Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 17.09.1998 - C-400/96   

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https://dejure.org/1998,1396
EuGH, 17.09.1998 - C-400/96 (https://dejure.org/1998,1396)
EuGH, Entscheidung vom 17.09.1998 - C-400/96 (https://dejure.org/1998,1396)
EuGH, Entscheidung vom 17. September 1998 - C-400/96 (https://dejure.org/1998,1396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Pflanzenschutzmittel - Nationale Regelung, die eine Zulassung durch die zuständigen Behörden verlangt - Artikel 30 EG-Vertrag

  • Europäischer Gerichtshof

    Harpegnies

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Harpegnies

    Richtlinie 91/414 des Rates, Artikel 4 und 8
    1 Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Richtlinie 91/414 - Schädlingsbekämpfungsmittel - Vorherige Zulassung für das Inverkehrbringen

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Harpegnies

  • Wolters Kluwer

    Einholung einer Zulassung bei der zuständigen Behörde vor dem Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ; Nationale Regelung, die eine Zulassung durch die zuständigen Behörden verlangt; Verbot, ein Biozidprodukt ohne Zulassung in Verkehr zu bringen, als Maßnahme ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 30
    1 Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln - Richtlinie 91/414 - Schädlingsbekämpfungsmittel - Vorherige Zulassung für das Inverkehrbringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance (für Strafsachen) Charleroi - Auslegung von Artikel 30 EG-Vertrag in bezug auf nationale Rechtsvorschriften, die für Pflanzenschutzmittel, die in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden sind, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 17.09.1998 - C-400/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).
  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus EuGH, 17.09.1998 - C-400/96
    Jedoch verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Artikel 36 Satz 2 des Vertrages zugrunde liegt, daß die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Einfuhr von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zu verbieten, auf das Maß dessen beschränkt wird, was zur Erreichung der berechtigterweise verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445, Randnr. 18).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus EuGH, 17.09.1998 - C-400/96
    Er kann aber aus der Frage des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung der von diesem gelieferten Angaben das herausschälen, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Lösung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (vgl. u. a. Urteile vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 19, und vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96, Schöning-Kougebetopoulou, Slg. 1998, I-47, Randnr. 9).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 17.09.1998 - C-400/96
    Er kann aber aus der Frage des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung der von diesem gelieferten Angaben das herausschälen, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Lösung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (vgl. u. a. Urteile vom 3. März 1994 in den Rechtssachen C-332/92, C-333/92 und C-335/92, Eurico Italia u. a., Slg. 1994, I-711, Randnr. 19, und vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-15/96, Schöning-Kougebetopoulou, Slg. 1998, I-47, Randnr. 9).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-293/94

    Strafverfahren gegen Brandsma

    Auszug aus EuGH, 17.09.1998 - C-400/96
    Die Kommission vertritt demgegenüber die Auffassung, daß diese Erzeugnisse auch Pflanzenschutzmittel seien und folglich nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fielen, da das Vorlageurteil auf die Königliche Verordnung vom 5. Juni 1975 verweise, die ebenfalls im Mittelpunkt der Rechtssache Brandsma (Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94, Slg. 1996, I-3159) gestanden habe, in der es zweifelsfrei um die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zum nichtlandwirtschaftlichen Gebrauch gegangen sei.
  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

    Auszug aus EuGH, 17.09.1998 - C-400/96
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80, Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten, Slg. 1981, 3277, Randnr. 14), steht es zwar den Mitgliedstaaten frei, ein Biozid-Produkt, das bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen worden ist, einem erneuten Untersuchungs- und Zulassungsverfahren zu unterwerfen, doch sind die Behörden der Mitgliedstaaten gehalten, zur Erleichterung der Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel beizutragen und die technischen oder chemischen Analysen sowie die Laborversuche zu berücksichtigen, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt worden sind (vgl. Urteil Brandsma, a. a. O., Randnr. 12).
  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Was die Frage angeht, ob diese Verwaltungspraxis gleichwohl nach Artikel 30 EG gerechtfertigt werden kann, ist es, soweit beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch Unsicherheiten bestehen, mangels Harmonisierung Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen der Lebensmittel eine vorherige Zulassung verlangen (vgl. Urteil Sandoz, Randnr. 16, sowie die Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnr. 11, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 33).

    Die von ihnen gewählten Maßnahmen sind daher auf das Maß dessen zu beschränken, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit tatsächlich erforderlich ist; sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, das nicht durch Maßnahmen zu erreichen sein darf, die den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr weniger beschränken (vgl. Urteile Sandoz, Randnr. 18, Bellon, Randnr. 14, und Harpegnies, Randnr. 34).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-219/07

    Nationale Raad van Dierenkwekers en Liefhebbers und Andibel - Art. 30 EG -

    Eine Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats, die es untersagt, Waren ohne vorherige Zulassung in den Verkehr zu bringen, zu erwerben, anzubieten, auszustellen oder feilzuhalten, zu besitzen, herzustellen, zu befördern, zu verkaufen, entgeltlich oder unentgeltlich abzugeben, einzuführen oder zu verwenden, stellt nämlich eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 28 EG dar (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. September 1998, Harpegnies, C-400/96, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 30).

    Zwar verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Art. 30 Satz 2 EG zugrunde liegt, dass die Befugnis der Mitgliedstaaten, die Einfuhr von Tieren aus anderen Mitgliedstaaten, wo sie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, zu verbieten, auf das Maß dessen beschränkt wird, was zur Erreichung der berechtigterweise verfolgten Schutzziele erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Harpegnies, Randnr. 34), doch sind bei der Anwendung dieses Grundsatzes in einem Kontext wie dem des Ausgangsverfahrens die besondere Natur der fraglichen Arten und die oben in den Randnrn.

  • EuGH, 07.11.2002 - C-260/00

    Lohmann

    Auf dem Gebiet der Zolltarifierung kann der Gerichtshof demgemäß den Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung der Angaben im Vorlagebeschluss die Aspekte entnehmen, die die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen, um diesem Gericht die bei ihm anhängige Tarifierung zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 11).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-55/99

    Kommission / Frankreich

    Zum entsprechenden Vorbringen der Parteien und im Hinblick auf die Frage, ob die beanstandeten Bestimmungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei Fehlen von Harmonisierungsvorschriften für Erzeugnisse, die eine Gefahr für die Gesundheit heraufbeschwören können, die Mitgliedstaaten darüber zu entscheiden haben, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse eine vorherige Zulassung verlangen (Urteil vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 33).

    Jedoch verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Artikel 36 Satz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 30 Satz 2 EG) zugrunde liegt, dass die Befugnis der Mitgliedstaaten, Beschränkungen für den Handel mit Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten vorzusehen, auf das Maß dessen beschränkt wird, was zur Erreichung der berechtigterweise verfolgten Ziele erforderlich ist (Urteil Harpegnies, Randnr. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2001 - C-24/00

    Kommission / Frankreich

    21 - Urteil vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96 (Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 33).

    22 - Urteil Harpegnies, Randnr. 34.

  • EuGH, 10.11.2005 - C-432/03

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG

    Daher dürfen sie nicht ohne Not technische oder chemische Analysen oder Laborversuche verlangen, wenn die gleichen Analysen und Versuche bereits in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt worden sind und ihre Ergebnisse diesen Behörden zur Verfügung stehen oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können (Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80, Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten, Slg. 1981, 3277, Randnr. 14, Brandsma, Randnr. 12, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-443/02

    Schreiber

    13 - Urteile vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96 (Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 30) und vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94 (Brandsma, Slg. 1996, I-3159, Randnr. 6).

    14 - Urteile Harpegnies und Brandsma, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-171/11

    Fra.bo - Art. 34 AEUV - Warenverkehrsfreiheit - Horizontale Drittwirkung der

    40 - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteile Kommission/Portugal (oben in Fn. 9 angeführt, Randnrn. 41 und 46) und vom 17. September 1998, Harpegnies (C-400/96, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 35).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-260/06

    Escalier - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Verfahren der Genehmigung

    Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn für das betreffende Mittel von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats bereits eine Zulassung erteilt wurde, da die Richtlinie verlangt, dass eine vorherige Zulassung bei der zuständigen Behörde jedes Mitgliedstaats eingeholt wird, in dem ein solches Mittel in den Verkehr gebracht und angewendet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 1998, Harpegnies, C-400/96, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-443/02

    Schreiber

    43 Beim Erlass nationaler Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit im Sinne von Artikel 30 EG ist es Sache der Mitgliedstaaten, darüber zu entscheiden, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit gewährleisten wollen (siehe in diesem Sinne Urteile vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80, Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten, Slg. 1981, 3277, Randnr. 12, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94, Brandsma, Slg. 1996, I-3159, Randnr. 11, und vom 17. September 1998 in der Rechtssache C-400/96, Harpegnies, Slg. 1998, I-5121, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2007 - C-254/05

    Kommission / Belgien - Automatische Brandmeldesysteme mit punktförmigem Melder

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-260/06

    Escalier - Richtlinie 91/414/EWG - Geltungsbereich - Art. 28 EG - Genehmigung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01

    Greenham und Abel

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2000 - C-55/99

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 16.10.2003 - C-455/01

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2000 - C-230/99

    Kommission / Frankreich

  • VG Braunschweig, 15.05.2003 - 6 A 61/02

    Abverkauf; Abverkaufs-Zulassung; Allgemeinverfügung; freier Warenverkehr;

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-398/03

    Gavrielides

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-400/96   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.06.1996 - C-293/94

    Strafverfahren gegen Brandsma

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-400/96
    (4) - Urteil vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-293/94 (Brandsma, Slg. 1996, I-3159).

    (11) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4).

    (12) - Vgl. Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 5. In diesem Sinne auch Urteil vom 7. November 1989 in der Rechtssache 125/88 (Nijman, Slg. 1989, 3533, Randnr. 12).

    (14) - Vgl. Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 11; vgl. auch Rechtssache 125/88 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 13.

    (16) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 11; vgl. auch Rechtssache 125/88 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 14.

    (17) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 12; vgl. auch Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1), Randnr. 14.

  • EuGH, 17.12.1981 - 272/80

    Frans-Nederlandse Maatschappij voor biologische Producten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-400/96
    (1) - Vgl. Urteil vom 17. Dezember 1981 in der Rechtssache 272/80 (Frans-Nederlandse Maatschappij voor Biologische Producten BV, Slg. 1981, 3277, Randnr. 9).

    (10) - Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1).

    (13) - In diesem Sinne vgl. Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1), Randnr. 11.

    (15) - Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1), Randnr. 13.

    (17) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 12; vgl. auch Rechtssache 272/80 (zitiert in Fußnote 1), Randnr. 14.

  • EuGH, 07.11.1989 - 125/88

    Strafverfahren gegen Nijman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-400/96
    (12) - Vgl. Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 5. In diesem Sinne auch Urteil vom 7. November 1989 in der Rechtssache 125/88 (Nijman, Slg. 1989, 3533, Randnr. 12).

    (14) - Vgl. Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 11; vgl. auch Rechtssache 125/88 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 13.

    (16) - Rechtssache C-293/94 (zitiert in Fußnote 4), Randnr. 11; vgl. auch Rechtssache 125/88 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 14.

  • EuGH, 18.06.1996 - C-303/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-400/96
    12 Einen Versuch, die "einheitlichen Grundsätze" im Sinne der Vorschrift festzulegen, hat der Rat mit der Verabschiedung der Richtlinie 94/43/EG(8) unternommen, die jedoch durch das Urteil in der Rechtssache C-303/94, Parlament/Rat(9), aufgehoben wurde.

    (9) - Urteil vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache C-303/94 (Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union, Slg. 1996, I-2943).

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