondern auch in hinreichend klarer und genauer Form die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände enthalten muss, auf die jede dieser Rügen gestützt ist, wobei die Nichtbeachtung dieser Erfordernisse je nach Einzelfall die Unzulässigkeit dieser Klageschrift oder der betreffenden Rüge zur Folge hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-390/07, EU:C:2009:765, Rn. 339 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-301/10
Kommission / Vereinigtes Königreich - Richtlinie 91/271/EWG - Kanalisationen - …
{FN:14} - Vgl. beispielsweise aus jüngerer Zeit Urteil vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-390/07, Randnrn.
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| EuGH, 06.02.2008 - C-390/07 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Vereinigtes Königreich
Verfahrensgang
- EuGH, 06.02.2008 - C-390/07
- EuGH, 10.12.2009 - C-390/07
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