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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.1991 - C-51/89, C-90/89, C-94/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3275
EuGH, 11.06.1991 - C-51/89, C-90/89, C-94/89 (https://dejure.org/1991,3275)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1991 - C-51/89, C-90/89, C-94/89 (https://dejure.org/1991,3275)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1991 - C-51/89, C-90/89, C-94/89 (https://dejure.org/1991,3275)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 128; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 235

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich u.a. / Rat

    1. EWG-Vertrag - Artikel 235 - Tragweite

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich u.a. / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage von Mitgliedsstaaten auf Nichtigerklärung eines Beschlusses zur Verabschiedung des Programms über die Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft im Bereich der Ausbildung und Weiterbildung (Comett II); Subsidiäre Geltung des Art. 235 Vertrag zur Gründung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG-Vertrag - Artikel 235 - Tragweite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Zweite Phase des Programms über Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie (Comett II) (1990-1994) - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Berufsausbildung - Forschung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.06.1991 - C-51/89
    6 Wie der Gerichtshof schon früher festgestellt hat, ist der Rückgriff auf Artikel 235 EWG-Vertrag als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts, wie sich bereits aus seinem Wortlaut ergibt, nur gerechtfertigt, wenn keine andere Vertragsbestimmung den Gemeinschaftsorganen die zum Erlaß dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86, Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493).

    9 Insoweit genügt der Hinweis, daß die von den Klägern im vorliegenden Fall vorgebrachten Argumente mit denjenigen identisch sind, die der Gerichtshof in dem im Laufe dieses Verfahrens ergangenen Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425) zurückgewiesen hat.

  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.06.1991 - C-51/89
    9 Insoweit genügt der Hinweis, daß die von den Klägern im vorliegenden Fall vorgebrachten Argumente mit denjenigen identisch sind, die der Gerichtshof in dem im Laufe dieses Verfahrens ergangenen Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425) zurückgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2024 - C-277/23

    Ministarstvo financija (Bourse Erasmus+) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Vgl. auch Urteile vom 2. Februar 1988, Blaizot u. a. (…24/86, EU:C:1988:43, Rn. 29 und Nr. 1 des verfügenden Teils), vom 30. Mai 1989, Kommission/Rat (…242/87, EU:C:1989:217, Rn. 37), sowie vom 11. Juni 1991, Vereinigtes Königreich u. a./Rat (C-51/89, C-90/89 und C-94/89, EU:C:1991:241, Rn. 10 und 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-40/05

    Lyyski - Diskriminierungsverbot - Unionsbürgerschaft - Zugang zur …

    {FN:14} - Vgl. das Urteil vom 11. Juni 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-51/89, C-90/89 und C-94/89 (Vereinigtes Königreich, Frankreich und Deutschland/Rat, Slg. 1991, I-2757, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89

    Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Französische Republik und …

    meine Herren Richter! 1. Mit den Klagen, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, beantragen das Vereinigte Königreich (Rechtssache C-51/89), Frankreich (Rechtssache C-90/89) und die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache C-94/89) die Nichtigerklärung des Beschlusses 89/27/EWG des Rates vom 16. Dezember 1988 über die Verabschiedung der zweiten Phase des Programms über Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie (Comett II) '.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,19154
Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89 (https://dejure.org/1991,19154)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.02.1991 - C-51/89 (https://dejure.org/1991,19154)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - C-51/89 (https://dejure.org/1991,19154)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Französische Republik und Bundesrepublik Deutschland gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Zweite Phase des Programms über Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie (Comett II) (1990-1994) - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Berufsausbildung - Forschung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89
    - Siehe das Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rau Sig. 1987, 1493, Randnr. 12).

    - Siehe das Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 13).

  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89
    dann festgestellt, daß die wissenschaftliche Forschung in kennzeichnender Weise zu den den Hochschulen eigentümlichen Tätigkeiten gehöre: ihr widme sich nicht nur ein Teil des Hochschulpersonals ausschließlich, sondern sie sei grundsätzlich ein wesentliches Element der Tätigkeit der meisten 12 - Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 (Blaizot, Slg. 1988, 379, Randnr. 20).
  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89
    Im Gegensatz zum Vorbringen des Vereinigten Königreichs erscheint mir jedoch die Auffassung nicht haltbar, daß ein Programm mit solchen Wirkungen notwendigerweise 11 - Siehe das Urteil vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88 (Griechische Republik/Rat, Slg. 1990, 1-1527).
  • EuGH, 30.05.1989 - 242/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89
    Dem sei hinzugefügt, daß nach Auffassung der Bundesregierung der Rat nach Artikel 128 nur zum Erlaß von Maßnahmen im Rahmen der "Erstausbildung", keines- 5 - Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 1427); siehe weiter das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 56/88 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1989, 1615).
  • EuGH, 11.06.1991 - C-51/89

    Vereinigtes Königreich u.a. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89
    meine Herren Richter! 1. Mit den Klagen, die Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, beantragen das Vereinigte Königreich (Rechtssache C-51/89), Frankreich (Rechtssache C-90/89) und die Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache C-94/89) die Nichtigerklärung des Beschlusses 89/27/EWG des Rates vom 16. Dezember 1988 über die Verabschiedung der zweiten Phase des Programms über Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie (Comett II) '.
  • EuGH, 30.05.1989 - 56/88

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-51/89
    Dem sei hinzugefügt, daß nach Auffassung der Bundesregierung der Rat nach Artikel 128 nur zum Erlaß von Maßnahmen im Rahmen der "Erstausbildung", keines- 5 - Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 1427); siehe weiter das Urteil vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 56/88 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1989, 1615).
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