Rechtsprechung
| EuGH, 10.09.2014 - C-423/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Vilniaus energija
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Richtlinie 2004/22/EG - Messtechnische Überprüfungen der Messanlagen - Warmwasserzähler, der alle Anforderungen der Richtlinie erfüllt und an ein Gerät mit (telemetrischer) ...
- Wolters Kluwer
Messtechnische Überprüfung eines Warmwasserzählers bei Anschluss an ein Datenfernübertragungsgerät; Vorabentscheidungsersuchen des litauischen Obersten Verwaltungsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Messtechnische Überprüfung eines Warmwasserzählers bei Anschluss an ein Datenfernübertragungsgerät; Vorabentscheidungsersuchen des litauischen Obersten Verwaltungsgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vilniaus energija
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas - Auslegung der Art. 34 und 36 AEUV sowie der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte (ABl. L 135, S. 1) - Nationales Recht und nationale ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 10.11.2005 - C-432/03
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG …
Auszug aus EuGH, 10.09.2014 - C-423/13
Rn. 48 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung und Praxis wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten (telemetrischen) Datenfernübertragungsgeräte einer messtechnischen Überprüfung unterwerfen, den Zugang zum Markt des Einfuhrmitgliedstaats beschränken und daher als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Radiosistemi, C-388/00 und C-429/00, EU:C:2002:390, Rn. 43, ATRAL, C-14/02, EU:C:2003:265, Rn. 62 und 63, und Kommission/Portugal, C-432/03, EU:C:2005:669, Rn. 41).Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshofs kann eine solche Maßnahme nur durch einen der in Art. 36 AEUV aufgeführten Gründe des Gemeinwohls oder eines der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie u. a. die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was für dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. Urteil Kommission/Portugal, EU:C:2005:669, Rn. 42).
Rn. 55 Überdies ist, selbst wenn die zuständigen nationalen Behörden, d. h. im Ausgangsverfahren die Metrologijos inspekcija, in der Folge entschieden, die messtechnische Überprüfung auf die (telemetrischen) Datenfernübertragungsgeräte zu beschränken, darauf hinzuweisen, dass diese Behörden jedenfalls nicht unnötig technische Analysen verlangen dürfen, wenn die gleichen Analysen bereits in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt worden sind und ihre Ergebnisse diesen Behörden zur Verfügung stehen oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Portugal, EU:C:2005:669, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 14.12.2004 - C-463/01
DIE IN DEUTSCHLAND FÜR GETRÄNKE-EINWEGVERPACKUNGEN EINGEFÜHRTEN PFAND- UND …
Auszug aus EuGH, 10.09.2014 - C-423/13
Rn. 39 Was erstens die Warmwasserzähler anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht der des Primärrechts zu beurteilen ist (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, C-463/01, EU:C:2004:797, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.01.2002 - C-390/99
Canal Satélite Digital - "Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …
Auszug aus EuGH, 10.09.2014 - C-423/13
In diesem Sinne hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Schutz der Verbraucher einen berechtigten Grund des Allgemeininteresses darstellt, der grundsätzlich geeignet ist, eine Beschränkung einer durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit, wie der des freien Warenverkehrs, zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Canal Satélite Digital, C-390/99, EU:C:2002:34, Rn. 34). - EuGH, 08.05.2003 - C-14/02
ATRAL - "Freier Warenverkehr - Alarmsysteme und -zentralen - Auslegung der …
Auszug aus EuGH, 10.09.2014 - C-423/13
Rn. 48 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung und Praxis wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten (telemetrischen) Datenfernübertragungsgeräte einer messtechnischen Überprüfung unterwerfen, den Zugang zum Markt des Einfuhrmitgliedstaats beschränken und daher als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Radiosistemi, C-388/00 und C-429/00, EU:C:2002:390, Rn. 43, ATRAL, C-14/02, EU:C:2003:265, Rn. 62 und 63, und Kommission/Portugal, C-432/03, EU:C:2005:669, Rn. 41). - EuGH, 20.06.2002 - C-388/00
Radiosistemi - "Richtlinie 1999/5/EG - Funkanlagen und …
Auszug aus EuGH, 10.09.2014 - C-423/13
Rn. 48 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine nationale Regelung und Praxis wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten (telemetrischen) Datenfernübertragungsgeräte einer messtechnischen Überprüfung unterwerfen, den Zugang zum Markt des Einfuhrmitgliedstaats beschränken und daher als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV anzusehen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Radiosistemi, C-388/00 und C-429/00, EU:C:2002:390, Rn. 43, ATRAL, C-14/02, EU:C:2003:265, Rn. 62 und 63, und Kommission/Portugal, C-432/03, EU:C:2005:669, Rn. 41).
- EuGH, 23.12.2015 - C-333/14
Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro …
Rn. 32 Wie der Generalanwalt in den Rn. 59 und 60 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist die im Ausgangsverfahren streitige Regelung allein deshalb, weil sie verhindert, dass sich niedrigere Gestehungskosten eingeführter Erzeugnisse im Endverkaufspreis niederschlagen können, geeignet, alkoholhaltigen Getränken, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland rechtmäßig vertrieben werden, den Zugang zum britischen Markt zu erschweren, und stellt somit eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 37, ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 35, und Vilniaus energija, C-423/13, EU:C:2014:2186, Rn. 48), was im Übrigen weder vom vorlegenden Gericht noch von einer der Parteien, die in der vorliegenden Rechtssache Erklärungen abgegeben haben, in Abrede gestellt wird. - EuGH, 27.02.2025 - C-517/23
Die Mitgliedstaaten dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter …
Rn. 70 Daraus folgt, dass das Verbot dieser Werbeaktion vorbehaltlich der Überprüfung durch das vorlegende Gericht dem Verbraucherschutz dient, der einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt, mit dem eine Beschränkung des freien Warenverkehrs gerechtfertigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2014, Vilniaus energija, C-423/13, EU:C:2014:2186, Rn. 50). - Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-137/17
Van Gennip u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - …
{FN:32} Urteil vom 10. September 2014, Vilniaus energija (C-423/13, EU:C:2014:2186, Rn. 39).
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