Rechtsprechung
| EuGH, 03.02.2022 - C-515/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Finanzamt A
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 122 - Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen von Brennholz - Differenzierung nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Waren - Zum Verbrennen bestimmte Holzformen, die demselben ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Mehrwertsteuer; Richtlinie 2006/112/EG; Art. 122; Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen von Brennholz; Differenzierung nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Waren; Zum Verbrennen bestimmte Holzformen, die demselben Bedürfnis ...
- Betriebs-Berater
Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 98 Abs. 3; RL 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 122; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; Anlage 2 Nr. 48
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln; Grundsatz der steuerlichen Neutralität - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 122 - Ermäßigter Steuersatz für Lieferungen von Brennholz - Differenzierung nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Waren - Zum Verbrennen bestimmte Holzformen, die demselben ...
- datenbank.nwb.de
Umsatzsteuer: Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Finanzamt A
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
B
Verfahrensgang
- FG München, 19.12.2017 - 2 K 668/16
- BFH, 10.06.2020 - V R 6/18
- EuGH, 03.02.2022 - C-515/20
- BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 09.09.2021 - C-406/20
Phantasialand - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Auszug aus EuGH, 03.02.2022 - C-515/20
Rn. 28 Da der Begriff "Brennholz" in der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht definiert wird, ist insoweit zum einen auf den üblichen Sinn des Ausdrucks nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 29), d. h. zum Verbrennen bestimmtes Holz zum Heizen öffentlicher oder privater Räumlichkeiten.Nach ständiger Rechtsprechung ist es den Mitgliedstaaten gestattet, die Kategorien von Lieferungen von Gegenständen oder von Dienstleistungen genauer zu bestimmen, auf die sie nach der Mehrwertsteuerrichtlinie einen ermäßigten Satz anwenden dürfen, sofern der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (…Urteile vom 22. April 2021, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach, C-703/19, EU:C:2021:314, Rn. 38, und vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 43 Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Gegenstände oder Dienstleistungen sind gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In diesem Fall könnte nämlich die Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (Urteil vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.07.2019 - C-411/17
Das belgische Gesetz über die Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke Doel 1 …
Auszug aus EuGH, 03.02.2022 - C-515/20
Rn. 30 Als Ausnahmebestimmung ist dieser Artikel eng auszulegen (Urteile vom 29. Juli 2019, 1nter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen, C-411/17, EU:C:2019:622, Rn. 147, …sowie vom 16. Juli 2020, JE [Auf die Ehescheidung anzuwendendes Recht], C-249/19, EU:C:2020:570, Rn. 23) und folglich auch der Begriff "Brennholz", der dessen Anwendungsbereich bestimmt. - EuGH, 09.09.2021 - C-18/20
Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass ein Folgeantrag auf internationalen …
Auszug aus EuGH, 03.02.2022 - C-515/20
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangen sowohl die einheitliche Anwendung des Unionsrechts als auch der Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union unabhängig von den in den Mitgliedstaaten verwendeten Begriffen autonom und einheitlich auszulegen sind (Urteil vom 9. September 2021, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [Folgeantrag auf internationalen Schutz], C-18/20, EU:C:2021:710, Rn. 32).
- EuGH, 22.04.2021 - C-703/19
Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach - Vorlage zur …
Auszug aus EuGH, 03.02.2022 - C-515/20
Nach ständiger Rechtsprechung ist es den Mitgliedstaaten gestattet, die Kategorien von Lieferungen von Gegenständen oder von Dienstleistungen genauer zu bestimmen, auf die sie nach der Mehrwertsteuerrichtlinie einen ermäßigten Satz anwenden dürfen, sofern der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Urteile vom 22. April 2021, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach, C-703/19, EU:C:2021:314, Rn. 38, …und vom 9. September 2021, Phantasialand, C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.06.2019 - C-597/17
Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 03.02.2022 - C-515/20
Rn. 37 Wie sich nämlich auch aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 98 der Mehrwertsteuerrichtlinie (Urteil vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a., C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 44) ergibt, ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber in Art. 122 dieser Richtlinie lediglich eine Befugnis für die Mitgliedstaaten vorgesehen hat, ausnahmsweise und übergangsweise auf Lieferungen u. a von Brennholz einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. - EuGH, 16.07.2020 - C-249/19
JE (Auf die Ehescheidung anzuwendendes Recht) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 03.02.2022 - C-515/20
Rn. 30 Als Ausnahmebestimmung ist dieser Artikel eng auszulegen (…Urteile vom 29. Juli 2019, 1nter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen, C-411/17, EU:C:2019:622, Rn. 147, sowie vom 16. Juli 2020, JE [Auf die Ehescheidung anzuwendendes Recht], C-249/19, EU:C:2020:570, Rn. 23) und folglich auch der Begriff "Brennholz", der dessen Anwendungsbereich bestimmt.
- BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen
Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz begrenzen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt A vom 03.02.2022 - C-515/20, EU:C:2022:73 - Änderung der Rechtsprechung).Rn. 14 Hierauf hat der EuGH in seinem Urteil Finanzamt A vom 03.02.2022 - C-515/20 (EU:C:2022:73) wie folgt geantwortet:.
Rn. 21 b) Bei richtlinienkonformer Auslegung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG ist das im Streitfall ergangene EuGH-Urteil Finanzamt A (EU:C:2022:73) zu beachten.
Danach kann ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz begrenzen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (EuGH-Urteil Finanzamt A, zweite Antwort, EU:C:2022:73).
Rn. 26 bb) Ist umsatzsteuerrechtlich die Warenbezeichnung der zweiten Spalte der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG entsprechend Art. 122 MwStSystRL auszulegen, umfasst der Begriff des Brennholzes im Sinne der zweiten Spalte der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG jegliches Holz, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist (EuGH-Urteil Finanzamt A, erste Antwort, EU:C:2022:73), wobei es um ein Verbrennen "zum Heizen öffentlicher oder privater Räumlichkeiten" geht und es in Bezug auf die objektiven Eigenschaften auf den "im Voraus festgelegten Trocknungsgrad" ankommt (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 28 und 30).
Rn. 28 cc) Liegt somit Brennholz in der von der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG erfassten Art vor, kann es von einer auf bestimmte Formen von Brennholz beschränkten Steuersatzermäßigung nur ausgeschlossen werden, wenn die beiden Arten des Brennholzes für den Durchschnittsverbraucher nicht austauschbar sind (EuGH-Urteil Finanzamt A, dritte Antwort, EU:C:2022:73).
Rn. 29 (1) Nach dem EuGH-Urteil Finanzamt A (EU:C:2022:73) hat der nationale Gesetzgeber den Neutralitätsgrundsatz zu beachten, wenn er sich dafür entscheidet, den ermäßigten Steuersatz selektiv auf Leistungen anzuwenden, auf die nach der MwStSystRL ein solcher Satz angewendet werden kann (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 42), wobei es dieser Grundsatz nicht zulässt, gleichartige Gegenstände, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 43).
Dabei ist für die Gleichartigkeit nach Maßgabe der Sicht des Durchschnittsverbrauchers darauf abzustellen, ob die Gegenstände ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der "Vergleichbarkeit in der Verwendung" denselben Bedürfnissen dienen, wenn (gleichwohl) bestehende Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen nicht erheblich beeinflussen (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 44).
Maßgeblich ist somit die Austauschbarkeit der Gegenstände (EuGH-Urteil Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 45).
- EuGH, 12.09.2024 - C-73/23
Chaudfontaine Loisirs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
In diesem Fall könnte nämlich eine im Hinblick auf die Mehrwertsteuer unterschiedliche Behandlung die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 2022, Finanzamt A, C-515/20, EU:C:2022:73, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 12.09.2024 - C-741/22
Casino de Spa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
In diesem Fall könnte nämlich eine im Hinblick auf die Mehrwertsteuer unterschiedliche Behandlung die Wahl des Verbrauchers beeinflussen, was somit auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität hindeuten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 2022, Finanzamt A, C-515/20, EU:C:2022:73, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 29.11.2022 - XI R 13/20
Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
Rn. 17 d) Ein anderes Verständnis des Begriffs der "Beherbergung in Hotels und ähnlichen Einrichtungen", d.h. das kurzfristige Beherbergen von Fremden in nicht ortsfesten Wohncontainern von der Ermäßigung auszunehmen, würde zudem zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität führen; dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. EuGH-Urteile Phantasialand vom 09.09.2021 - C-406/20, EU:C:2021:720, Rz 37; Finanzamt A vom 03.02.2022 - C-515/20, EU:C:2022:73, Rz 43).Gegenstände oder Dienstleistungen sind gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers zwischen diesen Gegenständen oder Dienstleistungen nicht erheblich beeinflussen (EuGH-Urteile Phantasialand, EU:C:2021:720, Rz 38; Finanzamt A, EU:C:2022:73, Rz 44).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-433/22
HPA - Construções - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Ähnlich zu Art. 122 auch Urteil vom 3. Februar 2022, Finanzamt A (C-515/20, EU:C:2022:73, Rn. 37).{FN:24} Urteile vom 3. Februar 2022, Finanzamt A (C-515/20, EU:C:2022:73, Rn. 44), vom 9. September 2021, Phantasialand (…C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 38), vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a. (…C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 48), vom 9. November 2017, AZ (…C-499/16, EU:C:2017:846, Rn. 31), und vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz (…C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 54).
- FG Sachsen, 06.12.2022 - 1 K 281/22
Herabsetzung der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung i.R.d. Veranstaltung …
Wenn auch sowohl die einheitliche Anwendung des Unionsrechts als auch der Gleichheitsgrundsatz verlangen, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union unabhängig von den in den Mitgliedstaaten verwendeten Begriffen autonom und einheitlich auszulegen sind (vgl. EuGH-Urteil vom 3. Februar 2022, C-515/20, juris Rn. 26), setzt sich die Leistung "Dinner-Show" aus einer Eintrittsberechtigung für kulturelle Ereignisse und aus einer Restaurantdienstleistung zusammen. - EuGH, 05.09.2024 - C-639/22
Inspecteur van de Belastingdienst Utrecht - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 60 Der Grundsatz der Steuerneutralität lässt insbesondere nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 2022, Finanzamt A, C-515/20, EU:C:2022:73, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG Hamburg, 19.01.2022 - 6 K 16/20
UStG: Sachprämien bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements und Beigabe von …
Insbesondere ist der Streitfall nicht mit dem Fall aus dem Verfahren C-515/20 vergleichbar, weil im Streitfall die umsatzsteuerliche Qualifikation nach Ansicht des Gerichts nicht von der zollrechtlichen Beurteilung abweicht. - Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-741/22
Casino de Spa u. a. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
{FN:26} Urteile vom 3. Februar 2022, Finanzamt A (C-515/20, EU:C:2022:73, Rn. 44), vom 9. September 2021, Phantasialand (…C-406/20, EU:C:2021:720, Rn. 38), vom 27. Juni 2019, Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u. a. (…C-597/17, EU:C:2019:544, Rn. 48), vom 9. November 2017, AZ (…C-499/16, EU:C:2017:846, Rn. 31), und vom 27. Februar 2014, Pro Med Logistik und Pongratz (…C-454/12 und C-455/12, EU:C:2014:111, Rn. 54). - FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2024 - 5 K 5138/22
EuGH-Vorlage: Gilt für Sudoku-Rätselhefte der ermäßigte Umsatzsteuersatz?
Rn. 35 Der mehrwertsteuerliche Grundsatz der steuerlichen Neutralität lässt es nicht zu, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze ausführen, bei der Erhebung der Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden (EuGH, Urteil vom 03.02.2022, B AG, C-515/20, EU:C:2022:73, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung). - FG Münster, 26.02.2025 - 5 V 1672/24
Umsatzsteuer - Frage der Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2024 - C-73/23
Chaudfontaine Loisirs - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer …
- FG Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 12 K 705/21
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bonuszahlungen im sog. …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-207/22
Lineas - Concessões de Transportes - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- …
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