Rechtsprechung
| EuGH, 19.09.2024 - C-439/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Consiglio nazionale delle Ricerche
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge - Paragraf 4 - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Einstellung eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers als Dauerbeschäftigten - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RL 1999/70/EG Art. 2 Abs. 1
Keine Berücksichtigung des erreichten Dienstalters durch befristete Arbeitsverträge bei der Bestimmung der Vergütung anlässlich einer unbefristeten Einstellung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Consiglio nazionale delle Ricerche
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Consiglio Nazionale delle Ricerche
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Civile di Padova (Italien), eingereicht am 13. Juli 2023 - KV/Consiglio Nazionale delle Ricerche
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Consiglio nazionale delle Ricerche
Papierfundstellen
- NZA 2024, 1485
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 18.10.2012 - C-302/11
Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-439/23
Paragraf 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung enthält dasselbe Verbot hinsichtlich der bestimmte Beschäftigungsbedingungen betreffenden Betriebszugehörigkeitszeiten (Urteile vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 20. September 2018, Motter, C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 26, …sowie vom 30. November 2023, Ministero dell'Istruzione und INPS, C-270/22, EU:C:2023:933, Rn. 52 und 53).Der bloße Umstand, dass der befristet beschäftigte Arbeitnehmer diese Dienstzeiten auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrags oder -verhältnisses zurückgelegt hat, stellt keinen solchen sachlichen Grund dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 71).
Rn. 38 Der bloße Umstand, dass ein Arbeitnehmer nunmehr unbefristet beschäftigt ist, verwehrt es ihm nicht, sich unter bestimmten Umständen auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in diesem Paragraf 4 zu berufen (Urteil vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.06.2022 - C-267/20
The Court specifies the temporal scope of the rules governing the limitation …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-439/23
Etwas anderes gilt - vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten - nur dann, wenn zusammen mit der neuen Rechtsnorm besondere Vorschriften erlassen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteil vom 22. Juni 2022, Volvo und DAF Trucks, C-267/20, EU:C:2022:494, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 52 Dieses Ergebnis wird nicht durch die Rn. 99 bis 104 des vom vorlegenden Gericht und der italienischen Regierung angeführten Urteils vom 22. Juni 2022, Volvo und DAF Trucks (C-267/20, EU:C:2022:494), in Frage gestellt, in denen der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden hat, dass davon auszugehen ist, dass die in Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (…ABl. 2014, L 349, S. 1) aufgestellte widerlegbare Vermutung, wonach Zuwiderhandlungen in Form von Kartellen einen Schaden verursachen, zeitlich nicht auf eine Schadensersatzklage anwendbar ist, die zwar nach dem Inkrafttreten der nationalen Vorschriften zur verspäteten Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht erhoben wurde, aber eine vor dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie beendete Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht betrifft.
- EuGH, 30.11.2023 - C-270/22
Ministero dell'Istruzione und INPS
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-439/23
Paragraf 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung enthält dasselbe Verbot hinsichtlich der bestimmte Beschäftigungsbedingungen betreffenden Betriebszugehörigkeitszeiten (…Urteile vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 20. September 2018, Motter, C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 26, sowie vom 30. November 2023, Ministero dell'Istruzione und INPS, C-270/22, EU:C:2023:933, Rn. 52 und 53).Rn. 37 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Regelungen über die für die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe zurückzulegenden Dienstzeiten, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, unter den Begriff der Beschäftigungsbedingungen im Sinne von Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung fallen (Urteil vom 30. November 2023, Ministero dell'Istruzione und INPS, C-270/22, EU:C:2023:933, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.12.2021 - C-428/20
Skarb Państwa (Couverture de l'assurance automobile) - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-439/23
Es ist nämlich Aufgabe des Gerichtshofs, alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den ihm von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 21. Dezember 2021, Skarb Państwa [Deckung der KfzHaftpflichtversicherung], C-428/20, EU:C:2021:1043, Rn. 24).Rn. 40 Daher sind die Rechtsakte zur Umsetzung einer Richtlinie vom Zeitpunkt des Ablaufs der Umsetzungsfrist an auf die künftigen Wirkungen von Rechtspositionen anzuwenden, die unter dem alten Recht entstanden sind, es sei denn, die Richtlinie sieht etwas anderes vor (Urteil vom 21. Dezember 2021, Skarb Państwa [Deckung der KfzHaftpflichtversicherung], C-428/20, EU:C:2021:1043, Rn. 32).
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Bruno u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-439/23
Rn. 45 Wie die Kommission im Wesentlichen ausgeführt hat, entspricht die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Rechtsposition derjenigen der Berechnung des für den Erwerb eines Anspruchs auf Altersrente erforderlichen Dienstalters, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 10. Juni 2010, Bruno u. a. (C-395/08 und C-396/08, EU:C:2010:329), und vom 7. November 2018, O'Brien (C432/17, EU:C:2018:879)O'Brien, ergangen sind und die Frage der Berücksichtigung von vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (…ABl. 1998, L 14, S. 9, berichtigt in ABl. 1998, L 128, S. 71) liegenden Zeiten aufgeworfen wurde. - EuGH, 18.01.2024 - C-128/21
Lietuvos notarų rūmai u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-439/23
Rn. 27 Da sich dieses Argument auf die Bestimmung der auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Vorschrift des Unionsrechts bezieht, betrifft es nicht die Zulässigkeit der Vorlagefrage, sondern deren Sachgehalt, so dass es im Rahmen der inhaltlichen Prüfung der Frage zu behandeln ist (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Januar 2024, Lietuvos notarų rūmai u. a., C-128/21, EU:C:2024:49, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.09.2018 - C-466/17
Motter - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-439/23
Paragraf 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung enthält dasselbe Verbot hinsichtlich der bestimmte Beschäftigungsbedingungen betreffenden Betriebszugehörigkeitszeiten (…Urteile vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 20. September 2018, Motter, C-466/17, EU:C:2018:758, Rn. 26, …sowie vom 30. November 2023, Ministero dell'Istruzione und INPS, C-270/22, EU:C:2023:933, Rn. 52 und 53). - EuGH, 07.11.2018 - C-432/17
O'Brien - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 97/81/EG - …
Auszug aus EuGH, 19.09.2024 - C-439/23
Rn. 45 Wie die Kommission im Wesentlichen ausgeführt hat, entspricht die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Rechtsposition derjenigen der Berechnung des für den Erwerb eines Anspruchs auf Altersrente erforderlichen Dienstalters, um die es in den Rechtssachen ging, in denen die Urteile vom 10. Juni 2010, Bruno u. a. (C-395/08 und C-396/08, EU:C:2010:329), und vom 7. November 2018, O'Brien (C432/17, EU:C:2018:879)O'Brien, ergangen sind und die Frage der Berücksichtigung von vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (…ABl. 1998, L 14, S. 9, berichtigt in ABl. 1998, L 128, S. 71) liegenden Zeiten aufgeworfen wurde.
- BAG, 13.11.2025 - 6 AZR 131/25
§ 4 TzBfG - Diskriminierung - primäre Korrekturkompetenz
Der Senat nimmt seit seinem Urteil vom 21. Februar 2013 (…- 6 AZR 524/11 - Rn. 22 ff., BAGE 144, 263 im Anschluss an EuGH 18. Oktober 2012 - C-302/11 ua. - [Valenza] Rn. 34; zuletzt EuGH 19. September 2024 - C-439/23 - [Consiglio nazionale delle Ricerche] Rn. 38) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung an, dass jedenfalls für Fallkonstellationen des § 4 Abs. 2 Satz 3 iVm. Satz 1 TzBfG als Vergleichsgruppe die Dauerbeschäftigten heranzuziehen sind (…vgl. hierzu auch BAG 6. September 2018 - 6 AZR 836/16 - Rn. 19 f. mwN, BAGE 163, 257 sowie BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 45, BAGE 145, 341). - EuGH, 04.09.2025 - C-543/23
Gnattai - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
Rn. 27 Hierzu ist erstens festzustellen, dass das in der vorstehenden Randnummer dargelegte Argument, soweit es die Frage der Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots und der Rahmenvereinbarung auf eine Ungleichbehandlung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende betrifft, die dritte Frage in der Sache und nicht ihre Zulässigkeit betrifft, so dass es im Rahmen der inhaltlichen Prüfung dieser Frage zu behandeln ist (vgl. entsprechend Urteil vom 19. September 2024, Consiglio nazionale delle Ricerche, C-439/23, EU:C:2024:773, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Der bloße Umstand, dass der Betroffene nunmehr unbefristet beschäftigt ist, verwehrt es ihm nicht, sich unter bestimmten Umständen auf den Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung zu berufen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 2012, Valenza u. a., C-302/11 bis C-305/11, EU:C:2012:646, Rn. 33 und 34, sowie vom 19. September 2024, Consiglio nazionale delle Ricerche, C-439/23, EU:C:2024:773, Rn. 38).
Paragraf 4 Nr. 4 der Rahmenvereinbarung enthält dasselbe Verbot hinsichtlich der bestimmte Beschäftigungsbedingungen betreffenden Betriebszugehörigkeitszeiten (Urteil vom 19. September 2024, Consiglio nazionale delle Ricerche, C-439/23, EU:C:2024:773, Rn. 31).
Rn. 40 Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass Regelungen über die für die Eingruppierung in eine Vergütungsgruppe zurückzulegenden Dienstzeiten wie etwa die in Art. 485 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 297/1994 unter den Begriff der "Beschäftigungsbedingungen" im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung fallen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. September 2024, Consiglio nazionale delle Ricerche, C-439/23, EU:C:2024:773, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.06.2026 - C-277/25
Kfz-Haftpflichtversicherung: Das Unionsrecht steht der Abtretung einer …
Folglich ist dieses Vorbringen im Rahmen der Antwort auf diese Fragen zu prüfen (vgl. entsprechend Urteil vom 19. September 2024 Consiglio nazionale delle Ricerche, C-439/23, EU:C:2024:773, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.03.2026 - C-527/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Rn. 33 Da sich das Vorbringen der italienischen Regierung auf die Frage des Vorliegens eines Antrags auf Erstattung der Mehrwertsteuer im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2008/9 bezieht, betrifft es nicht die Zulässigkeit der Vorlagefrage, sondern deren Sachgehalt, so dass es im Rahmen der inhaltlichen Prüfung der Frage zu behandeln ist (vgl. entsprechend Urteil vom 19. September 2024, Consiglio nazionale delle Ricerche, C-439/23, EU:C:2024:773, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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