Rechtsprechung
| EuGH, 26.10.2017 - C-457/16 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Global Steel Wire/ Kommission
Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl - Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV - Möglichkeit, Zuwiderhandlungen von Tochtergesellschaften ihren Muttergesellschaften zuzurechnen - Begriff "Unternehmen" - ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Global Steel Wire/ Kommission
Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl - Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV - Möglichkeit, Zuwiderhandlungen von Tochtergesellschaften ihren Muttergesellschaften zuzurechnen - Begriff "Unternehmen" - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Global Steel Wire / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 25.11.2014 - T-426/10
- EuGH, 17.12.2015 - C-53/15
- EuG, 02.06.2016 - T-426/10
- EuGH, 26.10.2017 - C-457/16 P
- EuGH, 26.10.2017 - C-454/16
Wird zitiert von ... (9)
- EuGH, 27.01.2021 - C-595/18
The Goldman Sachs Group/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
Das Eingreifen der Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses hängt also nicht von der Beibringung zusätzlicher Indizien für die tatsächliche Einflussnahme durch die Muttergesellschaft ab (Urteil vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:819, Rn. 85 und 86 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Sie ist nämlich durch nichts daran gehindert, durch andere Beweise oder durch eine Kombination solcher Beweise mit der genannten Vermutung darzutun, dass eine Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf ihre Tochtergesellschaft ausübt (Urteil vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:819, Rn. 88 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.02.2025 - C-393/23
Athenian Brewery und Heineken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Rn. 37 In diesem Zusammenhang ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung in dem besonderen Fall, dass eine Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen hat, eine widerlegbare Vermutung besteht, nämlich die Vermutung des bestimmenden Einflusses und der Haftung der Muttergesellschaft, wonach die genannte Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (Urteil vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, EU:C:2017:819, Rn. 84 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Die Kommission kann in der Folge die Muttergesellschaft als Gesamtschuldnerin auf Zahlung der gegen ihre Tochtergesellschaft verhängten Geldbuße in Anspruch nehmen, sofern die Muttergesellschaft, der es obliegt, diese Vermutung zu widerlegen, keine ausreichenden Beweise dafür erbringt, dass ihre Tochtergesellschaft auf dem Markt eigenständig auftritt (Urteil vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, EU:C:2017:819, Rn. 84 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 25.03.2021 - C-152/19
Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile …
95 Wie auch der Generalanwalt in Nr. 156 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, kann die Kommission den Nachweis, dass die Muttergesellschaft das Marktverhalten der Tochtergesellschaft kontrolliert hat, führen, indem sie entweder nachweist, dass die Muttergesellschaft in der Lage ist, einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten der Tochtergesellschaft auszuüben und einen solchen Einfluss auch tatsächlich ausgeübt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. September 2013, The Dow Chemical Company/Kommission, C-179/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:605, Rn. 55, …und vom 26. September 2013, EI du Pont de Nemours/Kommission, C-172/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:601, Rn. 44), oder indem sie nachweist, dass die Tochtergesellschaft ihr Marktverhalten nicht selbständig bestimmt, sondern im Wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt, und zwar vor allem wegen der wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Beziehungen, die die beiden Rechtssubjekte verbinden (Urteil vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:819, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19
Deutsche Telekom/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
{FN:39} Vgl. u. a. Urteile vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (…C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 95), vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission (…C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 53), und vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission (C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:819, Rn. 81 und 82).{FN:51} Vgl. u. a. Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (…C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 57), vom 27. April 2017, Akzo Nobel u. a./Kommission (…C-516/15 P, EU:C:2017:314, Rn. 52), und vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission (C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:819, Rn. 83).
- EuGH, 16.04.2026 - C-672/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und …
Rn. 59 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in dem besonderen Fall, in dem eine Muttergesellschaft unmittelbar oder mittelbar das gesamte oder nahezu das gesamte Kapital ihrer Tochtergesellschaft hält, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen hat, eine widerlegbare Vermutung besteht, dass die Muttergesellschaft tatsächlich einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten ihrer Tochtergesellschaft ausübt (Urteil vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, EU:C:2017:819, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19
Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
{FN:39} Vgl. u. a. Urteile vom 29. März 2011, ArcelorMittal Luxembourg/Kommission und Kommission/ArcelorMittal Luxembourg u. a. (…C-201/09 P und C-216/09 P, EU:C:2011:190, Rn. 95), vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission (…C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 53), und vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission (C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:819, Rn. 81 und 82).{FN:51} Vgl. u. a. Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (…C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 57), vom 27. April 2017, Akzo Nobel u. a./Kommission (…C-516/15 P, EU:C:2017:314, Rn. 52), und vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission (C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:819, Rn. 83).
- EuGH, 30.01.2025 - C-511/23
Caronte & Tourist - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - …
In einem Verfahren betreffend eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln wird dies hauptsächlich durch die Mitteilung der Beschwerdepunkte gewährleistet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, EU:C:2017:819, Rn. 139 und 140…, vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 60, …und vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 56). - EuGH, 30.01.2025 - C-510/23
Trenitalia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere …
In einem Verfahren betreffend eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln wird dies hauptsächlich durch die Mitteilung der Beschwerdepunkte gewährleistet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, EU:C:2017:819, Rn. 139 und 140…, vom 13. September 2018, UBS Europe u. a., C-358/16, EU:C:2018:715, Rn. 60, …und vom 6. Oktober 2021, Sumal, C-882/19, EU:C:2021:800, Rn. 56). - EuG, 29.09.2021 - T-363/18
Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere …
Rn. 463 Der Gerichtshof hat dabei zum einen klargestellt, dass in diesem Zusammenhang unter dem Begriff Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit zu verstehen ist, selbst wenn diese wirtschaftliche Einheit rechtlich aus mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet wird, und zum anderen, dass eine solche wirtschaftliche Einheit, wenn sie gegen die Wettbewerbsregeln verstößt, nach dem Grundsatz der persönlichen Verantwortlichkeit für diese Zuwiderhandlung einzustehen hat (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2017, Global Steel Wire u. a./Kommission, C-457/16 P und C-459/16 P bis C-461/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:819, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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| EuGH - C-461/16 P |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Moreda-Riviere Trefilerías / Kommission
Wird zitiert von ...
- VG Darmstadt, 22.08.2019 - 6 K 1357/13
Grundwasserförderung
Solange bei einem guten mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers Entnahmen vorgenommen würden, die an dieser Einstufung nichts änderten, könne wohl in Parallelwertung zum Urteil des EuGH vom 01.07.2015 (C-461/16 - Weservertiefung) keine Verschlechterung festgestellt werden.
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